Liebe Leserin, lieber Leser,
noch 2 Wochen bis zur ACM-Online-Veranstaltung am 20. März mit den führenden Experten zu Cannabis und Cannabinoiden in der Medizin aus dem deutschsprachigen Raum. Die meisten Vorträge, die dort vorgestellt werden, wurden bereits aufgenommen. Wir dürfen uns auf eine interessante und lehrreiche Veranstaltung freuen. Die Teilnahme ist für alle Interessierten möglich und kostenlos. Einzig der kostenpflichtige Workshop in den Abendstunden ist exklusiv für Ärztinnen und Ärzte. Ärztinnen und Ärzte erhalten CME-Fortbildungspunkte von der Ärztekammer Westfalen-Lippe.
In den letzten ACM-Mitteilungen hatten wir angekündigt, dass wir als weiteren Service eine Liste von Apotheken und Anwälten auf unserer Webseite bringen möchten, und dass wir insbesondere bei den Anwälten Ihre Unterstützung benötigen. Wir haben jetzt schon eine Liste von etwa 10 Anwälten, die uns von Patientinnen und Patienten empfohlen wurden. Wir bitten weiterhin darum, Patienten, die mit ihrem Anwalt gute Erfahrungen gemacht haben, diesen vorzuschlagen. Wer also beispielsweise einem Anwalt eine Kostenübernahme für ein Cannabis-Medikament verdankt oder mit seiner Hilfe den Führerschein wieder bekommen hat, möge sich gern im ACM-Büro (info@cannabis-med.org) melden.
Der Branchenverband Cannabiswirtschaft hat einige Zahlen zu Cannabis als Medizin zusammengestellt.
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft hat sich mit dem CBD-Extrakt Epidyolex befasst und empfiehlt eine Befristung der Neubewertung eines Zusatznutzens in der Therapie zweier seltener Epilepsieformen auf 6 Monate. „Für Cannabidiol in der adjuvanten Behandlung von Patienten ab zwei Jahren mit Krampfanfällen im Zusammenhang mit dem Lennox-Gastaut-Syndrom (LGS), in Kombination mit Clobazam, besteht aus Sicht der AkdÄ ein Beleg für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen. Die AkdÄ empfiehlt eine Befristung des Beschlusses auf sechs Monate und die Einreichung weiterer Sicherheitsdaten.“
Zwar gelten für Patienten, die Cannabis bzw. cannabisbasierte Medikamente aus medizinischen Gründen nehmen, hinsichtlich der Teilnahme am Straßenverkehr grundsätzlich andere Regeln als beim Freizeitkonsum. Dennoch dürfte die am 24. Februar im Verkehrsanschluss des Bundestags durchgeführte Anhörung von Sachverständigen zum Thema nicht nur für Freizeitkonsumenten von Cannabis von Interesse sein. Es zeigt sich, dass sich viele mit der Gleichbehandlung von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr schwertun, so wie sich andere schwertun, medizinisches Cannabis im Straßenverkehr wie ein normales Medikament zu behandeln.
Viel Spaß beim Lesen!
Franjo Grotenhermen
Inhalt:
- Anhörung im Verkehrsanschluss zur Teilnahme am Straßenverkehr durch Cannabiskonsumenten
- Presseschau: Stada steigt in den Cannabismarkt ein – Mehr Akzeptanz für „Therapie, die noch immer stigmatisiert ist“
- Presseschau: Linke: „Bundesregierung verschläft die Entwicklung“
- Einige Pressemeldungen der vergangenen Tage
Anhörung im Verkehrsanschluss zur Teilnahme am Straßenverkehr durch Cannabiskonsumenten
Am 24. Februar 2021 fand eine öffentliche Anhörung im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Gleichstellung von cannabis- und alkoholkonsumierenden Führerscheininhaberinnen und Führerscheininhabern“ statt. Im Gegensatz zur Grenzwert-Regelung bei Alkohol gelte bei Cannabis faktisch eine Null-Toleranz-Grenze, kritisieren die Abgeordneten in der Vorlage. Der Grenzwert von 1,0 ng/ml im Blutserum sei so niedrig, dass dieser oft noch Tage nach dem Cannabiskonsum überschritten werde, wenn längst keine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit mehr bemerkbar sei.
