Auf ihrer Mitgliederversammlung am 18. Juli hat die ACM einen neuen Vorstand gewählt. Die bisherigen Vorstandsmitglieder wurden im Amt bestätigt und Marc Ziemann als neues Mitglied in den Vorstand gewählt. Der neue Vorstand besteht aus:
- Dr. med. Franjo Grotenhermen (1. Vorsitzender)
- Professorin Dr. med. Kirsten Müller-Vahl (2. Vorsitzende)
- Gabriele Gebhardt
- Rainer Thewes
- Dr. med. Sylvia Mieke
- Carsten Elfering
- Marc Ziemann.
In den geschäftsführenden Vorstand wurden Franjo Grotenhermen, Kirsten Müller-Vahl und Gabriele Gebhardt gewählt.
Hinsichtlich der Finanzentwicklung im Jahr 2014 konnte insbesondere durch ein erfreulich gutes Spendenaufkommen auf einem Spendenkonto der ACM für die finanzielle Unterstützung von Patienten, die sich in rechtlichen Auseinandersetzungen befinden, eine Gesamtbilanz von plus 4521,63 € erzielt werden. Zu diesen rechtlichen Auseinandersetzungen zählen Klagen vor den Verwaltungsgerichten auf eine Erlaubnis des Eigenanbaus von Cannabispflanzen durch die Bundesopiumstelle sowie strafrechtliche Verfahren gegen Patienten, die trotz einer Ausnahmeerlaubnis aufgrund geringer finanzieller Mittel keine andere Wahl haben, als Cannabis illegal selbst anzubauen bzw. sich anderweitig zu besorgen. Insgesamt wurden im Jahr 2014 etwa 12.000 € für die juristische Unterstützung an die ACM gespendet und etwa 8500 € an Anwalts- und Gerichtskosten ausgegeben. Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin ist gut gerüstet, um laufende Musterprozesse für die Verbesserung der medizinischen Versorgung der deutschen Bevölkerung mit Cannabisprodukten weiter voranzutreiben.
Nach dem Tätigkeitsbericht des Vorstands für das Jahr 2014 wurden insbesondere die im letzten Jahr eingereichte Petition zum Thema Cannabis als Medizin sowie die geplanten Gesetzesänderungen durch die Bundesregierung zur Erleichterung der Kostenübernahme für Medikamente auf Cannabisbasis und Cannabisblüten diskutiert. Insgesamt wurde festgestellt, dass sich das politische Klima zum Thema Cannabis und Cannabinoide als Medizin in der jüngeren Zeit auch in konservativen Kreisen deutlich verbessert hat. Weitere Themen des Vorstandsberichts waren unter anderem eine interne Mailingliste für Ärzte, die Medikamente auf Cannabisbasis verschreiben und Patienten bei einer Ausnahmeerlaubnis an die Bundesopiumstelle helfen, sowie der Stand verschiedener Gerichtsverfahren. An der internen Ärzte-Mailingliste nehmen zur Zeit sieben Ärzte teil, zwei mehr als bei Einrichtung der Liste vor zwei Wochen. Die ACM hofft durch ein weiteres Anwachsen der Teilnehmer in der Liste den praktischen Erfahrungsaustausch unter Ärzten zu verbessern und mehr Patienten helfen zu können. Ärzte, die in den Verteiler aufgenommen werden möchten, schicken eine E-Mail an Dr. Franjo Grotenhermen unter info@cannabis-med.org. Jeder Kontakt wird vertraulich behandelt, und es gibt keine Veröffentlichung der Namen der Teilnehmer an der Liste.
Zum Abschluss einer Selbstverständnis-Diskussion der ACM und im Hinblick auf die verstärkte Diskussion zur generellen Legalisierung von Cannabis wurde der folgende Antrag des Vorstands einstimmig bei einer Enthaltung angenommen:„Die ACM bekräftigt den im § 2 der Satzung festgelegten Zweck des Vereins, der lautet:‘
- Der Verein ist überkonfessionell, überparteilich und unabhängig von anderen Organisationen. Zweck des Vereins ist die Förderung gesellschaftlicher Rahmenbedingungen, die Kranken eine Behandlung mit Cannabisprodukten ermöglichen und erleichtern.‘
- Die ACM und ihre Arbeitsgruppen befassen sich nicht mit anderen Themen.“
Die Mitgliederversammlung hat sich mit den Erfahrungen von ersten Regionalgruppen der ACM befasst. Besonders positiv wurde die Erleichterung des persönlichen Kontakts zwischen Mitgliedern in Regionalgruppen hervorgehoben, die sowohl eine gegenseitige Unterstützung von Mitgliedern als auch die Durchführung lokaler Aktivitäten erleichtert. Durch entsprechende, nach Bundesländern aufgeschlüsselte E-Mail-Verteiler soll die Bildung weiterer Regionalgruppen erleichtert werden. Zudem wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Erfahrung der Piratenpartei bei der Kombination von internen Mailinglisten und Foren zum Austausch von Informationen zwischen Mitgliedern für eine Umsetzung für die Zwecke des SCM (Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin) prüft und in Absprache mit dem Vorstand gegebenenfalls umsetzt.
Es soll zusätzliches Informationsmaterial für die Öffentlichkeit erstellt werden, darunter zwei Filme, die sich mit praktischen Fragen eines Antrags auf einer Ausnahmeerlaubnis zur Verwendung von Cannabisblüten durch die Bundesopiumstelle nach Paragraph 3 Abs. 2 Betäubungsmittelgesetz befassen sollen. Ein Film soll sich an Ärzte, der andere an Patienten richten. Die visuelle Vermittlung der wesentlichen Inhalte soll das Verstehen der wichtigen Aspekte, auf die es bei der Antragstellung ankommt, in einer kurzen Zeit von 20-30 min und einer unangestrengten Art und Weise ermöglichen.