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ACM-Mitteilungen vom 28. Mai 2022

Liebe Leserin, lieber Leser,

seit wenigen Tagen gibt es eine weitere neue Cannabissorte, die in Deutschland produziert wurde, Typ 1 Aurora. Es ist eine sativa-lastige Sorte, die mit dem bekannten günstigen Preis für deutsche Sorten an Apotheken abgegeben wird.

Das Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin (SCM) hat nun ein neues übersichtliches Forum, das auch von der ACM-Webseite über den Menüpunkt „Patienten“ erreichbar ist, erhalten. Innerhalb weniger Tage haben sich bereits mehr als 200 Personen registriert.

Die Übersicht der ACM zu Cannabissorten in Deutschland und ihre Inhaltsstoffe wird nun mindestens einmal monatlich auf den neuesten Stand gebracht, sodass wir dort auch mögliche Sonderangebote von Unternehmen oder Apotheken ankündigen können.

Nachdem der Geschäftsführer von Algea Care lange unverdrossen behauptete, dass sich die Ärzte von Algea Care an die Gebührenordnung für Ärzte halten, hat nun auch die Ärztekammer Hamburg als erste Ärztekammer in Deutschland festgestellt, dass die Ärzte von Algea Care gegen die Gebührenordnung für Ärzte verstoßen haben. Die Landesärztekammer geht dabei noch über die Kritikpunkte der ACM hinaus. Wie ein Artikel in Business Insider ausführt, ist Algea Care bisher nicht bereit, offenzulegen, welche Anteile der Millionen-Einnahmen ihre Ärzte erhalten und welche Algea Care selbst einstreicht. Das wird vermutlich erst die geplante Sammelklage von ehemaligen Patienten wegen des Verdachts auf gemeinschaftlich organisierten Betrug ans Tageslicht bringen.

Entwicklungen der vergangenen 5 Jahre aus anderen Ländern legen nahe, dass mindestens 1,6 Millionen Bundesbürger Cannabis als Medizin benötigen. Es ist die Aufgabe der neuen Bundesregierung diese Versorgung sozial gerecht zu ermöglichen. Die Behandlung durch teure Privatärzte ist keine nachhaltige Lösung für Gering- oder Normalverdiener.

Solange dies nicht geschieht, wird die ACM weiterhin mit E-Mails der folgenden Art bombardiert: „Ich schreibe Ihnen in meiner Funktion als XY, bei dem aktuell auch ein Klient mit chronischen Schmerzen betreut wird. Dieser hat, nach langjähriger Erfahrung mit diversen Schmerzmitteln, medizinisches Cannabis als wirksames Mittel für seine multiple Schmerzsymptomatik erfahren. Eine nicht hier ansässige Ärztin hat ihm nun zwar nach langer Suche dies auf Privatrezept verschrieben, es ist jedoch aufgrund einer geringen Erwerbsminderungsrente, die er erhält, keine Dauerlösung.“

Viel Spaß beim Lesen!

Franjo Grotenhermen

Inhalt

Termine

Wir können erfreut feststellen, dass das Angebot an Fortbildungsmaßnahmen für Ärztinnen und Ärzte zum medizinischen Einsatz von Medikamenten auf Cannabisbasis zunimmt.

01.06.2022

Einsatz von Cannabis – Welche Chancen, welche Risiken? als kostenlose Online-Veranstaltung.

10. bis 11.06.2022

3. Medicinal Cannabis Congress 2022 in Berlin.

24.06.2022

Cannabis Future“ Die deutsche Cannabispolitik im Wandel als Hybridveranstaltung.

20. bis 21.11.2022

Cannabinoidkonferenz 2022 von IACM und SACM in Basel, Schweiz.

