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Warum musste Robert Strauss sterben?

[well]Cannabis-Patienten: Schwierigkeiten trotz Erlaubnis[/well]

Dass Patienten mit einer gültigen Ausnahmeerlaubnis zur medizinischen Nutzung von Cannabis mitunter dennoch aufgrund ihres Medikamentes Schwierigkeiten mit Behörden und Beamten bekommen, ist leider traurige Realität. Zu Problemen mit der Fahrerlaubnis und Versorgungsengpässen kommen aber auch noch unschöne Begegnungen mit Ordnungshütern: Die Süddeutsche Zeitung berichtete vom harschen Vorgehen der Polizeibeamten gegen den zwischenzeitlich Verstorbenen Cannabis-Patienten Robert Strauss. Dort ist die Rede von vier Bewaffneten und einem Drogenfahnder, die den 50 jährigen Schmerzpatienten an einem Freitagabend im September zur Seite schoben um seine Wohnung auf den Kopf zu stellen. Schließlich legte man ihm Handschellen an und brachte ihn auf das Revier, welches er erst nach drei Stunden wieder verlassen durfte.

Der SZ gegenüber gab Strauss an, dass die Augsburger Polizei ihm bereits seit dem Tag, an dem er seine Ausnahmeerlaubnis erhalten hätte, das Leben zur Hölle macht. Er werde immer wieder kontrolliert und müsse den Inhalt seiner Taschen vorzeigen. „Ich bin doch kein Schwerverbrecher“, sagte Strauss der Zeitung. „Das ist Schikane. Die wissen genau, dass ich eine Erlaubnis habe.“ Weil die Beamten allerdings auch eine einzelne Hanfpflanze in seiner Wohnung fanden, läuft nun ein Verfahren wegen illegalem Besitz und des Verdachts auf Drogenhandel. Bernd Waitzmann, Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Nord, sagte: „Dieser Mensch mag die Erlaubnis haben zum Umgang mit diesen illegalen Substanzen, nicht aber zum Anbau davon“. Man habe sofort ohne Durchsuchungsbefehl eingreifen müssen, da es aus der Wohnungstür nach Marijuana gerochen hätte. Eine Beschwerde von Strauss Anwalt wegen des rechtswidrigen Vorgehens der Beamten bei der Wohnungsdurchsuchung wies das Landgericht Augsburg ohne nähere Begründung ab.

[well]Warum musste Robert Strauss sterben?[/well]

a2Robert Strauss ist am Mittwoch, den 14. Januar 2015, gegen 11:00 Uhr morgens im Zentralklinikum Augsburg an Organversagen gestorben. Sein Sohn unterstützt eine Veröffentlichung der Ereignisse rund um den Tod seines Vaters, so wie auch sein verstorbener Vater immer wollte, dass seine Geschichte öffentlich gemacht wird, zuletzt im Bayern-Teil der Süddeutschen Zeitung.

Mit seinem behandelnden Arzt Dr. Franjo Grotenhermen hatte Robert Strauss, der eine Ausnahmeerlaubnis zur Verwendung von Cannabisblüten aus der Apotheke besitzt, zuletzt am 08. Januar 2015 telefoniert. Robert Strauss rief aus dem Krankenhaus an. Er habe sich den Oberarm gebrochen, nachdem er aufgrund eines fehlenden Zugangs zu Cannabisblüten wieder andere Schmerzmittel, die ihn wieder stark sediert hätten, habe einnehmen müssen, so dass er gestürzt sei. Er werde im Krankenhaus gut behandelt.

Robert Strauss gehört zu den Patienten mit einer Ausnahmeerlaubnis, die wegen illegalen Eigenanbaus strafrechtlich verfolgt wurden.

[well]Eine kurze Chronik der Ereignisse:[/well]

7. Juli 2013: Robert Strauss stellt sich erstmals in der Praxis von Dr. Grotenhermen vor. Seit Jahren besteht ein therapieresistentes Schmerzsyndrom mit einer Schmerzstärke von 7-8 auf einer Skala von 0 (keine Schmerzen) bis 10 (stärkste vorstellbare Schmerzen). Zur Vorbereitung eines Antrags auf eine Ausnahmeerlaubnis werden noch einige Maßnahmen, unter anderem eine erneute Vorstellung bei einem Schmerztherapeuten, erforderlich.