Die Forderung der Linksfraktion nach Anhebung der Toleranzgrenze für den Cannabiskonsum im Straßenverkehr von derzeit 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum (ng/ml) auf 10 ng/ml – entsprechend der 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol – stößt bei Sachverständigen auf Zuspruch wie auch auf Ablehnung.
Zusammenfassungen der Stellungnahmen der Sache verständigen finden sich auf der Internetseite der Deutschen Bundestags. Hier einige Auszüge.
Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbandes (DHV), beklagte während der Anhörung eine massive Ungleichbehandlung von Cannabis- und Alkoholkonsumenten im Straßenverkehr, für die es kein vernünftiges Argument gebe. Klar sei, „dass keiner bekifft durch die Gegend fahren soll“, betonte Wurth. Bis heute jedoch werde jedes noch so kleine Strafverfahren wegen Cannabisbesitz an die Führerscheinstellen gemeldet.
In eine ähnliche Richtung ging die Bewertung von Dr. Bernd Werse vom Schildower Kreis, einem Expertennetzwerk, das sich für eine alternative Drogenpolitik einsetzt. Auch wenn die genauen Grenzwerte je nach Fortschreiten der entsprechenden Forschung veränderbar seien, werde grundsätzlich eine Anhebung der Grenzwerte dringend benötigt, sagte er.
Aus Sicht von Prof. Dr. Dieter Müller von der Hochschule der Sächsischen Polizei widersprechen hingegen die Vorschläge der Linksfraktion dem Sinn und Zweck des geltenden Verkehrsrechts, „nämlich die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer möglichst effektiv und vor allem vorbeugend, sondern diene der Gefahrenabwehr, sagte er.
Dr. Anja Knoche von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hält den im Antrag aufgeführten THC-Wert von 10 ng/ml als analogen Wert zur 0,5 Promillegrenze bei Alkohol für sehr hoch gegriffen. Neuere Studien wiesen darauf hin, dass bei einem Wert von 3,8 ng/ml ähnliche Einschränkungen wie bei einem Alkoholwert von 0,5 Promille zu erkennen seien. Unter 2 ng/ml seien keine Beeinträchtigungen zu erkennen.
Eine Gleichstellung von Cannabis und Alkohol ist laut Dr. Renate Zunft, Leitende Ärztin des Medizinisch-Psychologischen Instituts beim TÜV Nord, schon aus pharmakologischer Sicht nicht möglich, weil der THC-Gehalt überwiegend nicht bekannt sei und die aufgenommene Menge ganz wesentlich abhängig von Konsumart und Konsumerfahrung variiere.
Dekra-Vertreter Dr. Thomas Wagner betonte unter anderem die präventive Wirkung des derzeit gültigen THC-Grenzwerts von einem Nanogramm pro Milliliter aufgrund der damit verknüpften Maßnahmen – Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld, Punkte und Fahrverbot – und einer MPU-Anordnung zur Klärung der Frage nach dem Trennvermögen zwischen Konsum und Fahren.
Presseschau: Stada steigt in den Cannabismarkt ein – Mehr Akzeptanz für „Therapie, die noch immer stigmatisiert ist“
Nachdem bisher kleinere Firmen in den Markt zu cannabisbasierten Medikamenten eingestiegen sind, folgt mit Stadapharm erstmals ein großes deutsches pharmazeutisches Unternehmen.
Eins der größten deutschen Pharmaunternehmen lanciert seine ersten Cannabisprodukte. Noch sei es ein Nischenmarkt, doch Stada geht von einem großen Wachstumspotenzial aus.
Cannabis ist nicht nur für Start-ups oder kanadische Hanfanbauer ein interessanter Markt. Ab Montag wird auch eines der größten deutschen Pharmaunternehmen in diesem Bereich aktiv werden: Die hessische Stada lanciert ihre ersten Blütenprodukte.