Mindestens 1,6 Millionen Bundesbürger benötigen cannabisbasierte Medikamente

Von Franjo Gotenhermen

Wiederholt stellt sich die Frage, wie hoch der Bedarf für cannabisbasierte Medikamente in Deutschland ist. Eine rationale Grundlage bieten konkrete Zahlen aus anderen Ländern. Ich war aufgrund der Entwicklungen in Kanada und Israel vor einigen Jahren von mindestens 1 % der Bevölkerung ausgegangen, was mehr als 800.000 Bundesbürgern entspräche. Diese Zahl ist heute überholt. Nach den aktuellen Entwicklungen in den USA, Kanada und Israel muss von einem Bedarf von mindestens 2 % der deutschen Bevölkerung ausgegangen werden, entsprechend 1,6 Millionen Bundesbürger.

Während in Israel gegenwärtig etwa 1,3 % der Bevölkerung einen legalen und kostengünstigen Zugang zu cannabisbasierten Medikamenten erhalten, mit weiter ungebrochen steigender Tendenz, sind es in Deutschland auch nach 5 Jahren Cannabis als Medizin-Gesetz weniger als 0,1 %.

Schätzungen in den USA gingen bereits 2018 davon aus, dass etwa 3,5 Millionen US-Patienten einen legalen Zugang zu Cannabis hatten. Seither haben die Zahl der Staaten mit einem entsprechenden Programm für medizinisches Cannabis sowie die Zahl der Staaten mit einer generellen Legalisierung weiter zugenommen. Wie die Webseite PROCON.org bereits 2018 feststellte, durften in einigen Staaten schon 2018 zwischen etwa 1 und 4 % der Bevölkerung Cannabis aus medizinischen Gründen legal nutzen. Zu diesen Staaten zählten Arizona (2,3 %), Kalifornien (2,3 %), Colorado (1,5 %), Hawaii (1,4 %), Maine (3,8 %), Michigan (2,7 %), Montana (2,4 %), Neumexiko (2,5 %), Oregon (1,1 %) und Washington (1,1 %).

Die Zahlen haben in den vergangenen Jahren in einigen US-Staaten weiter zugenommen. In einigen anderen Staaten haben die offiziellen Zahlen der Gesundheitsministerien nach der generellen Legalisierung jedoch abgenommen, weil die Patienten sich offenbar nicht mehr kostenpflichtig als Patienten registriert haben. Das gilt beispielsweise für Colorado und Oregon. Auch in Kanada nahm die Zahl der offiziell registrierten Cannabispatienten nach der generellen Legalisierung im Jahr 2018 ab.

Werden wir eine solche Entwicklung nach der generellen Legalisierung auch in Deutschland sehen, weil Ärzt:innen ihren Patient:innen sagen, sie möchten sie bitte nicht länger mit dem bürokratischen Aufwand eines Kostenübernahmeantrags belästigen, sondern sich Cannabis in den Cannabis-Verkaufsstellen für Freizeitkonsumenten besorgen?

Ärztekammer Hamburg bestätigt Vorwürfe der ACM gegen Algea Care

In einer E-Mail vom 22.5.2022 an einen ehemaligen Patienten von Algea Care und in einem Brief vom 23.5.2022 an einen anderen ehemaligen Patienten von Algea Care, die von 2 verschiedenen Ärztinnen behandelt wurden, bestätigte die Ärztekammer Hamburg die Vorwürfe von Verstößen durch die ACM gegen die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Zuvor hatten bereits das Landgericht Frankfurt und das Oberlandesgericht Frankfurt ebenfalls die Verstöße bestätigt.

Die Ärztekammer Hamburg geht noch einen Schritt weiter und kritisiert die häufige Verwendung eines erhöhten Steigerungssatzes – statt der üblichen 2,3 auf 3,5 –, was die Behandlung bei Algea Care zusätzlich verteuert. Die Ärztekammer hat die beiden für Algea Care tätigen Ärztinnen nun aufgefordert, die Rechnungen zu korrigieren. Das könnte nun auch anderen Ärztinnen und Ärzten von Algea Care drohen, wenn deren Patientinnen und Patienten aktiv werden.

Wir dokumentieren hier einen Auszug aus der umfangreichen und detaillierten E-Mail der Ärztekammer Hamburg vom 22.5.2022.

