Die Krankenkassen werden nach dem neuen Gesetz, das im Frühjahr in Kraft treten soll, unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer Therapie mit Cannabisblüten erstatten müssen. Die AOK wirbt bereits damit.
Cannabis auf Kassenkosten bei der AOK?
Gras auf Kassenkosten?!
Hört sich verlockend an, aber kiffen auf Kassenkosten bleibt auch künftig tabu. Jedoch können Schwerstkranke künftig Cannabis auf Rezept bekommen. Medikamente auf Cannabisbasis können beispielsweise sinnvoll in der Schmerztherapie bei chronischen Erkrankungen eingesetzt werden.
Ein Anspruch, dass die Krankenkasse dafür die Kosten übernimmt, ist an die Teilnahme an einer begleitenden Studie geknüpft. Der Besitz und der Anbau des Rauschmittels bleibt aber weiterhin verboten.