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Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Gesundheit vom 14.11.2018

Die vorgeschlagene Novellierung des Cannabis als Medizin-Gesetzes aus dem Jahr 2017 ist ein Schritt in die richtige Richtung. Er soll dazu beitragen, dass mehr Bundesbürger mit Cannabisbasierten Medikamenten behandelt werden können.

Allerdings sind weiterhin viele Patientinnen und Patienten, die eine Therapie mit Medikamenten auf Cannabisbasis benötigen, von einer entsprechenden Therapie ausgeschlossen. Dies trifft vor allem weniger vermögende Patienten, die sich die Kosten für Cannabisblüten ohne eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht leisten können, eine solche Therapie jedoch nach Einschätzung des behandelnden Arztes benötigen. Wir haben aus vielen Gesprächen den Eindruck gewonnen, dass das Gesetz durch die Krankenkassen bisher nicht so umgesetzt wird, wie es der Gesetzgeber am 19. Januar
2017 beabsichtigt hatte. Sonst wäre eine einstimmige Verabschiedung im Deutschen Bundestag vermutlich nicht möglich gewesen.

Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. möchte die Gelegenheit nutzen, sich bei allen Mitgliedern des Deutschen Bundestags zu bedanken, die sich in ihren Fraktionen für Verbesserungen des neuen Gesetzes eingesetzt haben und sich für weitere Verbesserungen einsetzen.

Der Vorstand der ACM bedankt sich insbesondere für die Korrektur der mit dem Cannabis als Medizin-Gesetz verbundenen erheblichen Preiserhöhungen für Medizinalcannabisblüten.

Die Stellungsnahme zum StellungnahmeNovember2018

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