In dem anderen 6-seitigen Schreiben der Ärztekammer Hamburg vom 23.5.2022 werden noch andere Ziffern bemängelt, nämlich die GOÄ-Ziffer 75 für einen Arztbericht, obwohl kein Arztbericht angefertigt wurde, und die GOÄ-Ziffer 85 für eine schriftliche gutachterliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß überschreitenden Aufwand, obwohl kein das gewöhnliche Maß überschreitender Aufwand zu erkennen sei. Zudem bemängelte die Ärztekammer eine Berechnung für „Personal Anreise und Anwesenheit Gesundheitsamt“. Unter anderem erschließe sich aus den Unterlagen nicht, welche Leistung gemeint sei.

Auszüge aus der E-Mail vom 22. Mai:

„Sehr geehrter Herr XY,

wir kommen zurück auf unser vorgenanntes Schreiben vom 21. Februar dieses Jahres. In unserer ersten Zwischennachricht informierten wir Sie bereits darüber, dass wir Frau Dr. XX zunächst Gelegenheit zu einer Stellungnahme geben würden und sie um die Übersendung Ihrer Behandlungsunterlagen gebeten hatten. Frau Dr. XX hat sich zwischenzeitlich geäußert sowie Ihre Behandlungsunterlagen übermittelt.

Sie wandten sich mit der Bitte um eine gebührenrechtliche Überprüfung der vorgenannten Liquidation an uns und teilte zusammengefasst mit, dass Sie sich nicht sicher sein, ob die Rechnung korrekt nach der GOÄ abgerechnet worden sei. Insbesondere hinterfragten Sie den Ansatz der Nummer 804 GOÄ neben der Nummer 1 GOÄ und führte aus, dass Sie Zweifel haben, ob diese Abrechnung bei einer Gesamtlänge von ca. 15 Minuten überhaupt möglich sei. Ferner übersandten Sie einen Beschluss des Landgerichts Frankfurt vom 30.12.2021.

Frau Dr. XX nahm zusammengefasst dahingehend Stellung, dass die Rechnung sorgfältig nach den GOÄ-Abrechnungsregeln erstellt worden sei und jeder Patient von ihr vor Beginn der Behandlung über die zu erwartenden Kosten aufgeklärt werde. Sie sei davon ausgegangen, dass die Nummern 1 und 804 GOÄ unterschiedliche Leistungen betreffen würden. Nach einer Recherche würde sie nun den Ansatz der Nummer 801 GOÄ für die erfolgte psychiatrische Untersuchung eher für in Frage kommend halten.

Nach eingehender Prüfung der Liquidation sowie der vorliegenden Behandlungsunterlagen sind wir zu dem Ergebnis gelangt, dass die Rechnung in mehreren Positionen korrekturbedürftig ist. Die Nummern 60 (2x) und 804 GOÄ sowie der Zuschlag A GOÄ sind nicht berechnungsfähig. Anstelle der Nummer 804 GOÄ ist die Nummer 801 analog GOÄ im Regelsatz zum Ansatz zu bringen. Die Nummern 1 und 5 GOÄ sind ebenso auf den 2,3fachen Satz zu korrigieren. Die Nummer 5 GOÄ ist analog zu berechnen. Nachfolgend erklären wir Ihnen unsere Auffassung im Detail.

Zunächst ist grundsätzlich auf nachfolgendes hinzuweisen:

