Am 13. Juli 2019 fand im neuen großen ACM-Büro in Steinheim die Mitgliederversammlung der ACM statt. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Patiententelefon ausbauen und weiter professionaleren
Die Mitarbeiter des Patiententelefons hatten eine Präsentation vorbereitet, in der die bisherige 3-monatige Arbeit und Perspektiven für die weitere Ausgestaltung vorgestellt wurden. Dieses ACM-Angebot wurde insbesondere durch Max Plenert und Mariana Pinzon unter Einbeziehung weiterer Personen aufgebaut. Es wurde deutlich, dass es einen großen Bedarf an einer unabhängigen Beratung zum Thema Cannabis als Medizin, vor allem bei Patienten, gibt. Das Angebot soll daher ausgeweitet werden. Die Teilnehmer der Versammlung waren sich darüber einig, dass darauf geachtet werden muss, ein qualitativ hochwertiges Angebot zu entwickeln bzw. weiterzuentwickeln.
Es wurde festgestellt, dass verschiedene Initiativen innerhalb der ACM, die mit der Beratung von Patienten befasst sind, namentlich Patiententelefon, Patientenhilfe und SCM bisher weitgehend nebeneinander arbeiten. Zukünftig sollen mögliche Synergieeffekte genutzt werden.
Wer Interesse hat, nach einer entsprechenden umfassenden Schulung an der Arbeit des Patiententelefons mitzuwirken, melde sich gern bei der ACM (info@cannabis-med.org). Neben einer Sachkenntnis zu den verschiedenen Themengebieten um Cannabis als Medizin kommt es dabei auch auf eine hohe soziale Kompetenz an, um den Anforderungen an eine qualifizierte Beratung gewachsen zu sein. In der Zukunft ist möglicherweise auch eine Schwerpunktausbildung für Berater sinnvoll.
2. Arbeit der Patientenhilfe wird gewürdigt
Die Anwesenden würdigten die Arbeit von Markus Göttsche, der seit einem Jahr die Patientenhilfe der ACM organisiert, und den Leitern der einzelnen Selbsthilfegruppen. Unter seiner Leitung haben sich viele neue Selbsthilfegruppen in verschiedenen Bundesländern gegründet. Wer Interesse an der Gründung einer Selbsthilfegruppe in seiner Region oder Stadt hat, kann sich gern an die ACM wenden (info@cannabis-med.org) und darüber in Kontakt mit der Patientenhilfe treten.
3. Rainer Thewes wird Koordinator für Beratungstätigkeiten der ACM
Die Mitgliederversammlung hat einstimmig beschlossen, dass Rainer Thewes, langjähriges Mitglied des ACM-Vorstandes und aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit im sozialen Bereich erfahrener Supervisor die Arbeit dieser Bereiche, insbesondere Patiententelefon und Patientenhilfe, koordinieren soll, damit Synergien entstehen und die Beratungsarbeit der ACM weiter verbessert wird. Dazu wird eine neue bezahlte Stelle geschaffen.
4. ACM-Ausweise an der Stelle von SCM-Ausweisen
Die bisherigen Ausweise für Mitglieder des SCM (Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin), einer überregionalen Arbeitsgruppe von Patienten in der ACM, sollen in dieser Form nicht weiter fortgeführt werden. Stattdessen sollen alle Mitglieder der ACM einen ACM-Ausweis erhalten können, um beispielsweise von Rabatten, die einige Firmen ACM-Mitgliedern gewähren, weiterhin profitieren zu können. Die Arbeit des SCM, insbesondere die Webseite des SCM und die interne SCM-Mailingliste, bleiben davon unberührt.
