Die Deutsche Apotheker Zeitung berichtete über eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag zum Ausschreibungsverfahren für den Anbau von Cannabis in Deutschland, zu den Preisen für Cannabisblüten sowie zu den Versorgungslücken bei den Cannabisblüten aus der Apotheke.
6600 Kilogramm Cannabis für vier Jahre
Seit März kann Schwerkranken auf Kassenkosten Cannabis zu medizinischen Zwecken verordnet werden. Ganz glatt läuft die Versorgung noch nicht. Die Kassen lehnen Anträge ab, Engpässe werden beklagt. Die Linksfraktion fürchtet offenbar, dass auch künftig nicht ausreichend vorgesorgt ist und hakte deshalb mit einer Kleinen Anfrage bei der Bundesregierung nach. In der Antwort heißt es, es seien viel größere Mengen ausgeschrieben als von der Linken angenommen.
Mit dem „Cannabis-Gesetz“ hat der Gesetzgeber beschlossen, eine Cannabisagentur beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einzurichten, die den Anbau für therapeutische Zwecke genehmigt und reguliert. Diese schreibt den Anbau von medizinischem Cannabis aus. Bis dieses zur Versorgung zur Verfügung steht, wird allerdings noch Zeit vergehen – und bis dahin sind Importe nötig.
Die Linksfraktion hat nun sowohl zum Ausschreibungsverfahren als auch zu den Importgenehmigungen eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Ihr Ausgangspunkt war dabei, dass das „Ausschreibungsverfahren für den Anbau von 200 kg Cannabis pro Jahr für den Zeitraum von 2019 bis 2022“ bereits beendet sei. In der Zwischenzeit solle der Bedarf an medizinischem Cannabis durch Importe gedeckt werden – doch schon vom 1. Januar 2017 bis 27. Juli 2017 seien 318,5 Kilogramm Cannabis importiert worden. Daher zweifelt die Linke, ob die offenbar geplanten 200 kg Cannabis pro Jahr ausreichen werden.
BMG: Unzutreffende Annahme
Die Antwort des Bundesgesundheitsministeriums stellt zunächst klar, dass die Annahme der Linksfraktion „unzutreffend“ ist: Die Cannabisagentur habe den Anbau in Deutschland und die Lieferung von Cannabis im Umfang von rund 6600 Kilogramm innerhalb von vier Jahren (2019 bis 2022) ausgeschrieben. Es seien insgesamt zehn Lose zu je 200 Kilogramm mit unterschiedlichen Laufzeiten ausgeschrieben worden. Zudem: Auch weiterhin sei ein Import von im Ausland angebautem Cannabis für medizinische Zwecke möglich. Offenbar geht das Ministerium davon aus, dass keine Engpässe zu befürchten sind.
Was den Import betrifft erklärt das Ministerium weiter, dass in Deutschland laut Betäubungsmittelgesetz Cannabis nur dann verkehrs- und verschreibungsfähig ist, wenn er aus einem Anbau zu medizinischen Zwecken unter staatlicher Kontrolle stamme – also Ländern, die eine Cannabisagentur haben wie Deutschland selbst. Derzeit seien Kanada und die Niederlande in der Lage, medizinischen Cannabis in Form getrockneter Blüten in der rechtlich erforderlichen Weise zu exportieren.
Aus den weiteren Antworten der Bundesregierung geht zudem hervor, dass im Ausschreibungsverfahren der Cannabisagentur 107 Teilnahmeanträge von einzelnen Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften fristgerecht eingereicht wurden. Weitere Anträge seien verspätet eingegangen. Die ganz überwiegende Zahl der Teilnehmer habe ihren Firmensitz in Deutschland. Aber auch Unternehmen aus Israel, Kanada, den Niederlanden, der Schweiz, Uruguay, den USA und Zypern haben sich beteiligt. Auf Nachfrage der Linksfraktion erklärt das Ministerium auch, dass gegen die Ausschreibung drei Rechtsbehelfsverfahren bei der Vergabekammer des Bundes eingeleitet worden sind. Die Überprüfung sei noch nicht abgeschlossen.
Die Linke fragt überdies, wann die Bundesregierung mit der Fertigstellung des Berichtes des GKV-Spitzenverbands über die Versorgungssituation mit Cannabismedizin rechnet. Dazu heißt es, das Ministerium habe gebeten, den Bericht bis Ende September zu übermitteln. Man darf also gespannt sein, wie der GKV-Spitzenverband die Situation einschätzt.
Apothekenvergütung: BMG hält sich erst einmal raus
Die letzte Frage der Linken dreht sich übrigens um die Apothekenhonorierung. Die Fraktion will wissen, bis wann nach Ansicht der Bundesregierung der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband als Vertragspartner der Hilfstaxe kurzfristig von der Möglichkeit Gebrauch machen sollen, abweichend von den Zuschlägen nach der Arzneimittelpreisverordnung eine Vereinbarung für Cannabisblüten zu treffen. Und: Ob sich die Regierung die Möglichkeit offenhält, notfalls per Rechtsverordnung die Preise für Cannabisblüten im Interesse der Patientinnen zu senken?
Dazu heißt es in der Antwort, dass das SGB V und die Arzneimittelpreisverordnung keine Fristvorgabe für eine Vereinbarung zu den Apothekenzuschlägen für Cannabis-Blüten vorsehen. Und weiter: „Das BMG hat den Deutschen Apothekerverband und den GKV-SV aufgefordert, eine Vereinbarung in der Hilfstaxe zu schließen. Da die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind, hat die Bundesregierung über sich daraus möglicherweise ergebende weitere Schritte noch nicht entschieden.“