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ACM-Mitteilungen vom 13.6.2020

Liebe Leserin, lieber Leser,

die neue Petition zu Cannabis als Medizin kann seit dem 11.6.2020 online beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags unterstützt werden.

Nachdem auf Unterschriftenlisten in den letzten Monaten bereits 24.000 Personen ihre Unterstützung dokumentiert haben, kommt es jetzt darauf an, bis zum 9.7.2020 weitere 26.000 Unterstützer zu gewinnen. Das ist wenig Zeit, sollte aber machbar sein, wenn sich eine ausreichende Zahl von Personen wirklich für die Sache ins Zeug legt.

Wir benötigen 50.000 Unterstützer der Petition, damit die Petition im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages behandelt werden muss.

Wir wollen mit der Petition erreichen, dass Menschen, die nach der Auffassung eines Arztes eine Therapie mit Cannabis benötigen, nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden, unabhängig davon, woher sie ihr Cannabis erhalten, Beispielsweise aus dem Eigenanbau. Die aktuelle Gesetzeslage schützt zu viele Patienten nicht vor einer Strafverfolgung. Sie ist daher unzureichend und muss geändert werden.

Patienten dürfen nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Oder, wie es in der Begründung zur Petition heißt: „Das Betäubungsmittelgesetz wurde geschaffen, um Menschen vor gesundheitlichen Schäden durch Betäubungsmittel zu schützen. Es wurde nicht geschaffen, um kranke Menschen durch strafrechtliche Maßnahmen zu schädigen.“

Wir benötigen in den kommenden vier Wochen jeden Tag 1000 neue Unterstützer, um unser Ziel zu erreichen.

Viel Spaß beim Lesen!

Franjo Grotenhermen

Inhalt:

Presseschau: Online-Petition an den Deutschen Bundestag: Strafverfolgung von Cannabis-Patienten beenden (Presse Portal)

Am 11.6.2020 wurde eine Online-Petition zur Beendigung der Strafverfolgung von Cannabis-Patienten an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags gestartet. Cannabisblüten sind seit 2017 in Deutschland verschreibungsfähig. In der Realität haben viele Patienten allerdings weiterhin keine Möglichkeit, Cannabis legal zu erhalten. Eine Petition fordert jetzt die straffreie Nutzung von Cannabis für alle Patientinnen und Patienten, bei denen aus ärztlicher Sicht eine Behandlung mit Cannabis oder Cannabinoiden medizinisch indiziert ist.

Das Gesetz zu „Cannabis als Medizin“, das am 10. März 2017 in Kraft trat, hat den Zugang zu einer medizinischen Verwendung von cannabisbasierten Medikamenten und Cannabis theoretisch deutlich verbessert. In der Praxis sind viele Betroffene allerdings weiterhin von einer Behandlung ausgeschlossen. Der Grund: Ärzte stellen keine Rezepte aus, da sie Strafzahlungen durch die Krankenkassen wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit fürchten. Die Krankenkassen wiederum weigern sich, die Kosten zu übernehmen. Patientinnen und Patienten bleibt daher häufig nur die nicht legale Nutzung von Cannabis. Der Verband „Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V.“ hat nun eine Petition gestartet, die diese Patienten vor einer Strafverfolgung schützen soll.

Mit der Petition fordern wir den Bundestag auf, das Betäubungsmittelgesetz dahingehend zu ändern, dass Patientinnen und Patienten, bei denen aus ärztlicher Sicht eine Behandlung mit Cannabis oder Cannabinoiden medizinisch indiziert ist, nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden dürfen. Als Nachweis soll ein ärztliches Attest dienen.

„Ärztinnen und Ärzte sollen entscheiden dürfen, ob eine Therapie unter Verwendung von Cannabisblüten notwendig und sinnvoll ist“, betont Dr. Franjo Grotenhermen, Geschäftsführer des Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. „Auf diese Weise können wir Patienten vor Strafverfolgung schützen, wenn die Behandlungskosten von den Krankenkassen nicht erstattet werden und die Betroffenen sich die Medikamente aus der Apotheke nicht leisten können.“ Nicht einmal der Hälfte der Patienten, die vor der Gesetzesänderung eine Ausnahmeerlaubnis nach §3 Absatz 2 BtMG hatten, hat bisher eine Kostenübernahme der Krankenkasse erhalten.

