Auch das Deutsche Ärzteblatt berichtet über die Empfehlung der WHO zur Umstufung von Cannabis. Wir berichteten bereits in der letzten Ausgabe.
Weltgesundheitsorganisation empfiehlt Neuklassifizierung von Cannabis
Die 53 UN-Länder, die Mitglieder der Kommission für Suchtstoffe sind, werden im März dieses Jahres entscheiden, ob sie über die WHO-Empfehlungen zu Cannabis abstimmen oder die Abstimmung auf März 2020 verschieben wollen. /Adam, stock.adobe.com
Berlin – Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen eine Neuklassifizierung von Cannabis, die insbesondere die medizinische Nutzung von Cannabis erleichtern würde. Das geht aus einem Brief der WHO an UN-Generalsekretär António Guterres hervor, der sich auf eine Neuberwertung von Cannabis und seine Inhaltsstoffe THC und CBD beruft.
Seit 1961 hat der WHO-Sachverständigenausschuss für Drogenabhängigkeit das Potenzial für Schädigung, Abhängigkeit und Missbrauch von Cannabis nicht mehr überprüft. Im November 2018 untersuchte die wissenschaftliche Arbeitsgruppe der WHO erneut die Risiken von Cannabis, THC und CBD. Sie kamen zu dem Schluss, dass die aktuelle Einstufung, die Cannabis mit Heroin in eine Gruppe einordnet, nicht gerechtfertigt ist. Gleichzeitig wurde ein medizinischer Nutzen von Cannabis anerkannt. Weitere Wirkstoffe, wie Pregabalin, Fentanylderivate und Tremadol wurden ebenfalls einer Prüfung unterzogen.
Gemäß den Empfehlungen der WHO sollen Cannabisblüten und Haschisch aus der Liste der gefährlichsten Drogen, der Anlage IV der Single Convention, gestrichen werden und nur noch in der Liste der weniger gefährlichen Drogen der Anlage I verbleiben. CBD-Präparate sollen, solange der THC-Gehalt 0,2 Prozent nicht übersteigt, gänzlich aus der Single Convention entfernt werden.
Der bekannte Cannabiswirkstoff THC soll in den Anlagen der internationalen Drogenübereinkommen so verschoben werden, dass seine medizinische Anwendung erleichtert wird, nicht jedoch die Freizeitanwendung. Es liege nicht im Mandat der WHO, die Länder bei ihrer eigenen Kontrolle, einschließlich der Legalisierung von Cannabis, zu beraten, betont die WHO auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblatts (DÄ). Gemäß der Konvention von 1961 müsse Cannabis von den Unterzeichnerstaaten kontrolliert werden.
Die Empfehlungen der WHO folgen konsequenterweise dem medizinischen Wissensstand, den wir seit den 60er Jahren über den Einsatz von Cannabis als Medizin erlangt haben. Joachim Nadstawek, BVSD
Keine Auswirkung für das Betäubungsmittelgesetz in Deutschland
Der Vorsitzende des Berufsverbands der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland (BVSD), Joachim Nadstawek, würde eine Neuklassifizierung befürworten: „Die Empfehlungen der WHO folgen konsequenterweise dem medizinischen Wissensstand, den wir seit den 1960er-Jahren über den Einsatz von Cannabis als Medizin erlangt haben.“ Es sei daher richtig, dass die Expertenkommission der WHO in ihrem Review 2018 die Wirksamkeit von medizinischem Cannabis gerade im Bereich der Therapie chronischer Schmerzen anerkenne, sagt er dem DÄ.
Nadstawek warnte aber auch vor falschen Schlussfolgerungen. Eine Neubewertung und Umstufungen von Cannabis im UN-Einheitsabkommens über die Betäubungsmittel sei kein Signal, das bisherige Betäubungsmittelgesetz in Deutschland zu ändern. „Wie jedes Arzneimittel sollte auch Cannabis als Medizin mit Bedacht verordnet und unter ärztlicher Aufsicht Anwendung finden.“
In einem nächsten Schritt muss nun die Suchtstoffkommission ECDD darüber abstimmen, ob sie die Empfehlungen übernehmen wollen. Die nächste Gelegenheit wäre bereits bei einer Tagung im März 2019. Gleichzeitig benötigen auch die 53 Mitgliedstaaten Zeit, um die Empfehlung zu prüfen und zu kommentieren. Aufgrund des straffen Zeitplans könnte die Entscheidung der UN über die Neueinstufung von Cannabis auch in den März 2020 verschoben werden.