Der Vorsitzende der ACM schrieb im Namen des Vorstandes am 12. Juni 2012 eine E-Mail an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses und bat die Abgeordneten um Unterstützung für Verbesserungen bei der medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten. Die Abgeordneten sollten sich nicht von Vorurteilen leiten lassen, sondern entsprechend ihres jeweiligen Anspruches rational, sozial, liberal und/oder dem christlichen Menschenbild verpflichtet handeln. Viele Patienten seien zornig und hofften darauf, dass sich etwas ändert.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte allen Mitgliedern des Deutschen Bundestags, die sich für Verbesserungen bei der Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten auf Cannabinoid-Basis eingesetzt haben und weiterhin einsetzen, herzlich danken.
Verbesserungen sind dringend notwendig. Darüber waren sich die medizinischen Experten bei der Anhörung am 9. Mai 2012 einig. Es gibt aber bei vielen Mitgliedern des Gesundheitsausschusses noch Bedenken, sich für spürbare Fortschritte in diesem Bereich einzusetzen. Diese möchten wir gern ausräumen.
*Thema: Jugendschutz und Schutz vor Missbrauch*
Wenn ich es richtig verstehe, liegt allen Abgeordneten, wenn es um Cannabis geht, der Jugendschutz sehr am Herzen, und einige befürchten, Jugendliche könnten vermehrt Cannabis konsumieren, wenn Cannabisprodukte durch eine verstärkte medizinische Verwendung eine positive Konnotation erhalten. Aber ist es nicht so, dass Jugendliche bei Cannabisprodukten so wie auch bei den Opiaten und anderen missbräuchlich verwendeten Substanzen sehr wohl verstehen, dass diese Substanzen sowohl einen medizinischen Wert besitzen als auch bei unkontrollierter Verwendung gefährlich sein können? Kann es denn wirklich sein, dass mit solcherlei Bedenken dem 50-jährigen Patienten mit einer schweren Spastik aufgrund einer Querschnittslähmung und der 60-jährigen austherapierten Schmerzpatientin der Zugang zu einer wirksamen Behandlung verwehrt wird? Besteht da nicht eine gestörte Balance zwischen dem Schutz vor Missbrauch durch eine restriktive Substanzkontrolle und dem Schutz der Gesundheit durch ausreichende Möglichkeiten einer medizinischen Nutzung?
*Thema: Einstiegsdroge und andere Gefahren*
Wenn ich es richtig verstehe, wird in diesem Zusammenhang wiederholt das Argument vorgetragen, Cannabis sei eine Einstiegsdroge für härtere Drogen, vor allem Opiate, und es gelte daher vor allem im Jugendbereich, den Cannabiskonsum niedrig zu halten, damit auch die Zahl der Opiatabhängigen sinkt. Aber ist es nicht so, dass diese harten Drogen von jedem Arzt leicht verschrieben werden können, so dass im Jahr 2010 in Deutschland insgesamt 6,9 Millionen Packungen starker Opiate wie Morphium (Gesundheitsreport 2011) und 1,6 Millionen Tagesdosen Methadon (Ärztezeitung) verschrieben wurden? Kann es denn wirklich sein, dass der Schutz von Jugendlichen vor harten Drogen für die Verhinderung einer ausreichenden Medikation mit Cannabisprodukten herhalten soll, wenn diese harten Drogen von jedem Arzt verschrieben werden können? Werden die gesundheitlichen Risiken von Cannabinoid-Medikamenten auch im Vergleich mit möglichen Nebenwirkungen anderer therapeutisch genutzter Substanzen nicht auf eine gelegentlich absurd anmutende Art und Weise dramatisiert?