Die Petition wird von einer Reihe bekannter Persönlichkeiten unterstützt, darunter Dr. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin, Prof. Gerd Glaeske vom SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik der Universität Bremen, Prof. Arthur Kreuzer, Gießen, ehemaliger Direktor des Instituts für Kriminologie an der Universität Gießen, sowie Professorin Kirsten Müller-Vahl, Ärztin für Psychiatrie und Neurologie an der Medizinischen Hochschule Hannover.

Eine Petition des Vereins „Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V.“ im Jahr 2014 hatte dazu beigetragen, dass so genannte Medizinalcannabisblüten seit 2017 in Deutschland verschreibungsfähig sind. Danach sollen die Kosten für eine Therapie mit Cannabis-Medikamenten unter strengen Voraussetzungen von den Krankenkassen übernommen werden.

Für diese zweite Petition wurden bereits 24.000 Unterschriften auf Unterschriftenlisten gesammelt. Heute nun ist die Petition online gegangen.

Der Bundestag möge beschließen, dass Patientinnen und Patienten, bei denen aus ärztlicher Sicht eine Behandlung mit Cannabis oder Cannabinoiden medizinisch indiziert ist, nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden dürfen. Durch eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes soll verhindert werden, dass Patientinnen und Patienten, die Cannabis auf der Grundlage eines ärztlichen Attestes verwenden, kriminalisiert werden können.

Zum Ablauf der Petition: Die Petition wurde am 19. April 2018 offline gestartet. Am 11. Juni 2020 wurde sie in eine Online-Petition umgewandelt und kann bis zum 9. Juli 2020 auf der Internetseite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages mitgezeichnet werden.

Keine strafrechtliche Verfolgung von Patient/innen mit einem ärztlichen Attest zur Notwendigkeit einer Cannabistherapie vom 03.04.2020

Pressekontakt: Dr. med. Franjo Grotenhermen, Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V., Telefon: 05233-9537246, E-Mail: info@arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de

Presseschau: Zwei Bundesländer wollen legale Cannabis-Abgabe testen lassen (Ärzte Zeitung)

Bremen und Thüringen streben eine Reform des Betäubungsmittelgesetzgesetzes an und sprechen sich für Modellprojekte aus, in denen Cannabis an Erwachsene abgegeben wird.

Zwei Bundesländer wollen legale Cannabis-Abgabe testen lassen

Bremen und Thüringen regen eine Reform des Betäubungsmittelgesetzes an. Sie wollen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene ermöglichen.

Die Länder Bremen und Thüringen sprechen sich für Modellprojekte aus, in denen die – nicht ärztlich indizierte – Abgabe von Cannabis an Erwachsene erprobt wird. In einem Entschließungsantrag, der am Freitag in den Bundesrat eingebracht wird, regen sie an, das Betäubungsmittelgesetz entsprechend zu ändern. Die Modellprojekte sollten wissenschaftlich begleitet werden.

Die dabei gewonnenen Erfahrungen könnten eine „empirische Säule“ für die „erstmals wissenschaftlich fundierte Überarbeitung“ des Betäubungsmittelgesetzes darstellen. Ein derartiges Vorgehen werde von Verbänden wie der Neuen Richtervereinigung, dem Bund Deutscher Kriminalbeamter, der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin und der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen unterstützt.

Urteil: Cannabis-Verbot verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht habe zwar in seinem Urteil vom März 1994 ein umfassendes Cannabis-Verbot für verfassungsgemäß erklärt, den Gesetzgeber aber nicht verpflichtet, den Umgang mit Cannabis „auf alle Zeiten strikt und repressiv mit dem Ziel der Eliminierung von Angebot und Nachfrage zu sanktionieren“.

Das sei, so werben die beiden Länder, dann auch schrittweise geschehen: So wurde es bereits vor 20 Jahren Landesbehörden erlaubt, Drogenkonsumräume einzurichten. Seit 2009 ermöglicht eine Gesetzesänderung die diamorphingestützte Substitutionsbehandlung. Vor drei Jahren ist schließlich der medizinisch indizierte Gebrauch von Cannabis straffrei gestellt worden. (fst)

Einige Pressemeldungen und Informationen der vergangenen Tage

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