… fragen sich viele Menschen, die von der Petition vom 15. April 2014 erfahren und vielleicht auch schon durch ihre Unterschrift unterstützt haben. Hier die Fakten in Kürze:
Am 15. April 2014 hat Dr. Grotenhermen mit der Unterstützung anderer Ärzte und Experten eine Petition mit dem folgenden Text auf der Webseite des Petitionsausschus¬ses eingereicht: „Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Bundesregie¬rung Maßnahmen ergreift, damit die Kos¬ten einer Behandlung mit Medikamenten auf Cannabisbasis bezahlt werden. Der Bundestag möge zudem beschließen, dass Strafverfahren gegen Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit einer durch einen Arzt bescheinigten notwendigen medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten grundsätzlich eingestellt werden.“ Der Eingang der Petition wurde vom Petitionsausschuss automatisch bestätigt.
Am 30.Mai 2014 habe ich die Petition mit dem gleichen Text erneut eingereicht, nachdem eine Nach¬frage beim Petitionsausschuss ergab, dass „hier kein Eingang einer Petition vom 15.04.2014 festgestellt werden“ konnte.
Die Petition trägt die ID-Nr. 52664.
Wir drängeln zurzeit nicht auf eine schnelle Bearbeitung, in der Hoffnung, die 28-tägige Zeichnungsfrist fällt nicht in die Sommerpause.
Wir informieren alle Personen, die die ACM-Mitteilungen oder die IACM-Informationen erhalten, über den Beginn der Zeichnungsfrist, sobald wir diesen erfahren. Auch der DHV und andere Unterstützer wird dann aktiv, um ihre Mitglieder zu informieren.