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Dem BfArM liegt kein Zulassungsantrag für Dronabinol von Bionorica vor

Nach einem Artikel der Deutschen Apotheker Zeitung vom 18. Februar 2015 habe das deutsche Unternehmen Bionorica einen Zulassungsantrag für eine kapsulierte Dronabinol-Zubereitung bei den zuständigen Behörden gestellt. Auf Anfrage des Deutschen Hanf Verbandes erklärte das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) jedoch am 29. April 2015, dass „dem BfArM (…) kein ordnungsgemäßer Zulassungsantrag für ein Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Dronabinol“ vorliege. Es habe im Jahr 2008 einen Antrag auf eine solche Zulassung gegeben, das BfArM habe jedoch die Zulassung versagt, weil „wesentliche Unterlagen und Nachweise vom Antragsteller nicht vorgelegt wurden“.

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