Suche
Close this search box.

Freiheitsstrafe wegen medizinischer Verwendung von Cannabis in Rheinland-Pfalz

Die Rhein-Zeitung berichtete am 8. August über ein Strafverfahren vor dem Landgericht Koblenz gegen einen 26-jährigen Mann, der wegen einer chronischen Erkrankung Cannabis angebaut hatte. Nach einer schweren Stichverletzung im Jahr 2008 litt der Betroffene unter ausgeprägten Schlafstörungen. Das Gericht machte die Erkrankung strafmildernd geltend.

„Cannabis als Medizin“: Bendorfer für Hanfanbau verurteilt

Bendorf/Koblenz – Ein 26-jähriger Bendorfer ist wegen des Handels und Anbaus von Cannabis vor dem Landgericht Koblenz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Bei einer Durchsuchung im Januar fand die Polizei neben einer Anlage für den Heimanbau auch zahlreiche Pflanzen, eine Machete und eine Glaspfeife.

Im Verlauf des Verfahrens betonte Richterin Annette Repar die Sorgfalt, die der Angeklagte bei der Zucht gezeigt hatte. „Sie haben wirklich Liebe zum Detail bewiesen“, erklärte sie. Der Mann nutzte für die Pflege seiner Pflanzen spezielles Equipment wie Wärmelampen, Aktivkohlefilter und Anzuchtmatten, vergaß aber gleichzeitig nicht, seine Pflanzen sicher zu verstecken. Die Polizei entdeckte erst nach gründlicher Suche 17 Pflanzen, die 3 Zentimeter bis 1,30 Meter maßen.

Nachdem die Anklageschrift verlesen wurde und ein Gespräch zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Richterin stattfand, war der 26-Jährige bereit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Er erklärte, dass es keineswegs seine Absicht gewesen war, Cannabis zum Verkauf anzubauen, er wollte vielmehr seinen Eigenbedarf sichern. Denn seitdem der Bendorfer bei einem Messerangriff im Jahr 2008 lebensgefährlich an der Lunge verletzt wurde, leidet er an massiven Schlafstörungen. Diese Aussage bestätigte auch das Gericht. Da die verschriebenen Schlafmittel zu stark gewesen waren, konsumierte er stattdessen täglich ein bis zwei Gramm Cannabis, erzählte der Angeklagte. Nachdem er aber immer öfter nach dem Konsum von gekauftem Marihuana Kopfschmerzen bekam, sah er keinen anderen Weg mehr, als seinen Bedarf durch Eigenanbau zu decken.

Auf die Nachfrage der Richterin, weshalb bei dem 26-Jährigen Schuldscheine gefunden wurden, auf denen neben Namen auch Geldbeträge standen, meinte dieser, dass er sich notieren wollte, was er an andere Personen ausgegeben hat. Vielmehr sei er niemals für eines seiner Anbauprodukte bezahlt worden, sondern hätte Naturalien wie Essen oder Ersatzteile für sein Gewächshaus erhalten.

Die Richterin verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung, die sich über eine gesamte Bewährungszeit von drei Jahren erstrecken wird. In der Urteilsbegründung folgte das Gericht im Wesentlichen der Argumentation der Verteidigung, die beinhaltete, dass der Anbau für die Befriedigung des Eigenbedarfs gedient hatte. Der Bendorfer soll die bereits begonnene Therapie weiterführen und ebenso vier Drogenscreenings pro Jahr auf seine eigenen Kosten machen lassen. Von Sozialstunden sah die Richterin ab, weil Ziel der Strafe nicht sei, dem 26-Jährigen noch mehr Steine in den Weg zu legen, sondern seine Genesung und die Stabilisierung seiner Lebensverhältnisse zu unterstützen.

Share the Post: