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Presseschau: Cannabis auf Rezept: KBV fordert Nachbesserungen (Deutsches Ärzteblatt)

Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung fordert bei der Begleiterhebung Nachbesserungen, die im Deutschen Ärzteblatt dokumentiert wurden.

Cannabis auf Rezept: KBV fordert Nachbesserungen

Bei der Begleitstudie für die Verordnung von getrockneten Cannabisblüten und -extrakten für Schwerkranke auf Rezept sieht die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) noch Änderungsbedarf. Die Kritik bezieht sich unter anderem auf die unklare Re¬gelung zur Kostenübernahme.

Der Bundestag hatte Ende Januar mit einem Gesetz die Verordnung von getrockneten Cannabisblüten und -extrakten sowie Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon erlaubt. Verordnende Ärzte sind verpflichtet, spätestens ein Jahr nach Beginn der Cannabisbehandlung bestimmte Daten zum Patienten, zu seiner Erkrankung und zum Therapieverlauf anonymisiert an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin¬produkte (BfArM) zur wissenschaftlichen Auswertung zu übermitteln. Diese Erhebung soll weitere Erkenntnisse über die Sicherheit und Wirksamkeit von Cannabis bringen. Den Umfang der Daten und den genauen Ablauf der Begleiterhebung regelt das Bun¬des¬¬gesundheitsministerium in einer Rechtsverordnung.

Die KBV hat nun darauf hingewiesen, dass dieser Entwurf zu wenige Anga¬ben zum Erhe-bungsbogen und zu dem Verfahren enthält, um den Zeitaufwand und die beim Arzt ent¬stehenden Kosten adäquat zu bewerten. So werde der Aufwand, der Ärzten durch die Teilnahme an der Begleiterhebung entsteht, pro Patient mit 45 Minuten angesetzt. Wer für die Vergütung der Ärzte aufkommen soll, bleibe offen.

Deshalb fordert KBV eine eindeutige Regelung, ob die gesetzliche Krankenversicherung oder gegebenenfalls der Bund als Projektträger der Begleiterhebung für die Vergütung der Ärzte verantwortlich ist. Es sei auch nicht nachvollziehbar, warum die Begleiterhe¬bung pro Patient nur einmalig erfolgen soll – spätestens nach einem Jahr. Immerhin habe der Gesetzgeber die Laufzeit der Cannabis-Begleitstudie auf insgesamt fünf Jahre ange¬legt. Deshalb empfiehlt die KBV, Daten auch für Behandlungsverläufe zu erheben, die länger als ein Jahr dauern.

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