Der Bundesrat hat am 10. Februar dem bereits vom Bundestag am 19. Januar 2017 verabschiedeten Gesetz zugestimmt. Siehe letzte ACM-Mitteilungen vom 28. Januar 2017. Viele Medien berichteten darüber.
Cannabis wird auf Rezept freigegeben
Cannabis auf Rezept wird für Schwerkranke in Deutschland freigegeben. Der Bundesrat gab grünes Licht für einen entsprechenden Gesetzentwurf. Die Krankenkassen müssen die Therapie mit getrockneten Cannabisblüten dann bezahlen.
Erwartet ein Arzt eine positive Wirkung auf Krankheitsverlauf oder Symptome, kann er Cannabis verschreiben. Helfen kann es etwa bei Multipler Sklerose, chronischen Schmerzen, schwerer Appetitlosigkeit oder Übelkeit infolge einer Chemotherapie. Cannabis als Rauschmittel bleibt weiter verboten.
Der Anbau zu medizinischen Zwecken soll staatlich geregelt werden. Eine Agentur beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll sicherstellen, dass in standardisierter Qualität angebaut wird. Die Agentur soll den Cannabis dann kaufen und an Hersteller und Apotheken abgeben. Bis dahin soll auf Importe zurückgegriffen werden.
Der Bundestag hatte das Gesetz bereits beschlossen.