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ACM-Mitteilungen vom 17. September 2022

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Liebe Leserin, lieber Leser,

in den vergangenen Tagen ist die Diskussion um die Vereinbarkeit der planten generellen Legalisierung von Cannabis in Deutschland mit dem Recht der EURopäischen Union und dem Völkerrecht erneut aufgeflammt.

So berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung über eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, nach der die Legalisierung gegen EU-Recht verstoßen könnte. Zudem gibt es eine Ausarbeitung zur Frage der Cannabis-Legalisierung im Lichte des Völkerrechts.

Carmen Wegge (SPD) und Dirk Heidenblut (SPD) haben zu diesen und anderen Fragen – wie etwa die Frage zur zukünftigen Legalisierung des Eigenanbaus von Cannabis – in einem >halbstündigen Instagram-Beitrag vom 14. September Stellung genommen. Der Deutsche Hanfverband hat den Instagram-Beitrag der beiden SPD-Politiker, die sich in der Bundestagsfraktion mit den Fragen der Legalisierung befassen, analysiert. Eine Mehrzahl der Deutlich unterstützt die geplante Legalisierung.

Eine Anzahl von Medien hat den gemeinsamen Aufruf der ACM, des SCM und anderer Verbände zur Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung mit Medizinalcannabis aufgegriffen.

Und im Übrigen: Das Betäubungsmittelgesetz wurde geschaffen, um Menschen vor gesundheitlichen Schäden durch Betäubungsmittel zu schützen. Es wurde nicht geschaffen, um kranke Menschen durch strafrechtliche Maßnahmen zu schädigen!

Franjo Grotenhermen

Presseschau: Medizinalcannabis: Verbände wollen bessere Versorgung (Deutsches Ärzteblatt)

Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) und der Patientenverband der ACM, das Selbsthilfenetzwerk Cannabismedizin (SCM), fordert mit weiteren sechs Verbänden eine bessere Versorgung der deutschen Bevölkerung mit cannabisbasierten Medikamenten.

Medizinalcannabis: Verbände wollen bessere Versorgung

Der Zugang zur Versorgung mit medizinischem Cannabis und dessen Erstattung muss sicherer und gerechter werden. Das fordern acht Verbände aus Medizin, Pharmazie und Industrie in einer gemeinsamen Stellungnahme. Sie regen eine Novelle des sogenannten Cannabis-als-Medizin-Gesetzes von 2017 an.

Auch fünf Jahre nach der Freigabe von Cannabis als Medizin ist es für die meisten Patienten in Deutschland nach wie vor kompliziert, langwierig und oftmals auch sehr teuer, an das Arzneimittel zu kommen. Die Therapiehoheit der Ärzte ist dabei eingeschränkt; die Krankenkassen haben das Recht, die Erstattung zu verweigern, und machen davon auch ausgiebig Gebrauch.

Noch immer würden fast 40 Prozent aller Anträge auf Kostenübernahme abgelehnt, was zu einer hohen Quo­te an Privatzahlern und einem „florierenden Markt von Privatärzten“ führe, die in einigen Fällen hohe Behandlungsgebühren verlangen, erklärt ein Bündnis aus acht Verbänden, zu dem neben der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin auch die Deutsche Medizinalcannabisgesellschaft, das Wissenschaftsnetzwerk Cannabis als Medizin sowie der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) gehören.

Die hohe Ablehnungsquote führe wiederum zu einer sozialen Schieflage: Selbstzahler müssen oft hunderte EURo im Monat für Behandlung und Medizin aufbringen – wer sich das leisten kann, erhält eine ausreichende medizinische Versorgung, wer das Geld nicht hat, erhält sie nicht.

Hinzu komme, dass die restriktive Regulierung viele Ärztinnen und Ärzte abschrecke. „Zu wenige Ärzte ver­schreiben diese hochwirksame Therapie aufgrund der bürokratischen Hürden. Der Genehmigungsvorbehalt muss abgeschafft werden, um Patienten unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten Zugang zu einer notwendigen Therapie zu gewährleisten“, fordert Gero Kohlhaas vom Patientenverband Selbsthilfenetzwerk Cannabis-Medizin (SCM). „Gleichzeitig müssen verschreibende Ärzte vor einem Regress geschützt werden.“

Durch die Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts der Krankenkassen bei gleichzeitigem Schutz vor einem Regress könne die Kostenerstattung für Patienten gesichert und die Therapiehoheit der Ärzte wiederherge­stellt werden.

„Die bestehenden strafbewehrten Beschränkungen der Verschreibungsmöglichkeit von Betäubungsmitteln nach Paragraf 13 Betäubungsmittelgesetz stellen bereits ausreichend sicher, dass die Verschreibung von cannabisbasierten Medikamenten nur dann erfolgen kann, wenn der ‚beabsichtigte Zweck nicht auf andere Weise erreicht werden kann‘“, erklären die Verbände dazu. Die zusätzliche Genehmigung der Anträge durch Krankenkassen sei dann nicht mehr notwendig.

