Am 14. Januar 2014 hat die Bundesregierung eine Schriftliche Frage von Frank Tempel (Die Linke) zu Ausnahmeerlaubnissen durch die Bundesopiumstelle zur Verwendung von Cannabisblüten beantwortet. Danach haben seit 2008 241 Patienten eine Ausnahmeerlaubnis zur Verwendung von Cannabisblüten aus der Apotheke erhalten. Nach Kenntnis der ACM haben etwa 25 dieser Patienten ihre Erlaubnis wieder zurückgegeben oder sind verstorben, so das zurzeit etwa 215 Patienten im Besitz einer solchen Ausnahmeerlaubnis sind.
Die Frage lautete: “Wie viele Ausnahmegenehmigungen nach § 3 Abs. 2 BtMG zur medizinischen Verwendung von Cannabis in Deutschland wurden seit der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 73 auf Bundestagsdrucksache 17/12984 bis heute beim BfArM beantragt und wie vielen Anträgen wurde stattgegeben, wie viele Anträge wurden abgelehnt und wie viele Anträge wurden noch nicht geschrieben (bitte jeweils für die Anwendung im Rahmen von Eigenanbau von importierten Medizinal-Hanfblüten sowie sonstigen Anwendungen sowie den jeweiligen Indikationen einzeln auflisten)?
Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit:
„Seit 2008 haben 442 Patientinnen und Patienten, davon 180 seit April 2013 (Zeitpunkt der Antwort der Bundesregierung auf die o. g. Schriftliche Frage), eine Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) für Cannabis zu medizinischen Zwecken beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragt.
Ausnahmeerlaubnisse zur Anwendung von Cannabis im Rahmen von Eigenanbau hat das BfArM auch seit April 2013 nicht erteilt. 241 Patientinnen und Patienten wurde die beantragte Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis (sog. „Medizinalhanf“) aus einer deutschen Apotheke bereits erteilt.
110 Anträge befinden sich noch in verschiedenen Phasen der Bearbeitung, davon 89 Anträge auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis zu medizinischen Zwecken aus einer deutschen Apotheke und 19 Anträge auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis zum Anbau von Cannabis. Darüber hinaus liegt je ein Antrag auf Erlaubnis zur Einfuhr von Cannabis bzw. zur Anwendung in der Analytik vor.
Bei 93 dieser 110 Anträge kann eine weitere Bearbeitung erst erfolgen, wenn die Antragsteller zu ihren unvollständigen Anträgen vom BfArM erbetene, ergänzende Unterlagen nachgeliefert haben. 17 dieser 110 Anträge befinden sich in der fachlichen Bearbeitung.
Abgelehnt wurden 31 Anträge auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis aus einer deutschen Apotheke bzw. 19 Anträge auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis zum Anbau von Cannabis.
In der überwiegenden Zahl wurden die Anträge mit den nachfolgend aufgeführten Krankheitsbildern bzw. Krankheitssymptomen begründet, wobei häufig mehrere Erkrankungen gleichzeitig vorlagen und somit Doppelnennungen möglich sind:
– (chronische) Schmerzen: 149 Patientinnen und Patienten,
– Multiple Sklerose: 47 Patientinnen und Patienten,
– Tourette-Syndrom: 17 Patientinnen und Patienten,
– Depressive Störungen: 21 Patientinnen und Patienten,
– ADHS: 21 Patientinnen und Patienten.“