Am 15. Mai wurde der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen Zugang zu medizinischem Cannabis für alle betroffenen Patientinnen und Patienten ermöglichen
im Ausschuss für Gesundheit mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP abgelehnt. Die SPD hat sich enthalten. Voraussichtlich in der Woche vom 3. – 7. Juni 2013 soll er dann zur 2. und 3. Lesung ins Plenum des Bundestages gehen und dort abgestimmt werden.
Der Antrag wurde am 9. Mai 2012 in einer öffentlichen Anhörung beraten.
In dem Antrag heißt es, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordert,
„a) einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den im Regelfall ein betäubungsmittelrechtliches Strafverfahren wegen Gebrauchs von Cannabis eingestellt und die Beschlagnahme sowie Einziehung des Betäubungsmittels ausgeschlossen wird, wenn die oder der Tatverdächtige Cannabis aufgrund einer ärztlichen Empfehlung verwendet und dabei zugleich die Voraussetzungen so- wie das Verfahren zu regeln, nach denen eine solche ärztliche Empfehlung anhand einer Liste von Indikationen ausgestellt und nachgewiesen werden kann,
b) durch das Bundesministerium für Gesundheit eine Expertengruppe nach § 35c Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) einzuberufen, die für eine Beratung und Beschlussfassung im Gemeinsamen Bundesausschuss Bewertungen zur zulassungsüberschreitenden Anwendung von Arzneimitteln auf Basis von Cannabis erstellt und in diesen Fällen für schwerst- kranke jedoch nicht an einer regelmäßig tödlichen verlaufenden Erkrankung leidende Patientinnen und Patienten einen Anspruch auf Kostenübernahme für Medikamente im Off-Label-Use ermöglicht.“
Dieser Antrag hätte ermöglicht, dass Patienten zukünftig vor Strafverfolgung geschützt werden, wenn ihr behandelnder Arzt eine Therapie mit Cannabis als notwendig erachtet. Die SPD hat sich im Gesundheitsausschuss enthalten. Nach Auskunft von Bündnis 90/Die Grünen befürchtet die SPD durch den Antrag eine Hintertür für die allgemeine Entkriminalisierung des Anbaus, so als könnten Ärzte zwar sinnvoll über die Verwendung stark abhängig machen, da Substanzen wie Opiate und Benzodiazepine entscheiden, nicht jedoch über die Notwendigkeit einer Therapie mit Cannabis.