Hinzu komme das Problem, dass die Aufsichtsbehörden der Bundesländer medizinisches Cannabis sehr unein­heitlich behandeln. „Eine zuverlässige Versorgung von Patienten mit qualitativ hochwertigen und geprüften Produkten braucht dringend bundeseinheitliche Rahmenbedingungen“, fordert Dirk Heitepriem, Vizepräsident des Branchenverbandes Cannabiswirtschaft (BvCW). „Egal in welchem Bundesland, Ärzte und Patienten müssen die Sicherheit haben, immer die gleiche Qualität zu erhalten.“

Und nun plant das Bundesgesundheitsministerium (BMG) noch die Freigabe von Cannabis als Genussmittel. Es sei absehbar, dass das Konsequenzen für den Bereich Medizinalcannabis nach sich ziehen werde. Der Be­darf von Cannabis als Genussmittel werde konservativ auf etwa 400 Tonnen pro Jahr geschätzt. Der Vorsit­zender des Vorstands des Bundesverbandes pharmazeutische Cannabinoidunternehmen (BPC), Maximilian Schmitt, befürchtet deshalb Verdrängungseffekte.

„Der legale Markt darf auf keinen Fall die Versorgung mit Produkten für den medizinischen Bereich gefähr­den“, fordert er. „Um die therapeutischen Bedürfnisse von Patienten sicherzustellen, sollte deshalb der Bedarf an Medizinalcannabis vorrangig gedeckt werden.“

Außerdem müsse sichergestellt sein, dass Patienten auch künftig auf unterschiedliche Anwendungsformen der cannabisbasierten Therapie zugreifen können. So seien beispielsweise viele Patientengruppen auf den schnellen Wirkeintritt der inhalativen Einnahme von Cannabisblüten, unter anderem bei Schmerzspitzen und Spastiken, angewiesen.

Solange es keine entsprechende Auswahl an parenteralen Cannabisarzneimitteln gibt, die vergleichbar wir­ken, müsse den Patienten weiterhin die Möglichkeit der Cannabisblütentherapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung stehen, fordern die Verbände.

„Auch hier würde es sonst dazu kommen, dass sich kranke Menschen im Genussmittelmarkt ohne medizini­sche oder pharmazeutische Beratung selbst versorgen müssen oder bei fehlenden finanziellen Mitteln zum Eigenanbau gezwungen werden“, schreiben sie in ihrem Papier.

Außerdem müsse Sorge getragen werden, dass die Forschung zu medizinischem Cannabis weitergeführt wird. Zwar sei der therapeutische Nutzen cannabisbasierter Arzneimittel bei einer Vielzahl von Indikationen unbe­stritten, doch bedürfe es weiterer Forschung, um das medizinische Potenzial der Behandlung wissenschaftlich zu untermauern. Die vorhandenen Ergebnisse, beispielsweise aus der Begleiterhebung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) seien dazu nicht ausreichend.

Das BfArM selbst hatte das in der Begleiterhebung eingeräumt. Die Cannabisverbände gehen aber noch einen Schritt weiter und betonten, die vorhandenen Ergebnisse könnten sogar in die Irre führen, da sie durch einen erheblichen Selektionsbias und zahlreiche weitere methodische Schwächen verzerren würden.

Um bestehende Wissenslücken zu schließen, müsse die klinische Forschung im Bereich Medizinalcannabis dringend durch bessere Rahmenbedingungen und Forschungsgelder gefördert werden, so die Forderung. Dazu gehöre auch eine Aufnahme in die Lehrpläne.

Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Bedeutung des Endocannabinoidsystems für den gesunden Or­ganismus und die Pathogenese und Behandlung von Erkrankungen müssten fester Bestandteil der medizini­schen und pharmazeutischen Lehre werden, um Studierende, Ärzte und Pharmazeuten über das therapeu­tische Potenzial cannabisbasierter Arzneimittel aufzuklären und somit mehr Patienten den Zugang zu medizinischem Cannabis zu gewähren. © lau/aerzteblatt.de

Presseschau: Cannabis-Legalisierung: Deutliche Mehrheit unterstützt Ampel-Pläne (Presse Portal)

Die Mehrzahl der Bundesbürger, insbesondere jüngere Personen, unterstützt die Pläne der Ampel-Koalition nach einer generellen Legalisierung von Cannabis für Erwachsene.

Cannabis-Legalisierung: Deutliche Mehrheit unterstützt Ampel-Pläne

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht die Legalisierung von Cannabis vor. Eine aktuelle Umfrage des Markt- und Meinungsforschungsinstituts Ipsos zeigt nun, dass mehr als die Hälfte der Deutschen diesen Schritt begrüßt. 61 Prozent der Befragten geben an, dass sie eine kontrollierte Abgabe von Cannabis in lizenzierten Geschäften befürworten würden. Nur 39 Prozent halten die Pläne zur Legalisierung von Cannabis für unverantwortlich und lehnen den legalen Verkauf und Konsum grundsätzlich ab.

