Nach Mitteilung des Petitionsausschusses vom 19. Mai 2015 wird der Ausschussdienst des Petitionsausschusses nunmehr für die Beratung der Petition eine Beschlussempfehlung erstellen, die dann von mindestens zwei Abgeordneten der Regierungskoalition und der Opposition geprüft wird.
In dem Schreiben an den Vorsitzenden der ACM, Dr. Franjo Grotenhermen, heißt es weiter: „Anschließend wird der Petitionsausschuss Ihr Anliegen beraten und sodann dem Deutschen Bundestag eine Beschlussempfehlung zur Erledigung Ihrer Eingabe vorlegen. Den Beschluss des Deutschen Bundestages werde ich Ihnen
mitteilen.“