5. Musterklage für den Eigenanbau geht vor das Verwaltungsgericht
Die Musterklage eines Patienten mit Cluster-Kopfschmerzen, der früher eine Ausnahmeerlaubnis von der Bundesopiumstelle erhalten hatte, jedoch trotz Klage vor dem Sozialgericht keine Kostenübernahme durch seine Krankenkasse erhalten hat, geht in die nächste Runde. Die Bundesopiumstelle hat seinen Antrag auf Eigenanbau endgültig abgelehnt, sodass er mit Unterstützung der ACM auf den Eigenanbau für eigene medizinische Zwecke vor den Verwaltungsgerichten klagen wird. Ziel der Klage ist die Änderung der Voraussetzungen für eine Kostenübernahme. Bisher werden Kostenübernahmen durch Krankenkassen häufig deswegen abgelehnt, weil keine ausreichenden Studien vorliegen, die zeigen, dass cannabisbasierte Medikamente bei der jeweiligen Indikation wirksam sind.
Wir wollen erreichen, dass Patienten, die tatsächlich von Cannabis-Medikamenten profitieren, auch eine Kostenübernahme erhalten. So war es damals bei den Ausnahmeerlaubnissen der Fall. Heute haben Patienten mit vielen unterschiedlichen Indikationen keine Chance auf eine Kostenübernahme, obwohl Cannabis als einzige Therapie wirksam ist. Bisher hat die Bundesregierung auf unsere Forderung, diesen Zustand zu ändern, nicht positiv reagiert. Daher bleibt uns nur der Rechtsweg. Wir haben die finanziellen Möglichkeiten, weitere geeignete Patienten bei einer Musterklage zu unterstützen. Wir gehen davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht ähnlich zugunsten der klagenden Patienten urteilen wird wie bereits bei den Urteilen in den Jahren 2005 und 2016. Diese Prozesse waren zwar langwierig, jedoch letztlich entscheidend für die bisherigen positiven Entwicklungen in Deutschland.
6. Petition der ACM wird bis zum 30. Oktober fortgeführt und danach in eine Online-Petition umgewandelt
Bisher haben etwa 30.000 Personen die laufende Petition der ACM für eine Entkriminalisierung von Patienten, die nach Auffassung eines Arztes eine Therapie mit Cannabis benötigen, jedoch keine Kostenübernahme und keine ausreichenden finanziellen Möglichkeiten haben, die Kosten selbst zu tragen, unterstützt. Allerdings sind etwa 10.000 Unterschriften ungültig, weil Teile der Adresse fehlen oder die Adresse unleserlich ist. Da insgesamt 50.000 Unterstützer benötigt werden, damit die Petition von Dr. Franjo Grotenhermen im Petitionsausschuss behandelt wird, haben wir beschlossen, die Sammlung von Unterschriften bis zum 30. Oktober 2019 fortzuführen und zu intensivieren. Wir hoffen, in dieser Zeit weitere 20.000 Unterschriften sammeln zu können. Dann soll die Petition in eine Online-Petition umgewandelt werden, um noch mindestens weitere 10.000 Unterschriften innerhalb von 4 Wochen zu sammeln.
7. Professorin Dr. Kirsten MüllerVahl ist neue Vorstandsvorsitzende
Auf Vorschlag des bisherigen langjährigen Vorsitzenden Dr. Franjo Grotenhermen wurde Professorin Dr. Kirsten Müller-Vahl von der Medizinischen Hochschule Hannover, die bisher 2. Vorsitzende war, einstimmig zur Vorstandsvorsitzenden der ACM gewählt. Dr. Grotenhermen und Prof. Müller-Vahl haben die Plätze getauscht. Dr. Grotenhermen, der seit mehr als 20 Jahren 1. Vorsitzender war, wird weiterhin die Geschäftsführung leiten. Der Grundgedanke für diese Änderung ist eine breitere Aufstellung des ACM-Vorstandes mit einer Doppelspitze von Vorstandsvorsitz und Geschäftsführung. Bereits in den vergangenen Jahren hat sich die Zusammenarbeit zwischen Prof. Müller-Vahl und Dr. Grotenhermen bewährt, unter anderem durch gemeinsame Publikationen. Die turnusmäßige Wahl des gesamten Vorstandes findet alle 2 Jahre statt, die nächste in 2020.