Der Schweizer Cannabis-Experte Professor Rudolf Brenneisen erläuterte im Interview, welche Forderungen er an die Politik hinsichtlich der Verwendung von Cannabispräparaten hat.
Wissenschaftlich ist diese Aussage unhaltbar
Rudolf Brenneisen, emeritierter Professor für Phytochemie, relativiert die Aussagen des Urner CBD-Produzenten Mitchel Monckton.
Rudolf Brenneisen ist an der Universität Bern emeritierter Professor für Phytochemie, war während sechs Jahren Berater der UNO beim International Drug Control Programme und ist heute Leiter der Schweizerischen Arbeitsgruppe für Cannabinoide in der Medizin (SACM) und Generalsekretär der Schweizerischen Akademie der Pharmazeutischen Wissenschaften.
«Hanf kann Krebs heilen.» So etwas hört man in der CBD-Gemeinde oft. Hat das Gerücht einen wahren Kern?
Rudolf Brenneisen: Wenige, der SACM zugetragene Fallberichte von Patienten, die behaupten, Cannabis oder Cannabinoide (THC, CBD) habe sie von Krebs befreit, sind mit äusserster Vorsicht zu geniessen. Die Selbsttherapie erfolgte in der Regel nicht unter medizinischer Kontrolle. Zudem konnte jeweils eine Spontanheilung nicht ausgeschlossen werden. Eine abschliessende Beurteilung «Cannabis gleich wirksam gegen Krebs» ist also auf dieser Basis verantwortungslos und wissenschaftlich unhaltbar. Die für eine entsprechende Aussage notwendigen klinischen Studien sind sehr aufwendig und deshalb praktisch inexistent, dies unter anderem auch wegen mangelnder Kooperations- und Investitionsbereitschaft der Pharmaindustrie. Eine Rolle spielen mag hier auch die immer noch vorhandene Stigmatisierung der Cannabispflanze. Hoffen lassen aber positive Experimente aus dem Labor, dies zum Beispiel an speziellen Krebszelllinien und Versuchstieren. Erwähnenswert ist zum Beispiel die Studie von Alessia Ligresti am Istituto di Chimica Biomolecolare, Italien, aus dem Jahre 2006. Diese hat an Mäusen mit implantierten menschlichen Brustkrebszellen eine hemmende Wirkung von CBD nachgewiesen. Andere Studien haben gezeigt, dass vor allem THC in Kombination mit CBD wirksam ist, zum Beispiel bei Hirntumoren. Solche Kombinationen können die klassische Chemo- und Strahlentherapie effizienter machen.
Besteht ein therapeutischer Unterschied zwischen CBD und THC?
Gut bewiesen ist etwa die Wirkung von THC bei Muskelkrämpfen, Übelkeit, Erbrechen und Auszehrung, während CBD vor allem bei Epilepsien, Angst- und Schlafstörungen, schizophrenen Psychosen sowie Entzündungen eingesetzt werden kann. THC und CBD wie auch Cannabispräparate bleiben aber angesichts der etablierten registrierten Medikamente weiterhin Nischenarzneimittel. So wird THC Morphin sicher nicht ersetzen, höchstens ergänzen können.
Ist die Einnahme von Hanföl im Unterschied zum Rauchen bedenkenlos?
Das Schlucken von Cannabispräparaten ist einfach und nicht organbelastend. Nachteil ist, dass die Leber bis zu drei viertel des THC und CBD abbaut und damit deaktiviert. Beim Rauchen ist der Abbau weniger ausgeprägt, die Wirkung tritt im Gegensatz zum Schlucken sehr rasch ein, die Verbrennungsnebenprodukte belasten aber bei längerer Anwendung die Atemorgane.
Sind CBD und THC auch bei Kindern einsetzbar?
Grundsätzlich ja. CBD löst keinen Rausch aus und ist in der Regel auch in hohen Dosen sehr gut verträglich. Demnächst könnte CBD nach den USA auch in EURopa als Medikament gegen sehr schwere kindliche Epilepsiekrankheiten zugelassen werden. Der Einsatz von THC bei Kindern muss wegen des je nach Dosis auftretenden Rausches ethisch und medizinisch sehr sorgfältig evaluiert werden. Je nach Indikation und Schweregrad der Krankheit ist THC aber durchaus eine Therapieoption.
Welche Forderungen haben Sie an die Politik in Bezug auf Hanf?
Obwohl sich die wissenschaftliche Faktenlage betreffend dem therapeutischen Nutzen von Cannabinoiden und Cannabis laufend verbessert, ist es leider heute eine Tatsache, dass in der Schweiz viele Patienten immer noch gezwungen sind, unkontrollierte Selbstmedikation mit qualitativ nicht sicherem Strassenhanf oder Cannabis aus Eigenanbau zu betreiben und allenfalls kriminalisiert werden. Als Medizinalperson interessiert mich primär der medizinisch-pharmazeutische Einsatz des Cannabis. Die Therapie mit Cannabis und Cannabinoiden ist sehr anspruchsvoll und gehört deshalb in die Hände von Ärzten und Apothekern. Die Verschreibung von Cannabispräparaten mit mehr als 1 Prozent THC erfordert eine Sonderbewilligung des Bundesamts für Gesundheit, was administrativ aufwendig ist und viele Ärzte abschreckt. Dies soll nun mit einer Revision des Betäubungsmittelgesetzes geändert werden. Die Vernehmlassung ist soeben angelaufen.