„Wir beobachten den Markt für medizinisches Cannabis seit geraumer Zeit und sind zu dem Schluss gekommen, dass es eine interessante Ergänzung unseres Portfolios ist“, sagt Eelco Ockers, Deutschlandchef von Stada. Es sei „eine Option für Menschen, bei denen etablierte Therapien nicht mehr oder nicht ausreichend wirken.“
Das Unternehmen hält Cannabis für einen vielversprechenden Markt: „Kurzfristig betrachtet ist es für uns eine Investition, mittelfristig aber wollen wir mit den Produkten wachsen und daran verdienen“, sagt Ockers.
Seit 2017 ist Cannabis für den therapeutischen Einsatz in Deutschland erlaubt und darf vom Arzt bei schwerwiegenden Erkrankungen verordnet werden. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Therapie nach den bisherigen Erfahrungen in rund zwei Dritteln der Fälle. Insgesamt sind in Deutschland im vergangenen Jahr mehr als 320.000 Verordnungen bewilligt worden, rechnet man die für die ersten neun Monate vorliegenden GKV-Zahlen auf das Gesamtjahr hoch.
Die gesetzlichen Krankenkassen dürften brutto rund 150 Millionen Euro für Cannabis als Medizin ausgegeben haben. Damit ist Cannabis im Verhältnis zum gesamten GKV-Arzneimittelmarkt von mehr als 40 Milliarden Euro noch ein Nischenmarkt. Doch Stada-Manager Ockers geht davon aus, dass der Markt in Deutschland derzeit um rund 30 Prozent im Jahr wächst und das Potenzial hat, künftig noch schneller zuzulegen.
Die medizinische Wirkung von Cannabis geht vor allem auf die Inhaltsstoffe Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) zurück. THC wirkt berauschend und entspannend, CBD wird eine angstlösende und entspannende, aber auch entzündungshemmende Wirkung zugeschrieben.
Behandlung von Krankheiten des zentralen Nervensystems
Stada bringt zum Start zwei Blütenprodukte auf den Markt und will in den kommenden Monaten insgesamt fünf Blütenprodukte und drei Extrakte mit unterschiedlichen THC- und CBD-Konzentrationen anbieten. Das Unternehmen bezieht die Produkte von dem kanadischen Spezialisten MedipharmLabs, mit dem es im vergangenen Herbst eine Kooperation geschlossen hatte.
Laut Ockers will sich Stada vor allem auf die Indikationen chronischer Schmerz, Neurologie und Onkologie konzentrieren. 28 eigens für die Cannabisthematik geschulte Außendienstmitarbeiter sollen Ärzte zu medizinischen Aspekten und der Verordnung informieren. Stada ist mit einem Umsatz von 2,6 Milliarden Euro im Jahr 2019 derzeit das größte deutsche Pharmaunternehmen, das im Cannabismarkt aktiv wird.
Bereits im Januar ist die Firma Neuraxpharm aus Langenfeld im Rheinland mit vier Extrakten im Markt gestartet. Das 1985 gegründete Unternehmen mit weltweit rund 500 Millionen Euro Bruttoumsatz hat sich auf die Behandlung von Krankheiten des zentralen Nervensystems spezialisiert. Entsprechend konzentriert sich Neuraxpharm auch bei Cannabis auf diese Indikationen.
„Wir haben gute Kontakte zu Neurologen und Psychiatern. Man hat uns deutlich signalisiert, dass es einen Bedarf für Cannabis als Medizin jenseits der Indikation Schmerz gibt“, sagt Olaf Krampe, Deutschlandchef von Neuraxpharm. Etwa bei Epilepsie-Patienten, von denen ein Drittel solche starken Anfälle hat, dass sie mit den bestehenden Therapien nicht ausreichend behandelt werden können. Oder auch Parkinson-Patienten, die im Verlauf ihrer Erkrankung immer mehr Verkrampfungen erleiden. Auch bei Angststörungen seien bereits gute Erfahrungen mit cannabinoidhaltiger Medizin gesammelt worden, so Krampe weiter.
