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Anleitung zum Schutz vor Strafverfolgung für Patienten

Der sicherste Schutz für Patienten vor unliebsamen Erfahrungen mit der Justiz ist eine Ausnahmegenehmigung zur Verwendung von Cannabis für medizinische Zwecke oder die Verwendung von Cannabinoid-Medikamenten (Dronabinol, Nabilon, Sativex). Alle illegalen Aktivitäten sind mit einem Risiko verbunden, auch wenn eine schwere Erkrankung vorliegt. Weil aber viele Betroffene denken, dass sie keine Chance haben, eine Ausnahmegenehmi¬gung zu bekommen oder Cannabinoide aus der Apotheke zu verwenden, beispielsweise weil sie keinen Arzt finden, der sie unterstützt, unternehmen sie auch keinerlei Anstrengungen in diese Richtung. Das ist ein Fehler. Leider bemerken die meisten Patienten diesen Fehler erst, wenn wegen illegalen Besitzes oder des Eigenanbaus von Betäubungsmitteln ein Strafverfahren droht. Dann ist eines sicher. Der Richter fragt jeden Kranken, was er unternommen hat, um seinen illegalen Cannabiskonsum in legale Bahnen zu lenken. Patienten stehen dann umso besser da, je mehr sie sich darum bemüht haben, aus der Illegalität heraus¬zukommen. Es kommt dabei nicht unbedingt darauf an, dass diese Bemühungen erfolgreich waren.

Eine Anleitung zum Schutz vor Strafverfolgung für Patienten von Dr. Franjo Grotenhermen erklärt in 5 Schritten die zu ergreifenden Maßnahmen.
Fünf Schritte für eine Genehmigung zur Verwendung von Can¬nabis
1. Schritt: Sich informieren
2. Schritt: Arzt auf Cannabinoide ansprechen
3. Schritt: Kostenübernahme beantragen
4. Schritt: Ausnahmeerlaubnis bei der Bundesopi¬umstelle beantragen
5. Schritt: Antrag auf Eigenanbau von Cannabis bei der Bun¬desopiumstelle stellen

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass allerdings auch weitere Aspekte die Strafzumessung vor Gericht beeinflussen können, darunter die Art des Anbaus und die Sicherung vor dem Zugriff durch andere Personen. Es ist ein Unterschied, ob Cannabis, für Jugendliche leicht zugänglich, im eigenen Garten oder in einem abgeschlossenen Raum angebaut wird, und ob geerntete Blüten frei in der Wohnung herumliegen oder in einem Stahlfach gela¬gert werden.

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