Die Pharmazeutische Zeitung berichtete über die Antwort der Bundesregierung vom 15. März auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.
Cannabis: Nur 57 Prozent der Anträge genehmigt
Im ersten halben Jahr nach Einführung der Verschreibungsmöglichkeit von Cannabis auf Rezept sind bei den Kassen 12.000 Anträge auf Versorgung eingegangen – davon wurden aber lediglich rund 6800 auch bewilligt. Dies berichtet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Bei der Genehmigungsquote von 57 Prozent sei jedoch zu berücksichtigen, dass für einige Genehmigungen zwei Anträge erforderlich waren, da der erste zunächst abgelehnt worden war.
Den Angaben des GKV-Spitzenverbands zufolge, der Ende September 2017 dem BMG einen Bericht zur Versorgungssituation mit Cannabismedikamenten übermittelt hat, entfällt die Mehrzahl der Anträge auf das Therapiegebiet Schmerz. Detaillierte Aufschlüsselungen nach dem Genehmigungsverhalten der Kassen in den einzelnen Bundesländern seien mangels belastbarer Daten nicht möglich, so das BMG. Auch gebe es keinen Mittelwert für die Zahl der Anträge auf Kostenübernahme von Cannabisblüten. Diese werde von den Kassen als schwankend dargestellt.
Seit März 2017 können sich Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen Cannabisarzneimittel auf Kosten der Krankenkassen verschreiben lassen. Dies hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften geregelt. Bedingung ist, dass der verordnende Arzt die Therapie als notwendig begründet. Die Kostenübernahme muss von den Kassen jeweils vorab genehmigt werden.
Die Linkspartei kritisiert die hohe Zahl der Antragsablehnungen. Einer ärztlichen Verschreibung sollte nur in außergewöhnlichen Fällen eine Überprüfung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen zwischengeschaltet sein, betonte der drogenpolitische Sprecher der Linken, Niema Movassat, auf Anfrage der PZ. «Wenn ein Arzt es für sinnvoll hält, Cannabis als Medizin zu verschreiben, ist wie bei anderen Medikamenten diese Therapie von den Kassen zu akzeptieren.»