Akzeptanz von Cannabis als Medizin dürfte steigen
Mit dem Einstieg der Pharmaunternehmen erreicht der Cannabismarkt in Deutschland eine neue Reifestufe, meint Tobias Haber, Cannabisexperte bei dem Marktforschungsunternehmen Insight Health. „Die großen Anbieter bringen ein hohes Maß an Akzeptanz mit für eine Therapie, die noch immer stigmatisiert ist.“
Nach den Daten des Instituts gibt es derzeit etwa 90 Anbieter in Deutschland, die Cannabisblüten, -extrakte oder -arzneimittel vertreiben. 70 bis 80 davon importieren Blüten. Vor allem Start-ups und die kanadischen Cannabiskonzerne wie Canopy Growth, Aurora, Aphria und Tilray bestimmen den Markt. Daneben agieren Großhändler und kleinere Arzneimittelunternehmen wie Pohl Boskamp als Importeure.
„Die Pharmafirmen kennen den Arzneimittelmarkt. Der Zugang zu Ärzten hat natürlich eine ganz andere Qualität, wenn man schon über Jahre in dem Markt aktiv ist“, sagt Haber von Insight Health. Ein Vorteil sei auch, dass die Pharmafirmen nicht nur Cannabisblüten und Extrakte, sondern auch ihre anderen Medikamente aus dem Portfolio präsentieren können. „Durch Cannabis als Co-Medikation kann so eine ganzheitliche Therapie angeboten werden.“
Neuraxpharm sieht Cannabis als Wachstumsmotor für seine Entwicklung in Deutschland, wie Krampe sagt. Mittelfristig will das Unternehmen damit Umsätze in zweistelliger Millionenhöhe erzielen. Neuraxpharm kooperiert mit der israelischen Cannabisfirma Panaxia. Neben den vier Extrakten will das Unternehmen als Nächstes eine Lösung zum Inhalieren anbieten und später auch Ausgangstoffe anbieten, die zur Herstellung von Kapseln und Tabletten nötig sind.
Mit den verschiedenen Darreichungsformen will sich Neuraxpharm von Wettbewerbern differenzieren – eine Strategie, die das Unternehmen auch in anderen Bereichen verfolgt: „Speziell bei Cannabis soll der Apotheker die Produkte individuell für den Bedarf des Patienten herstellen können“, sagt Krampe.
In Zukunft will Neuraxpharm Medizinalhanf auch in anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Tschechien, Österreich und Polen anbieten. In Frankreich ist das Unternehmen an einem staatlichen Modellprojekt zum Einsatz von Cannabis für medizinische Zwecke beteiligt, das für das Unternehmen ein Türöffner werden könnte, so Krampe. Auch Stada hat Ambitionen über Deutschland hinaus, wie Ockers bestätigt. „Wenn andere Märkte Cannabis als Medizin legalisieren, werden wir uns diese sicher anschauen, sagt er.
Marktexperte Haber erwartet, dass künftig weitere Pharmaunternehmen in den Cannabismarkt drängen. „Es gibt einige Anbieter, die ein Portfolio auch jenseits der Schmerzindikationen haben, das durch Cannabisprodukte gut ergänzt werden könnte. Der Vorteil von Cannabis ist derzeit ja noch, dass es nicht für eine bestimmte Indikation zugelassen wurde, sondern allgemein für eine schwere Erkrankung.“
Presseschau: Linke: „Bundesregierung verschläft die Entwicklung“
Die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag wirft der Bundesregierung vor, aktuelle Entwicklungen bei der Versorgung mit Medikamenten auf Cannabisbasis zu verschlafen und so die Versorgungssicherheit zu gefährden.
Linke: „Bundesregierung verschläft die Entwicklung“
Vor vier Jahren ist das sogenannte „Cannabis als Medizin“-Gesetz in Kraft getreten. Bis heute ist Deutschland allerdings auf Cannabis-Importe angewiesen, um den Bedarf für Patienten zu decken. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor.