In der vorliegenden Rechnung fällt auf, dass ein Großteil der Leistungen ohne entsprechende Begründung mit einem erhöhten Steigerungssatz berechnet wurden (Nummern 1, 5, 60 und 804 GOÄ). Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, dass in der Regel die Gebühren zwischen dem 1,0fachen Satz und dem Mittelwert bemessen werden können. Ein Überschreiten der Mittelwerte ist dann gebührenrechtlich zulässig, wenn Besonderheiten der sogenannten Bemessungskriterien dies rechtfertigen. Nach § 5 Absatz 2 der GOÄ können die Gebühren (innerhalb des Gebührenrahmens) nach billigem Ermessen (jede Zahl zwischen 1,0fach und dem Höchstwert) unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung und der Umstände bei der Ausführung bemessen werden. Die Begründung der Abrechnung über dem Mittelwert muss nach § 5 Abs. 2 GOÄ auf die einzelne Leistung bezogen sein. Diese Forderung findet sich wieder in § 12 Abs. 3 GOÄ. Danach muss eine für den Zahlungspflichtigen verständliche und nachvollziehbare, auf die einzelne Leistung bezogene, Begründung auf der Rechnung angegeben werden, damit die Rechnung fällig wird (vgl. GOÄ-Ratgeber: Spezielles zum Gebührenrahmen (2) (Deutsches Ärzteblatt 101, Ausgabe 44 vom 29.10.2004, Seite A-2980 / B-2520 / C-2404 VARIA, Dr. med. Anja Pieritz).

Im Weiteren nehmen wir Stellung zu den einzelnen Gebührenpositionen im Detail:

(…)

Über unsere vorgenannte Auffassung setzten wir Frau Dr. XX zusammen mit der Bitte um eine Überprüfung und Korrektur Ihrer Rechnung in Kenntnis und gehen davon aus, dass Sie zeitnah eine entsprechend korrigierte Liquidation erhalten werden.

Wir hoffen, Ihnen behilflich gewesen zu sein und schließen den Vorgang nunmehr ab.

Mit freundlichen Grüßen

XY
Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Ärztekammer Hamburg
Weidestraße 122b | 22083 Hamburg
goae@aekhh.de
www.aerztekammer-hamburg.de“

Presseschau: Algea Care macht Millionen mit Cannabis-Rezepten – und zweifelhaften Methoden (Business Insider)

Auch Business Insider befasst sich in einem ausführlichen Beitrag mit den Methoden von Algea Care. Frei verfügbar ist nur ein kleiner Teil des gesamten Artikels. Den gesamten Artikel kann man durch ein Probeabo von 1 € ansehen.

„Cannabis Future“ Die deutsche Cannabispolitik im Wandel

Zu teuer, falsche Abrechnungen, unerfahrene Ärzte: Patienten beschweren sich über das Medizin-Startup Algea Care. Der Fall zeigt, was im Cannabisgeschäft noch schief läuft.

Diese Ankündigung sorgte für freudige Aufregung bei den Cannabis-Startups: Gesundheitsminister Karl Lauterbauch (SPD) will nun schon im Herbst einen Gesetzesentwurf vorlegen, um Cannabis auch für den Freizeitgebrauch zu legalisieren. Kiffen auf Rezept, also Cannabis für medizinische Zwecke, das ist hierzulande schon seit fünf Jahren möglich. Zumindest theoretisch. Praktisch ist es nicht einfach, als Patientin oder Patient, Cannabis vom Arzt verschrieben zu bekommen.

Anbieter wie das Frankfurter Telemedizin-Startup Algea Care wollen den Zugang zum Cannabis-Rezept vereinfachen: Das Unternehmen vermittelt seinen Nutzern den Kontakt zu privaten Ärzten, die wiederum die begehrten Rezepte ausstellen können. Doch nach Informationen von Gründerszene haben sich mehrere Algea-Care-Patienten bei den zuständigen Landesärztekammern über das Unternehmen beschwert.

Es geht um die Frage, ob das Startup für seine Dienste zu hohe Gebühren verlangt und möglicherweise gegen die ärztliche Gebührenordnung verstoßen hat. Auch das Frankfurter Oberlandesgericht hat sich bereits mit dem Fall beschäftigt und die Vorwürfe indirekt bestätigt. Gründerszene konnte die Gerichtsurteile einsehen.

(…)

Monatlicher Umsatz von knapp einer Million Euro
Wie viel Geld die Ärzte von Algea Care erhalten und welchen Anteil das Unternehmen einbehält, darüber will das Unternehmen keine Auskunft geben. Fest steht: Mit durchschnittlich 120 EURo monatlichen Gebühren pro Patient generiert das Startup hochgerechnet auf seine 8000 Patienten insgesamt knapp eine Million EURo – pro Monat.