*Thema: Erweiterung der Indikation für Cannabinoid-Medikamente*
Wenn ich es richtig verstehe, möchten einige Abgeordnete des Deutschen Bundestags die Idee aufgreifen, durch Einschaltung des gemeinsamen Bundesausschusses eine vermehrte Kostenübernahme von heute bereits in Apotheken erhältlichen Cannabinoid-Medikamenten durch die gesetzlichen Krankenkassen zu erzielen. Aber ist es nicht so, dass dieser von uns durchaus begrüßte Ansatz der Systematik des deutschen Sozialrechts widerspricht und einen von interessierter Seite nicht gewünschten Präzedenzfall schaffen könnte, so dass die Patienten letztlich nur mit einem scheinbaren Aufgreifen ihrer Sorgen für die nächsten Jahre weiter vertröstet werden, ohne dass etwas Greifbares passiert? Kann es denn wirklich sein, dass die Politik sich in dieser Frage aus der Verantwortung stiehlt und sich für nicht zuständig erklärt? Wird hier weiter nur auf Zeit gespielt, obwohl allen Beteiligten bekannt ist, dass Cannabisprodukte vielen Menschen helfen können, aber nur wenige tausend Patienten in Deutschland tatsächlich einen Zugang zu Cannabis-basierten Substanzen haben?
*Thema: Strafverfolgung bei Selbstschädigung durch Eigenanbau*
Wenn ich es richtig verstehe, sollen Patienten vor nicht standardisierten und möglicherweise verunreinigten Cannabisprodukten geschützt werden und gleichzeitig der Zugang zu Medikamenten auf Cannabisbasis aus der Apotheke schrittweise verbessert werden. Aber ist es nicht so, dass den allermeisten Patienten der Zugang zu apothekenpflichtigen Cannabinoid-Medikamenten noch auf lange Sicht versperrt bleiben wird, weil die Kosten für die meisten Indikationen auf absehbare Zeit nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden? Kann es denn wirklich sein, dass man den Anspruch eines Patienten auf eine Therapie mit Cannabinoiden grundsätzlich akzeptiert, wenn er sich das Medikament aus der Apotheke finanziell leisten kann, aber dem anderen verzweifelten Patienten, der sich dieses Medikament nicht leisten kann, den Eigenanbau von Cannabispflanzen und die Selbstbehandlung verwehrt, weil er sich damit schaden könnte, während er sich als freier Bürger ohne Angst vor rechtlichen Sanktionen vielfältig anders schaden kann (Rauchen, Alkoholkonsum, extremes Übergewicht, riskante Sportarten, et cetera)? Ist den Mitgliedern des Deutschen Bundestags nicht bekannt, dass die Illegalität die Patienten dazu zwingt, sich mit nicht standardisierten und häufig verunreinigten Cannabisprodukten zu behandeln, während sie zusätzlich der Angst vor Strafverfolgung ausgesetzt sind, und dass es für die wenigen Patienten in Deutschland, die in einem Strafverfahren wegen illegalen Besitzes von Betäubungsmitteln von einem Gericht wegen rechtfertigenden Notstands freigesprochen wurden, eine erhebliche Entlastung bedeutet, nun Cannabis von hoher Qualität und ohne Sorgen anbauen zu dürfen?
Wie kann man die aktuelle Situation für viele Patienten am besten beschreiben? Als suboptimale medizinische Versorgung mit Medikamenten auf Cannabisbasis? Als nicht vermeidbaren Kollateralschaden der Systematik des deutschen Sozialrechts? Als vom Gesetzgeber organisierte oder gebilligte Körperverletzung? Egal wie Sie es bezeichnen, dieser Zustand bedarf der Abhilfe, die der Deutsche Bundestag leisten kann.
Wir bitten Sie:
Seien Sie dem christlichen Menschenbild verpflichtet und verbessern Sie die Notlage der Betroffenen!
Seien Sie liberal und beenden sie die Gängelung mündiger Bürger!
Seien Sie sozial und sorgen Sie dafür, dass auch weniger betuchte Patienten die notwendige Behandlung erhalten können!
Seien Sie rational und lassen sich nicht von Vorurteilen leiten!
Viele Patienten sind zornig und hoffen, dass Sie handeln.
Mit freundlichen Grüßen
für den Vorstand der ACM
Dr. med. Franjo Grotenhermen
Vorstandsvorsitzender