von Dr. Franjo Grotenhermen
Erlaubnisinhaber: Wer gegenwärtig als gesetzlich versicherter Patient bei einem privatärztlich tätigen Arzt im Rahmen einer ärztlich begleiteten Selbsttherapie aufgrund einer Ausnahmeerlaubnis durch die Bundesopiumstelle in Behandlung ist, muss einen Kassenarzt finden, wenn eine Kostenübernahme durch die eigene gesetzliche Krankenkasse angestrebt wird. Ein privatärztlich tätiger Arzt kann nur ein privates Betäubungsmittelrezept ausstellen, das nur von privaten Krankenversicherungen akzeptiert wird. Natürlich kann der privatärztlich tätige Arzt auch Kassenpatienten private Betäubungsmittelrezepte ausstellen. Die Cannabisblüten müssen dann allerdings wie bisher selbst bezahlt werden.
Kostenübernahme bei der Krankenkasse: Aus Unkenntnis wurden nach Kenntnis der ACM bereits einige wenige Kassenrezepte über Cannabisblüten von Ärzten ausgestellt und von der zuständigen Krankenkasse eine Kostenübernahme zugesagt. Der jeweilige Arzt hat dabei gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, weil Cannabisblüten erst nach Inkrafttreten des Gesetzes verschreibungsfähig sind. Bisher befinden sie sich noch in der Anlage 1 des Betäubungsmittelgesetzes der nicht verkehrsfähigen und nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmittel. Unser Anwalt geht davon aus, dass dies voraussichtlich aufgrund eines Verbotsirrtums keine rechtlichen Konsequenzen haben wird. Wir empfehlen jedoch, mit der Bitte um Verschreibung von Cannabisblüten beim behandelnden Arzt und einem Antrag für eine Kostenübernahme bei der Krankenkasse bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zu warten. Wir rechnen mit dem 1. März. Also bitte noch ein wenig Geduld.
Kontaktaufnahme mit Ärzten: Wer unsicher ist, ob die eigene Ärztin und der eigene Arzt auf das Thema ansprechbar ist, sollte überlegen, diesen vielleicht erst einige Zeit nach Inkrafttreten des Gesetzes anzusprechen. Auch in ärztlichen Fachzeitschriften wird über das Thema informiert werden. Es wird Bücher und Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte geben. Wer zu früh handelt, holt sich möglicherweise eine grundsätzlich ablehnende Reaktion ein, die später nur noch schwer korrigiert werden kann. Vielleicht braucht der eigene Arzt auch ein halbes Jahr oder länger, um sich langsam mit dem Gedanken einer Verschreibung von Cannabis oder Cannabis-basierten Medikamenten anzufreunden. Auch in anderen Ländern, wie Israel, Kanada und den Niederlanden, hat es eine gewisse Zeit gedauert, bevor eine größere Zahl von Ärzten sich für eine solche Therapie geöffnet hat.
Probleme mit Führerschein: Wer bereits Probleme mit dem Führerschein hat und sich in eine Auseinandersetzung mit seiner Führerscheinstelle verstrickt hat, muss nun schauen, ob die Führerscheinstelle die neue Rechtslage akzeptiert. Führerscheinstellen haben einen großen Entscheidungspielraum, den sie auch nutzen. Oft sind durch einen längeren Briefwechsel und rechtliche Auseinandersetzungen die Fronten verhärtet, sodass eine Auflösung schwierig ist. In diesem Fall ist zu überlegen, ob es nicht günstig sein kann, den Wohnsitz zu wechseln, damit eine andere Behörde am neuen Wohnort zuständig ist, oder ob man den Rechtsweg beschreitet.