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Warum die Behandlung mit Cannabisblüten im Allgemeinen preiswert ist, aber als teuer gilt

In jüngerer Zeit häufen sich die Mitteilungen von Patienten, die in ihren sozialmedizinischen Gutachten verschiedener MDKs zur Kostenübernahme einer Therapie mit Cannabismedikamenten entgegen Erfahrungen aus der Praxis Behauptungen finden, nach denen eine Therapie mit Cannabisblüten teurer sei als eine Therapie mit Dronabinol oder Sativex.

So heißt es in einer Stellungnahme des MDK Hessen:

Die beschriebene bekannte Unverträglichkeit von Sativex spricht für die Umstellung auf Dronabinol. Wirtschaftlichere und besser wissenschaftlich untersuchte Alternativen bei den Cannabinoiden sind grundsätzlich Sativex und Dronabinol.

Auch im Rahmen des § 31 Abs. 6 SGB V sind die Regelungen des § 12 SGB V (Wirtschaftlichkeit) anzuwenden.

Die Anwendung eines Medikamentes nach § 31 Abs. 6 SGB V bei dem Versicherten konnte bereits nach den vorgelegten Unterlagen nachvollzogen werden. Aus sozialmedizinischer Sicht wird eine Genehmigung einer Verordnung im Rahmen des Sachleistungsweges durch einen Vertragsarzt – nach dessen Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit – auf Betäubungsmittelgesetz (§ 8 BtMVV) befürwortet.

Das Regressrisiko bei den sehr teure Blüten trägt also Dr. XY.“

Dabei werden im Anhang des Gutachtens folgende Tageskosten für verschiedene Präparate gegenübergestellt:

  • Cannabisblüten (100 g/30 Tage): 83,60 €
  • Canemes 1 mg Kapseln (6 mg/Tag): 102,60 €
  • Dronabinol Rezeptur (600 mg/30 Tage): 18,97 €
  • Sativex Spray (12 Sprühstöße/Tag): 12,42 €

Es wird dabei so getan, als ließe sich eine Behandlung mit 3 g Cannabisblüten pro Tag, die bei einem Dronabinol-Gehalt von 20 % 600 mg Dronabinol enthalten, durch eine Therapie mit 20 mg Dronabinol als ölige Lösung oder 12 Sprühstöße Sativex, entsprechend 12 × 2,7 mg Dronabinol (32,4 mg Dronabinol), ersetzen ließe. Es bleibt unklar, warum mit einer Sativex-Therapie 32,4 mg Dronabinol benötigt werden, bei Dronabinol-Tropfen 20 mg und bei Cannabisblüten 600 mg.

In der Realität ist es so, dass neue Patienten, die eine Behandlung mit cannabisbasierten Medikamenten beginnen, üblicherweise nicht mehr als 10-30 mg Dronabinol benötigen. Daher brauchen diese im Allgemeinen nicht mehr als 5 oder 10 g Cannabisblüten pro Monat, bzw. 50-300 mg täglich, was bei 12 € pro Gramm 60-120 € monatlichen Kosten entspricht.

Der MDK legt offenbar Erfahrungen von Patienten mit einer ausgeprägten Toleranzbildung zugrunde, die bereits seit Jahren mit Cannabisblüten behandelt wurden und nun 0,5 g oder mehr Cannabisblüten täglich benötigen. Im konkreten Fall wird die monatliche Verschreibungshöchstdosis von 100 g pro Monat zugrunde gelegt. Ein Patient, der 2 oder 3 g Cannabisblüten benötigt, lässt sich bekanntermaßen nicht auf 1000 oder 2000 mg Dronabinol in öliger Lösung umstellen, da er dann unterdosiert wäre.

In einem Gutachten des MDK Westfalen-Lippe, bei dem der Patient mit 175 mg Cannabisblüten hinsichtlich seiner ADHS und seiner chronischen Schmerzen gut eingestellt ist, wird die fehlende Standardisierung der Blüten moniert: „Verordnet werden in diesem Fall Cannabisblüten, welche der Versicherte noch selber trocknen und aufarbeiten sowie dosieren muss – es handelt sich hierbei nicht um ein Cannabispräparat in Form von getrockneten Blüten in standardisierter Qualität.“

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