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Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage, warum das angekündigte Gesetz zur Kostenübernahme für Medikamente auf Cannabisbasis erst 2016 verabschiedet werden soll

Frank Tempel (Die Linke) hat der Bundesregierung eine weitere Frage zum Thema Cannabis als Medizin gestellt. In der Antwort ist davon die Rede, dass die Arbeiten zum Gesetz aufgenommen worden seien.

Frage: „Welche sachlichen Gründe und Widersprüche zwischen den zuständigen Ressorts haben die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, dazu veranlasst, ihr Versprechen vom Februar 2015, wonach noch im Jahr 2015 mit einer Gesetzesinitiative zur Kostenübernahme von Cannabisarzneien durch die Krankenkassen zu rechnen gewesen sei (www.welt.de/newsticker/news1/article137055755/Cannabis-Konsum-fuerSchwerkranke- soll-erleichtert-werden.html), zu brechen und sie stattdessen nun von einer entsprechenden Gesetzesinitiative bis spätestens 2016 ausgeht (www.abgeordnetenwatch.de/marlene_mortler-778-78346-f436419.html#g436419)?“

Antwort der parlamentarischen Staatssekretärin Ingrid Fischbach vom 25. August 2015: „Die von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Abgeordnete Marlene Mortler, angekündigten Arbeiten für eine entsprechende Gesetzesinitiative sind im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aufgenommen worden. Das BMG prüft, wie die Bedingungen, unter denen Cannabis zu medizinischen Zwecken angewendet werden kann, zeitnah so angepasst werden können, dass solche Patientinnen und Patienten, denen erwiesenermaßen nur durch Medizinalcannabis geholfen werden kann, in dem erforderlichen Umfang therapeutisch behandelt werden können. Dazu gehört auch die Frage einer Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung. Die konkrete Ausgestaltung eines Gesetzentwurfes befindet sich in der internen Prüfung und Abstimmung, nach deren Abschluss die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten wird.“

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