(…)

Presseschau: Erste Patienten starten in der Studie von Cannamedical Pharma nach positivem Votum der koordinierenden Ethikkommission (Presseportal)

Das Unternehmen Cannamedical plant eine Beobachtungsstudie mit einem Cannabis Extrakt bei Schmerzpatienten.

Startschuss für bundesweite Beobachtungsstudie zu Cannabis in der Schmerztherapie

Mit der Studie ESCAPE – Extract Study by Cannamedical about Pain Ease – möchte Cannamedical Pharma einen wesentlichen Beitrag zur Erweiterung der bisherigen Erkenntnisse über die Behandlung von Schmerzen mit Medizinalcannabis unter Alltagsbedigungen leisten. Im Fokus steht die Veränderung des Schmerzgeschehens und der Lebensqualität unter Anwendung von Cannabis-Vollspektrumextrakt, welcher das gesamte Wirkspektrum der Cannabispflanze nutzt und oral eingenommen wird. Ziel der Studie ist es, die Evidenz zum Einsatz des Medizinalcannabisextraktes bei chronischen Schmerzpatientinnen und -patienten zu verbessern.

Renommierte Projektpartner

Die koordinierende Ethikkommission hat im März ihr positives Votum zum Start der Studie erteilt, so dass dadurch nun die ersten Patientinnen und Patienten in die Studie eingeschlossen werden konnten. Prof. Dr. med. Dr. h.c. Joachim Nadstawek vom Schmerzzentrum Bonn hat die Studienleitung inne. Cannamedical Pharma führt die Studie in Zusammenarbeit mit dem Interdisziplinären Zentrum Klinische Studien (IZKS) der Universitätsmedizin Mainz unter der Leitung von Dr. med. Michael Hopp durch.

Erkenntnisgewinnung in der Schmerztherapie
so
Bei der ESCAPE handelt es sich um eine Anwendungsbeobachtung. Bei dieser Art von Studie werden neue Erkenntnisse durch die Beobachtung der Anwendung von bereits etablierten Rezepturarzneimitteln gewonnen. Über einen Behandlungszeitraum von sechs Monaten werden bei 500 Patientinnen und Patienten Veränderungen beobachtet und dokumentiert. Je nach ärztlichem Ermessen sind bis zu vier Arztkontakte möglich, bei denen die Daten mittels verschiedener validierter Fragebögen erhoben werden.

Wir sind stolz darauf, mit der ESCAPE-Studie Pionierarbeit im Bereich des Medizinalcannabis zu leisten und zu einer verbesserten Evidenz beizutragen. Unsere Vision ist, dass Patientinnen und Patienten in Zukunft chronischem Schmerz entkommen können, so Dr. Yvonne von Coburg, Chief Medical Officer von Cannamedical Pharma.

Fortschritte für die Behandlung

Das Unternehmen wird so seiner Philosophie gerecht, cannabisbasierte Therapien stetig zu optimieren, um immer besser auf die individuell-therapeutischen Bedürfnisse von Erkrankten einzugehen. Forschung und Aufklärung sind wichtige Aspekte, um die medizinische Versorgung kontinuierlich weiter zu entwickeln und eine effiziente Therapieversorgung sicherzustellen, so Dr. Yvonne von Coburg.

Obwohl mittlerweile fünf Jahre seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Cannabis als Medizin) in Deutschland vergangen sind, ist die evidenzbasierte Datenlage nach wie vor ausbaufähig. Über die Anwendung und die Therapiemöglichkeiten herrscht bei medizinischem und pharmazeutischem Fachpersonal nach wie vor Unsicherheit. Dabei bietet Medizinalcannabis laut Studienleiter Prof. Dr. med. Dr. h.c. Nadstawek eine interessante Bereicherung des therapeutischen Spektrums. Insbesondere bei Personen, bei denen andere Therapieoptionen ausgeschöpft worden sind, kann Medizinalcannabis eine Alternative in der Schmerztherapie darstellen. Im Bereich der chronischen Schmerzen zeigen erste Studien vielversprechende Ergebnisse bei einer cannabinoidbasierten Therapie. Dennoch ist der Einsatz von Medizinalcannabis insgesamt bislang eher wenig erforscht und dokumentiert.

