Suche
Close this search box.

Presseschau: Fahren unter Cannabiskonsum (www.anwalt.de)

Die Webseite www.anwalt.de berichtet über ein kurioses Urteil des Bundesgerichtshofs zum Thema Cannabiskonsum und Teilnahme am Straßenverkehr. Der Rechtstipp auf der Anwaltsinternetseite ist genauso kurios und kaum praktikabel: „Führen Sie ein Kraftfahrzeug nur dann im Straßenverkehr, wenn Sie positiv wissen, dass Ihr THC-Gehalt im Blut unter dem gesetzlich zulässigen Wert von mehr als 1,0 ng/mL THC im Blut liegt! Andernfalls: Finger weg vom Auto.“

Fahren unter Cannabiskonsum

Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zu der umstrittenen Frage getroffen, inwiefern sich ein Führer eines Kraftfahrzeugs nach dem Konsum von Cannabis darüber vergewissern muss, dass in seinem Blut keine relevante Wirkung des THC mehr vorliegt. Der 4. Strafsenat des BGH hat in seinem Beschluss vom 14.2.2017 entschieden (4 StR 422/15), dass sich der Führer eines Kraftfahrzeugs vor Anritt seiner Fahrt darüber vergewissern muss, dass er nicht unter dem Einfluss von THC steht (mehr als 1,0 ng/mL THC im Blut). Es ist also nicht mehr möglich, sich damit herauszureden, dass der Konsum lange zurückliege und es ihm persönlich nicht mehr vorzuwerfen sei.

Der BGH begründet diese Entscheidung mit Blick auf die vielfältigen Gefahren, die aus dem Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr resultieren. Er bezieht sich dabei ausdrücklich auf die anderen Verkehrsteilnehmer. Zudem bezieht er sich auf § 1 Abs. 1 FEV und § 31 Abs. 1StVZO, wonach jeder Führer eines Fahrzeugs vor Antritt seiner Fahrt für seine geistige und körperliche Leistungsfähigkeit umfassend Sorge zu tragen hat. Er muss stets kritisch prüfen, ob er dazu in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zuführen. Bei der Einnahme von Medikamenten und anderen betäubenden Mitteln hat er sich darüber zu vergewissern, wie diese sich auch seine Fahrtüchtigkeit auswirken – und wie lange.

Der BGH fordert also, dass ein Kraftfahrer, der weiß, dass er Cannabis konsumierte, muss sich vor Antritt einer Fahrt damit auseinandersetzen, wie der zurückliegende Cannabiskonsum sich auf seine Fahrtüchtigkeit auswirkt. Er ist dazu verpflichtet, im Zweifel einen Bluttest zu veranlassen, aus dem sich die THC-Konzentration im Blut ergibt. Solange er nicht sicher weiß, ob sein THC-Gehalt die gesetzlich zulässigen Werteüberschreitet, darf er kein Fahrzeug im Straßenverkehr führen.

Mein Rechtstipp für Sie: Führen Sie ein Kraftfahrzeug nur dann im Straßenverkehr, wenn Sie positiv wissen, dass Ihr THC-Gehalt im Blut unter dem gesetzlich zulässigen Wert von mehr als 1,0 ng/mL THC im Blut liegt! Andernfalls: Finger weg vom Auto

Share the Post: