Die Bundesregierung hat am 2. März eine Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung beschlossen. Diese sieht unter anderem vor, das generelle Verkehrsverbot von Cannabis aufzuheben und cannabishaltige Fertigarzneimittel zu medizinischen Zwecken zuzulassen. Des weiteren finden künftig auch die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) Erwähnung in der Verordnung – für sie und für Hospize wird eine Regelung geschaffen, die ihnen ermöglicht, einen Notfallvorrat an Betäubungsmitteln bereitzuhalten.
Um cannabishaltige Fertigarzneimittel zulassen und an Patienten verschreiben zu können, soll die Position „Cannabis“ in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes geändert werden. Mit dieser Regelung werde dafür gesorgt, dass in Deutschland solche Arzneimittel hergestellt und nach entsprechender klinischer Prüfung und Zulassung als weitere Therapieoption auf BtM-Rezept verschrieben werden können, heißt es in der Begründung des Verordnungsentwurfs. In Großbritannien und Spanien ist bereits ein Arzneimittel mit Cannabis-Extrakt zur Behandlung von Spastiken bei Patienten mit Multipler Sklerose zugelassen. Was den Handel und Besitz von Cannabis betrifft, bleibt die Rechtslage unverändert.
Nach der Zulassung von Sativex für die geplante Indikation Spastik bei multipler Sklerose müssen die Krankenkassen die Kosten einer Behandlung mit diesem Extrakt bei dieser Erkrankung, und nur bei dieser Erkrankung, erstatten.
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https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/politik/news/2011/03/03/neue-moeglichkeiten-fuer-cannabishaltige-fertigarzneimittel.html
(Quelle: Deutsche Apothekerzeitung vom 3. März 2011)