Im Dezember 2013 und Januar 2014 gab es Probleme bei der Belieferung von deutschen Apotheken mit Cannabisblüten der Firma Bedrocan. Das hat viele Erlaubnisinhaber dazu gezwungen, erneut auf illegale Quellen zurückzugreifen oder Medikamente auf Cannabisbasis (Sativex, Dronabinol) zu verwenden. Der Leiter der Bundesopiumstelle Dr. Cremer-Schäffer widerspricht in einem Schreiben an Dr. Grotenhermen vom 6. Januar 2014 einer früheren Darstellung des deutschen Importeurs Fagron, nach der die fehlende Flexibilität der Behörde für diesen Engpass verantwortlich sei.
In Deutschland werden die Cannabisblüten vom Unternehmen Fagron Deutschland aus den Niederlanden importiert. Deutsche Apotheken dürfen diese Medizinal-Cannabisblüten für Patienten mit einer Ausnahmeerlaubnis durch die Bundesopiumstelle bei diesem Unternehmen bestellen und an die Patienten abgeben.
Nach Auskunft des Importeurs Fagron an einen Patienten vom Dezember 2013 muss das Unternehmen der Bundesopiumstelle zu Beginn eines Jahres das zu erwartende Kontingent an zu importierendem Cannabis mitteilen. Fagron wies ihn nach einer entsprechenden Frage darauf hin, dass dieses Kontingent im Verlaufe eines Jahres nicht modifizierbar sei, was bei nicht vorhersehbar exponentieller Entwicklung der Abverkaufszahlen möglicherweise in den Engpass führen könne.
Dr. Cremer-Schäffer wies in seinem Schreiben darauf hin, dass die Bundesopiumstelle im zweiten. Halbjahr 2013 „mehr als 70 Patientinnen und Patienten eine Erlaubnis zum Erwerb von Cannabis im Rahmen einer ärztlich begleiteten Selbsttherapie erteilt hat. So viele wie nie zuvor, mit weiter steigender Tendenz. Dabei haben wir mit mehr als 40 verschiedenen Ärztinnen und Ärzten zusammengearbeitet.“
Hinsichtlich der entstandenen Lieferschwierigkeiten heißt es im Schreiben an Dr. Grotenhermen: „Die Versorgung der Patienten mit Cannabis hängt von zahlreichen Faktoren ab, die zum Großteil von der Bundesopiumstelle nicht beeinflussbar sind. Neben der Produktion des Cannabis im Ausland müssen Import, Lieferung an die Apotheken und Abgabe in den Apotheken organisiert werden. Die zeit- und sachgerechte Versorgung kann nur sichergestellt werden, wenn alle Beteiligten in dieser Versorgungskette vorausschauend planen und Schwierigkeiten frühzeitig erkennen, um zeitgerecht Abhilfe schaffen zu können. Nachdem die Beteiligten in den Besitz der erforderlichen Erlaubnisse zur Teilnahme am beteiligten Verkehr gelangt sind, ist die Bundesopiumstelle lediglich bei der Genehmigung der Einfuhr von Cannabis in den Versorgungsprozess eingebunden.
Die entsprechende Genehmigung kann jeweils nur erteilt werden, wenn ein vollständiger, korrekter Antrag vorliegt und das beim INCB festgelegte Kontingent für das jeweilige Jahr noch nicht ausgeschöpft ist.“ Das Kontingent könne „aber auch innerhalb eines Jahres dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden. Hierzu ist jedoch ein Austausch zwischen Bundesopiumstelle und INCB erforderlich, der einige Tage, bei Nachfragen des INCB auch wenige Wochen in Anspruch nehmen kann. Insofern kann es an dieser Stelle zu geringen Verzögerungen kommen.“ Beim INCB handelt es sich um eine internationale Drogenbehörde in Wien (International Narcotics Control Board). Sie ist für die Überwachung bzw. Einhaltung der internationalen Drogenkonventionen der Vereinten Nationen zuständig.
Fagron hat versprochen „im Hinblick auf den zu verzeichnenden Anstieg der Nachfrage die behördlich zu meldenden Bedarfszahlen für 2014 auf jeden Fall drastisch“ zu erhöhen, um weitere Engpässe in Zukunft ausschließen zu können.
Die Bundesopiumstelle hat in ihrem Schreiben zugesichert, ebenfalls die Planungssicherheit zu erhöhen. Sie werde „in Zukunft den beteiligten Händlern alle drei Monate die Anzahl der Patienten, die im Besitz einer gültigen Erlaubnis sind, bekannt geben. Auf einen starken Anstieg der Patientenzahlen kann dann zuverlässiger reagiert werden.“