Harald Brunner, der wegen illegalen Cannabisbesitzes zu 22 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden war, wurde nach dreimonatiger Haft am 3. Mai aufgrund einer Begnadigung durch den baden-württembergischen Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) entlassen. Die Reststrafe wurde für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Die Entlassung ist mit der Auflage verbunden, wöchentlich zweimal eine Drogenberatungsstelle aufzusuchen. Herr Brunner leidet an mehreren chronischen Erkrankungen, darunter eine dialysepflichtige Niereninsuffizienz, die mit einer ausgeprägten Appetitlosigkeit verbunden ist. Ein Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis wurde von der Bundesopiumstelle mit dem Hinweis auf die Verfügbarkeit anderer Medikamente abgelehnt.

(Quelle: Persönliche Mitteilung von Harald Brunner)

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