Die Ärzte Zeitung berichtete kurz über den weit reichenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Kostenübernahme einer Therapie mit Cannabis-Medikamenten.
Kein Cannabis auf Kasse bei Cluster-Kopfschmerz
Patienten mit Cluster-Kopfschmerzen können von ihrer Kasse weiterhin keine Schmerzbehandlung mit Medizinalhanf verlangen. Einen entsprechenden Eilantrag wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss zurück.
Es bestätige damit ein Urteil des Hessischen Landessozialgerichts, das sich bei seiner summarischen Prüfung auf ein MDK-Gutachten stützte, wonach ein therapeutischer Erfolg mit der Cannabis-Behandlung in kontrollierten Studien bislang nicht belegt wurde.
Die summarische Prüfung sei im Eilverfahren ausreichend, so die Karlsruher Richter.