Die Ampelregierung hatte sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, bis 2025 eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften einzuführen.

Jüngere klar für Legalisierung, Ältere gespalten
Obwohl die Deutschen eine Cannabis-Legalisierung über alle Generationen hinweg mehrheitlich befürworten, zeigen sich doch erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Altersgruppen. Während sich unter den 18- bis 39-Jährigen zwei Drittel der Befragten (65%) für eine Legalisierung aussprechen, tut dies in der Generation der 60- bis 75-Jährigen nur etwas mehr als die Hälfte (55%). Bei Befragten im mittleren Alter (40 bis 59 Jahre) ist der Anteil der Befürworter des Gesetzesvorhabens mit 62 Prozent zwar deutlich höher als bei den Älteren, aber niedriger im Vergleich zu jüngeren Personen.

Legalisierung anderer Party-Drogen stößt auf Ablehnung
Während also eine Mehrheit der Deutschen einer kontrollierten Abgabe von Cannabis positiv gegenüberstehen würde, wird eine zusätzliche Legalisierung von anderen Party-Drogen wie Kokain oder Amphetaminen von einem Großteil der Bevölkerung (95%) strikt abgelehnt. Allerdings bestehen auch bei dieser Fragestellung klare Unterschiede zwischen den einzelnen Altersgruppen: Unter den jüngeren Befragten bis 39 Jahren würde zumindest jeder Zehnte (11%) eine Entkriminalisierung von Party-Drogen begrüßen. Bei Personen mittleren Alters liegt dieser Anteil nur noch bei 4 Prozent, bei den über 60-Jährigen sogar bei weniger als 1 Prozent.

Methode
Quotierte Online-Befragung von 1.000 Wahlberechtigten zwischen 18 und 75 Jahren in Deutschland, repräsentativ gewichtet nach Alter, Geschlecht, Bildung, Region und Wahlverhalten bei der letzten Bundestagswahl. Die Befragung wurde zwischen dem 02. und 04. September 2022 durchgeführt.

(…)

Presseschau: Heimische Cannabis-Produzenten verfehlen Höchstmenge (Kraut Invest)

Die Abgabepreise für Cannabisblüten aus deutscher Produktion an die Apotheken sind auf 4,30 € gedeckelt. Sie sind damit günstiger als die allermeisten anderen Cannabissorten. Daher wäre es wünschenswert, dass die erlaubten Produktionsmengen auch produziert und in die Apotheken geliefert werden. Ist aber offenbar nicht der Fall.

Heimische Cannabis-Produzenten verfehlen Höchstmenge

Die drei vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beauftragten Produzenten von medizinischem Cannabis in Deutschland haben im ersten Halbjahr 2022 zusammen 678,55 Kilogramm Cannabisblüten bereitgestellt. Theoretisch hätten sie in diesem Zeitraum – in Relation zum gesamten Jahr – 1,3 Tonnen bereitstellen können. Cansativa, das die Logistik und Distribution im Auftrag des BfArM abwickelt, lieferte im ersten Halbjahr 250,35 Kilogramm an an deutsche Apotheken aus. Die Gründe für die Diskrepanz zwischen produzierter und an Apotheken vertriebener Menge wollte Cansativa auf Anfrage nicht präzisieren.

Im Mai 2019 hatte das BfArM 13 Lose an die Unternehmen Aphria, heutzutage Teil von Tilray, Aurora und Demecan in der Summe 13 Lose vergeben. Aphria und Aurora erhielten je fünf, Demecan drei. Je Los dürfen die Unternehmen 200 Kilogramm jährlich produzieren. Aurora und Aphria kämen umgerechnet auf ein halbes Jahr damit auf eine Höchstmenge von 500 Kilogramm, Demecan auf 300 Kilogramm. Wieso die Mengen auch rund fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes „Cannabis als Medizin“ im März 2017 noch nicht ausgeschöpft werden, wollten die Produzenten nicht erläutern. Aurora erklärte auf Anfrage, die Produktion laufe zuverlässig und das Unternehmen sei im Plan die Zusagen gegenüber der Cannabisagentur zu erfüllen.

Demecan hat soeben ein Gutachten, das die Wirtschaftskanzlei Dentons im Auftrag des Unternehmens erstellt hat, vorgestellt. Demnach sei die Legalisierung des Cannabismarktes in Deutschland am ehesten umsetzbar, wenn sich die gesamte Wertschöpfung und insbesondere der Anbau von Cannabis innerhalb der nationalen Grenzen unter staatlicher Kontrolle abbilden lasse. Unter den aktuellen völkerrechtlichen Bedingungen sei ein grenzüberschreitender Handel mit THC-haltigem Cannabis zu Genusszwecken hingegen nicht durchführbar, ohne erhebliche Verletzung des geltenden Völkerrechts.

Einige weitere Meldungen der vergangenen Tage

Liberal, halblegal, strikt (Tagesschau)

Verbände: Versorgung mit medizinischem Cannabis verbessern (Apotheke ADHOC)

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