Herbst 2013: Robert Strauss wird wegen illegalen Anbaus von Cannabis zu einer Geldstrafe verurteilt. Diese wird später in die Ableistung von Sozialstunden umgewandelt, weil er über keine ausreichenden finanziellen Mittel verfügt.

4. Februar 2014: Die Bundesopiumstelle erteilt Robert Strauss eine Erlaubnis zur Verwendung von Cannabisblüten aus der Apotheke im Rahmen einer ärztlich begleiteten Selbsttherapie.

19. August 2014: Robert Strauss geht es mit Bedrocan-Cannabis sehr gut. Er ist allerdings seit April 2014 arbeitslos und hat nicht viel Geld. Er leistet seine Sozialstunden ab. Er wird häufig von der Polizei auf der Straße kontrolliert.

13. September 2014: Erneute Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Kriminalpolizei Augsburg, in dessen Verlauf seine Wohnung erneut durchsucht wurde und illegaler Cannabis beschlagnahmt wurde. Zudem wurden Cannabisblüten, die er in der Apotheke erworben hatte, beschlagnahmt. Das Vorzeigen der Quittungen über den Kauf von Cannabis interessierte die Beamten nicht. Robert Strauss hatte sich den Cannabis in Tagesdosen aufgeteilt. Dies wurde von der Kriminalpolizei so interpretiert, dass er den Cannabis aus der Apotheke in solchen Portionen weiter verkaufen wollte. In einem Schreiben seines Rechtsanwalts Sebastian Glathe an Dr. Grotenhermen heißt es: „Es sollte seitens der Kriminalpolizei Augsburg hier wohl der Eindruck erweckt werden, Robert  Strauss würde möglicherweise mit dem Marihuana Handel treiben, welches er im Rahmen seiner Erlaubnis nach § 2 Abs. 3 BtMG aus der XY-Apotheke in Augsburg bezieht.“

10. November 2014: Der gesundheitliche Zustand von Robert Strauss hat sich verschlechtert. Er hat keinen Zugang zu Cannabis, weil seine Apotheke nicht beliefert werden kann. Er kann keine anderen Medikamente einnehmen, weil er diese auf Grund seines geschädigten Magens nicht einnehmen kann. Wenn er nicht einschlafen kann, versuche er, sich mit Alkohol zu betäuben.

8. Januar 2015: Robert Strauss befindet sich wegen eines Oberarmbruchs nach einem Sturz im Krankenhaus. In einem Telefonat mit Dr. Grotenhermen erklärt er, dass er den von der Polizei beschlagnahmten Bedrocan-Cannabis immer noch nicht zurück erhalten habe.

13. Januar 2015: Nach Angaben seines Sohnes klingelt Robert Strauss nachts um 3 Uhr nach der Nachtschwester, da er keine Luft bekomme. Kurze Zeit später wird er bewusstlos und muss wiederbelebt werden.

14. Januar 2015: Morgens gegen 11 Uhr verstirbt Robert Strauss.

In einem Telefonat mit seinem Sohn erklärt dieser, dass es Robert schon in den Tagen vor seinem Tod schlecht ging. Er habe starke Blutergüsse im Bereich des rechten Armes und der rechten Hand gehabt. Sein Bauch sei gebläht gewesen und er habe Wassereinlagerungen in den Beinen gehabt. Ihm sei von den Ärzten erklärt worden, sein Vater sei an Organversagen gestorben.

Sein Sohn plant, seinen Vater in Deutschland einäschern zu lassen und die Asche in die USA zu bringen, um ihn dort zu beerdigen. Sein Vater habe in den vergangenen Monaten mehrfach den Wunsch geäußert, in die USA zurück zu kehren, um dort Ruhe vor den Strafverfolgungsbehörden zu haben. Robert Strauss wurde am 09. April 1964 in New Jersey geboren, lebte aber seit vielen Jahren in Deutschland. Sein Sohn will sich um eine Einsicht in die Krankenunterlagen bemühen.

Vielleicht hilft sein Tod dabei, uns aufzurütteln, dass wir mehr tun, um Patienten zu einer angemessenen Behandlung mit Medikamenten auf Cannabisbasis bzw. Cannabisprodukten zu verhelfen und die menschenverachtende Strafverfolgung, die sie über ihre schweren Erkrankungen hinaus zusätzlich belastet, zu beenden.

Die ACM trauert um Robert “Bob” Strauss.

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