Ein Patient, der Cannabis zu medizinischen Zwecken verwendet, blieb nach einem Unfall ganz ruhig und handelte richtig. Er verfiel nicht in Panik, sondern hat die Situation mit der Polizei gut gelöst und am Ende Recht bekommen. Bisher reagieren viele Patienten bei Kontrollen durch die Polizei panisch und machen sich dadurch verdächtig, weil die Polizei den Eindruck bekommt, als hätten sie etwas zu verbergen. Daher ist es wichtig, im Kontakt mit der Polizei ruhig und gelassen zu reagieren, so schwer es auch fällt.
Ein 48-Jähriger darf aufgrund einer Krankheit ganz legal kiffen – und mit amtlicher Erlaubnis auch unter Einfluss von Cannabis Auto fahren.
Polizisten witterten unschwer einen Gesetzesverstoß, als sie an einem Unfallort in Rumeln am 7. Januar ein Mann erwartete, der nicht nur – an wenig dezenten Blatt-Symbolen sofort zu erkennen – Sportkleidung aus Hanf trug, sondern auch Rauschmittel konsumiert hatte. Vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz musste er sich am Montag wegen Fahrens unter Drogeneinfluss verantworten.
Duisburger erhält jahrelange Therapie mit Cannabis
Die Berufsangabe des 48-Jährigen, dass er mit Hanfprodukten handele, und der Umstand, dass er einen kleinen Hund mit sich herumtrug, um den er sich sorgte, weil das Tier kürzlich einen epileptischen Anfall gehabt habe, hatten ihn in den Augen der Beamten vielleicht nicht unbedingt vertrauenerweckender erscheinen lassen. Jedenfalls mutmaßten sie, dass er nicht mehr fahrtüchtig sei. Eine Annahme, die eine Blutprobe zu bekräftigen schien: Es gab so viel Drogen-Rückstände, dass der Mann sich offenbar über einen langen Zeitraum regelmäßig zugedröhnt haben musste.
Hatte er auch. Allerdings ganz legal. „Wegen einer schweren Krankheit werde ich seit Jahren erfolgreich mit Cannabis therapiert“, berichtete der Angeklagte. „Ich habe doch nur einen ganz normalen Unfall gebaut“, so der 48-Jährige. Verkehrsbedingt habe er einem mit hohem Tempo entgegen kommenden Auto ausweichen müssen und habe dabei den Außenspiegel eines geparkten Wagens berührt.“ Ein winziger Lackschaden war die Folge.
Autofahren trotz drei Gramm Cannabis pro Tag erlaubt
Dass der Angeklagte, nachdem er vergeblich versucht hatte, den Fahrer des beschädigten Autos ausfindig zu machen, selbst die Polizei rief, schien erst vor Gericht zu interessieren. Und auch die Erlaubnis der Stadt Duisburg, die dem Angeklagten nach sorgfältiger Prüfung – zuletzt noch nach dem Unfall – amtlich erlaubte, trotz des Konsums von drei Gramm Cannabis pro Tag Auto zu fahren, hatte zuvor so recht niemand zur Kenntnis genommen.
Selbst für einen Gutachter blieb zweifelhaft, ob der Angeklagte wegen der Drogen einen Unfall gebaut, oder ob das gar nichts miteinander zu tun hatte. Am Ende wurde das Verfahren, das den 48-Jährigen neben einer Strafe auch den Führerschein hätte kosten können, kurzerhand eingestellt.