Die wissenschaftliche Forschung hat weitgehend übereinstimmend ergeben, dass die unterschiedliche Rechtslage in verschiedenen Ländern bzw. Staaten keinen oder nur einen geringen Einfluss auf den Umfang des Cannabiskonsums hat. Zuletzt hat der Autor einer Übersicht in der Zeitschrift Current Opinion in Psychiatry im März 2008 festgestellt, dass “nahezu alle frühere Übersichten zur gleichen Schlussfolgerung gelangen: die Entkriminalisierung von Cannabis führt nicht zu einer erheblichen Zunahme der Cannabiskonsumraten”. Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht stellte für Deutschland in einer Studie im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums im Jahr 2006 fest, dass “große Differenzen” bei der Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten in den verschiedenen Bundesländern bestünden, und dass ein Vergleich mit einer Erhebung des Instituts für Therapieforschung zeige, dass die Verbreitung des Cannabiskonsums vermutlich keine Beziehung zur Strafverfolgungspraxis aufweise.
Selbst wenn die generelle Prohibition zu einer geringen Reduzierung der Konsumraten beiträgt, so ist zumindest bei Patienten, die von Cannabisprodukten medizinisch profitieren, das Verbot der Verwendung von Cannabis nicht zu legitimieren, da in diesen Fällen der Schaden des Verbots überwiegt.
In einer Online-Debatte auf der Website abgeordnetenwatch.de wies ein Teilnehmer die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, darauf hin, dass die vergleichbaren Konsumraten von Cannabis in den Niederlanden und der Bundesrepublik Deutschland für die Untauglichkeit des Verbots als Mittel zur Reduzierung des Konsums sprechen. Frau Bätzing antwortete darauf wie folgt:
“Ihre im Zusammenhang mit Daten aus den Jahren 1997 bzw. 2000/2001 geäußerte Annahme, Prohibition sei nutzlos, teile ich nicht. Im August 2007 habe ich mich zum Cannabisverbot in diesem Forum u.a. wie folgt positioniert: “wie ich in diesem Forum schon an anderer Stelle ausgeführt habe, halte ich Cannabis nicht für eine harmlose Droge. Es geht mir daher darum, den Konsum von Cannabis insgesamt zu reduzieren. Dazu gehören Informationen über die Gesundheitsrisiken, die Prävention, die Behandlung von Abhängigen, die Schadensreduzierung, aber auch die Angebotsreduzierung. Die Unterstellung von Cannabis unter das Betäubungsmittelgesetz dient dazu, den Konsum zu reduzieren, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.” Ergänzend möchte ich anfügen, dass die 30-Tage-Prävalenz des Cannabiskonsums in der Altersgruppe 18-64 Jahre in Deutschland nach Ergebnissen des aktuellen Epidemiologischen Suchtsurveys (der 2006 durchgeführt wurde) 2,2% beträgt. Der über die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) verfügbare Vergleichswert aus den Niederlanden (der aus einer Studie aus dem Jahr 2005 stammt) beträgt für die 15-64-Jährigen 3,3%.”

Die Frage und die Antwort von Frau Bätzing finden sich unter:
https://www.abgeordnetenwatch.de/sabine_baetzing-650-5812–f104792.html#frage104792

(Quelle: www.abgeordnetenwatch.de)

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