Seit dem 10. März 2017 ist das sogenannte „Cannabis als Medizin“-Gesetz in Kraft. Es regelt den Einsatz von Cannabis-Arzneimitteln als Therapiealternative bei Patient:innen mit speziellen schwerwiegenden Erkrankungen. Deren Situation hat sich laut der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) mit dem Gesetz verbessert : Die Hälfte aller Patient:innen, bei denen eine Cannabinoid-Behandlung medizinisch sinnvoll ist und eine entsprechende Indikation besteht, sei
durch das Gesetz überhaupt erst erreicht worden, erklärte die DGS zu Beginn dieses Jahres.
Das bedeute umgekehrt aber auch, dass eine Versorgungslücke für die übrigen 50 Prozent der Betroffenen klafft. Inzwischen habe sich herausgestellt, dass die Hauptindikation bei chronischen Schmerzen, insbesondere neuropathischen Schmerzen, liegt, vor allem im Bereich von Rückenschmerz, Tumorschmerz und anderen Schmerzformen. „Hinweise auf eine missbräuchliche Auslegung oder Anwendung des Gesetzes sind bisher nicht bekannt geworden“, Befürchtungen in diese Richtung haben sich nicht bewahrheitet, so die DGS.
Bundestagsabgeordnete der Linken beklagen nun allerdings, dass die Versorgung von Cannabispatient:innen nicht zufriedenstellend läuft. Zum einen habe die Bundesregierung nach eigenen Angaben „noch nicht einmal Kenntnis davon, wie viele Patient:innen bundesweit überhaupt mit Cannabis versorgt werden“. Zum anderen müsse Deutschland den gesamten Bedarf an medizinischem Cannabis noch immer ausschließlich über Importe decken, schreiben sie in einer Kleinen Anfrage an die Regierung.
Die erste Ernte von in Deutschland angebautem Cannabis habe sich demnach immer weiter verzögert. Niema Movassat, drogenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, sagte DAZ online: „Erst im Mai 2021 wird die erste Lieferung von in Deutschland angebauten medizinischen Cannabis erwartet. Diese Verzögerung beruht auf der Unfähigkeit der Bundesregierung zur Ausschreibung des Cannabisanbaus. Tausende Cannabispatienten leiden darunter, weil ihre Rezepte oft nicht eingelöst werden können.“
Die Nachfrage steigt stetig
Auch die künftige Bedarfsplanung lasse nicht darauf hoffen, dass in den nächsten Jahren alles reibungslos verläuft. „Die Nachfrage steigt stetig, doch weiß die Bundesregierung weder wie viele Patient:innen es in Deutschland gibt, noch plant sie eine zweite Ausschreibung“, so Movassat. Im Jahr 2020 seien etwa 8,7 Tonnen Cannabis importiert worden, im Vergleich zum Vorjahr sei dies eine Steigerung um 33 Prozent.
„Zusätzlich wurden 500.000 Stück Savitex (Spray), Canames (Kapseln) und andere cannabishaltige Zubereitungen in flüssiger Form, sowie 23 Tonnen cannabishaltige Zubereitungen, 1,7 Tonnen Cannabisblüten zur Herstellung von z.B. Dronabinol und 6 Tonnen Dronabinol importiert. Auch hier sind deutliche Zuwächse zu verzeichnen“, sagt Movassat. „Da verschläft die Bundesregierung doch total die Entwicklung.“ Die Linke fordert deshalb „unverzüglich“ eine neue Cannabis-als-Medizin-Ausschreibung, die mindestens den Anbau von zusätzlichen zehn Tonnen Cannabisblüten pro Jahr ermöglicht. Nur so könne die Patientenversorgung in Deutschland gesichert werden. Denn die Leidtragenden dieser Politik seien schwer kranke Menschen.
Einige Pressemeldungen der vergangenen Tage
„Cannabis-politische Vernunft endlich umsetzen“ (Oberhessen-live.de)
Alles steht auf „grün‘: Juva Life beginnt mit dem industriellen Anbau von Cannabis (DGAP.de)
Pilotprojekte widmen sich dem Anbau von Cannabis (Westfalium)
Firma Storz & Bickel: Zwei Jahrzehnte Volldampf (Schwäbische)
Schweizer Firma errichtet Cannabis-Produktion: ein Millionen-Business (Handelszeitung)