Weitere Informationen zu der Studie unter www.cannamedical.com/de/escape-pain/

Presseschau: Hochwertiges und günstiges Medizinalcannabis in allen Darreichungsformen: IMC senkt jetzt auch die Preise für Cannabisextrakte rigoros (Gesundheit adhoc)

Der israelische Anbieter für Cannabisblüten und Cannabisextrakte IMC will seine Preise drastisch senken, um Selbstzahlern die Finanzierung ihres Medikaments zu erleichtern.

Hochwertiges und günstiges Medizinalcannabis in allen Darreichungsformen

Nachdem imc bereits die Preise für Cannabisblüten unter Schwarzmarktniveau gesenkt hat, werden jetzt auch die Apothekeneinkaufspreise für Extrakte so weit reduziert, dass für viele Patient:innen Tagestherapiekosten von unter 10 EURo möglich werden. Damit kommt imc vor allem denjenigen entgegen, die ihre Therapie selbst zahlen müssen, da sie keine Erstattung von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erhalten.

Medizinalcannabis ist eine wichtige Therapieoption für unzählige Patient:innen. Sie verspüren eine deutliche Linderung ihrer häufig schweren, schmerzhaften und anhaltenden Erkrankungen. Dennoch wird rund ein Drittel der Erstattungsanträge der GKV abgelehnt, und die Betroffenen müssen ihre Therapie selbst bezahlen.[1] Zu ihnen zählen auch solche, denen – häufig von Fachärzt:innen der Neurologie oder Schmerzmedizin – Cannabisextrakte verordnet werden. Diese Patient:innen haben sehr spezifische Symptome, gegen die andere Therapien nachweislich nicht geholfen haben. Gerade für sie muss der Zugang zur Therapie mit hochwertigen medizinischen Cannabiszubereitungen sichergestellt sein, die aufgrund der späteren, aber länger konstant bleibenden Bioverfügbarkeit von THC die Behandlung mit Cannabisblüten sinnvoll ergänzen oder sogar ersetzen können.[2] Vor diesem Hintergrund senkt imc nun die Apothekeneinkaufspreise für Cannabisextrakte so weit, dass auch für diese Schwerkranken eine Therapie für unter 10 EURo am Tag möglich wird (bei einer Tagesdosis von 1 ml).

Preispolitik für den Alltag von Patient:innen

CEO / Geschäftsführer Richard Balla kommentiert den neuen Vorstoß des Unternehmens: „Mit unserer rigorosen Preispolitik sichern wir auch bei den Extrakten den Zugang zu einer hochwertigen Cannabistherapie. So zeigt imc erneut, dass wir auch unter widrigen systemischen Bedingungen unsere Handlungsspielräume nutzen und zum Wohl der Patient:innen gestalten können.“

Bereits Anfang des Jahres hat imc es unter anderem durch Direktvertrieb möglich gemacht, die Preise für Medizinalcannabis in Blütenform drastisch zu senken – bis auf das gängige Schwarzmarktniveau. So kann verhindert werden, dass finanziell stark belastete Patient:innen sich mit illegalen, potenziell verunreinigten oder verlängerten „Schwarzmarktblüten“ selbst versorgen. Gleichzeitig appellierte das Unternehmen in einem Offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Lauterbach, sich für Apothekenabgabe und Erstattungsfähigkeit von medizinischem Cannabis auch nach der Legalisierung des Freizeitkonsums von Cannabis einzusetzen.

Einige weitere Pressemeldungen der vergangenen Tage

Wann kann man in Deutschland legal einen Joint kaufen? (Süddeutsche Zeitung)

Ampel-Koalition will klare Obergrenze für Cannabis-Besitz definieren (Gesundheit.de)

Erster CSU-Politiker FÜR Cannabis-Legalisierung! (Bild)

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