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Erneut ACM-Mitglied wegen illegalen Anbaus und Besitzes von Cannabis in Haft

Kürzlich hat erneut ein Mitglied der ACM eine halbjährige Haftstrafe wegen illegalen Anbaus und Besitzes von Betäubungsmitteln angetreten. Herr Theodor Groll aus Kempten im Allgäu hatte wiederholt durch den unerlaubten Anbau von Faserhanf mit einem THC-Gehalt von unter 0,2 Prozent in seinem Garten dagegen protestiert, dass ihm eine Behandlung seiner schweren Kniegelenksarthritis mit Cannabis verweigert wird. Er findet im Allgäu keinen Arzt, der ihn bei einer Antragstellung beim BfArM auf eine Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis unterstützen würde. Im Selbstversuch hatte er festgestellt, dass Cannabis seine Beschwerden nebenwirkungsfrei lindert. Vor Gericht hatte er ausdrücklich betont, dass der Faserhanf weder seine Beschwerden lindert noch als Betäubungsmittel zu betrachten sei, und dass er mit dem Anbau des nicht psychotrop wirkenden Hanfes nur auf seine Lage aufmerksam machen wolle. Dennoch hatte das Amtsgericht in seiner Begründung der Verurteilung behauptet, er habe den Faserhanf zu therapeutischen Zwecken angebaut. Das Landgericht hat seine Berufung gegen das Urteil des Amtsgericht verworfen. Herr Groll freut sich über moralische Unterstützung durch brieflichen Kontakt: Theodor Groll, Justizvollzugsanstalt, Reinhartser Str. 11, 87437 Kempten.

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