Das Bundesgesundheitsministerium plant eine Reihe von Gesetzesänderungen, die in den Artikeln 12 und 14 auch Cannabis betreffen.
Mehr Sicherheit vor Arzneimittelpfusch
„(…) Für Ärzte wie auch Patienten relevant: Bei der Versorgung mit medizinischem Cannabis soll laut BMG – nach einmal erfolgter Genehmigung – künftig kein erneuter Antrag bei der Krankenkassen im Falle einer Anpassung der Dosierung oder eines Wechsels der Blütensorte (Wechsel von Blüten der einen Sorte zu Blüten einer anderen Sorte oder Wechsel zwischen verschiedenen Extrakten) notwendig sein. (…)“
Den Refentenentwurf stellen wir hier als PDF zum download bereit.