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ACM-Mitteilungen vom 6. Januar 2024

Liebe Leserin, lieber Leser,

im Juli 2023 beauftragte der Gesetzgeber den G-BA “das Nähere zu einzelnen Facharztgruppen und den erforderlichen ärztlichen Qualifikationen, bei denen der Genehmigungsvorbehalt nach Absatz 6 Satz 2 entfällt“, zu regeln. Der G-BA hat am 7.11.2023 ein Stellungnahmeverfahren eingeleitet und einen Beschlussentwurf zu möglichen Änderungen der Arzneimittel-Richtlinie sowie Varianten einer Facharztliste vorgelegt. Die ACM hat dazu eine Stellungnahme abgegeben.

Wir drucken hier die gemeinsame Pressemitteilung von 8 Fachverbänden ab, die am 3. Januar veröffentlicht wurde.

Beste Grüße

Franjo Grotenhermen

Inhalt

Qualifikation zum/zur ACM-zertifizierten Berater/in für Medikamente auf Cannabisbasis

Für die neue Ausbildung 2024/25 zum ACM-zertifizierten Berater, die am 24. Februar 2024 beginnt, haben sich bisher 60 Personen verbindlich angemeldet. Es sind noch Maximal 4 Plätze für Kurzentschlossene frei.

Raus aus der Cannabis-Unterversorgung!

Cannabis-Fachverbände fordern einfachen Zugang für Erkrankte, Therapiehoheit für die Ärzteschaft und Bürokratieabbau für alle

Berlin, 03. Januar 2024. Die Bundesregierung hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, die Arzneimittelrichtlinie hinsichtlich des Genehmigungsvorbehalts für Medizinalcannabis anzupassen. Es sollen einzelne Facharztgruppen und erforderliche Qualifikationen festgelegt werden, bei denen der Genehmigungsvorbehalt in Zukunft entfallen soll. Dazu haben die Fachverbände im Bereich Medizinalcannabis Stellungnahmen beim G-BA eingereicht.

Problem Genehmigungsvorbehalt

Aktuell werden die Kosten für Medizinalcannabis für gesetzlich Versicherte nur dann übernommen, sofern die Krankenkasse dies zuvor genehmigt hat (Genehmigungsvorbehalt). Das dafür etablierte Verfahren ist insbesondere für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten abschreckend, langwierig und bürokratisch. Darüber hinaus werden 30 – 40 % der Ärztinnen und Ärzte gestellten Anträge auf Kostenübernahme von den gesetzlichen Krankenkassen abgelehnt. Daraus resultiert, dass Medizinalcannabis – trotz der erwiesenen Vorteile – immer noch nicht flächendeckend angeboten wird. Erkrankte werden daher aktuell oft in die Illegalität gedrängt.

Aus diesen Gründen befürworten die unterzeichnenden Verbände ausdrücklich jeden Schritt, der die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen erleichtert. Der damit verbundene Bürokratieabbau führt neben Kostenersparnissen für die Kassen auch zu einer besseren Behandlung der Patientinnen und Patienten.

Aus fachlicher Sicht besonders wichtig:

– Erweiterung des vorgeschlagenen Facharztkreises auf die Fachgebiete, in denen sich Medizinalcannabis bereits bewährt hat.

– Berücksichtigung insbesondere der Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin bei der Aufhebung des Genehmigungsvorbehalts, da diese als zweitgrößte Verordnergruppe Deutschlands (laut Begleiterhebung) einen Großteil der derzeitigen Patientenversorgung mit Cannabisarzneimitteln – auch im ländlichen Raum und im Hinblick auf den wachsenden Fachärztemangel – sicherstellt.

Eine optimale Versorgungslage für Patientinnen und Patienten kann jedoch nur gewährleistet werden, wenn der Genehmigungsvorbehalt vollständig abgeschafft wird, um Patientinnen und Patienten unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten Zugang zu ihrer notwendigen Therapie zu gewähren. Gleichzeitig müssen verschreibende Ärztinnen und Ärzte vor Regress geschützt werden. Daher fordern die unterzeichnenden Verbände den Gesetzgeber auf, die notwendigen Anpassungen im Rahmen der anstehenden Regulierungen, im Rahmen des Medizinalcannabisgesetzes (MedCanG), oder im Rahmen des Bürokratieabbaus im Gesundheitswesen vorzunehmen.

Ansprechpartner für die Presse:

Dr. Armin Prasch

Fachbereichskoordinator Medizinalcannabis des Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW)

Telefon: 01522 8815993

E-Mail: ap@cannabiswirtschaft.de

Prof. Dr. med. Kirsten Müller-Vahl

Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM)

Telefon: 05233 953 72 46

E-Mail: info@arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de

Die unterzeichnenden Verbände

– Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM)

– Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (BDCan)

– Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW)

– Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. (BPC)

– Deutsche Medizinal-Cannabis Gesellschaft e.V. (DMCG)

– Interdisziplinärer Arbeitskreis Brandenburger Schmerztherapeuten und Palliativmediziner e.V. (IABSP)

– Patientenverband Selbsthilfenetzwerk Cannabis-Medizin (SCM)

– Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA)

Hintergrund

Im Juli 2023 beauftragte der Gesetzgeber den G-BA durch das ‘Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln’ (ALBVVG), “das Nähere zu einzelnen Facharztgruppen und den erforderlichen ärztlichen Qualifikationen, bei denen der Genehmigungsvorbehalt nach Absatz 6 Satz 2 entfällt“, zu regeln. Der G-BA hat am 7.11.2023 ein Stellungnahmeverfahren eingeleitet und einen Beschlussentwurf zu möglichen Änderungen der Arzneimittel-Richtlinie sowie Varianten einer Facharztliste vorgelegt. Fachverbände sind bis zum 11.12.2023 aufgerufen, wissenschaftlich belegte Einschätzungen abzugeben. Der G-BA wird voraussichtlich im ersten Quartal 2024 einen Beschluss

Presseschau: Cannabis-Fachverbände: Genehmigungsvorbehalt ganz abschaffen! (Deutsche Apotheker Zeitung)

Cannabis-Fachverbände: Genehmigungsvorbehalt ganz abschaffen!

Medizinisches Cannabis soll künftig einfacher für Patient:innen zugänglich sein. Der Gesetzgeber hat den G-BA im vergangenen Sommer mit dem Engpassgesetz beauftragt, festzulegen, unter welchen fachlichen Voraussetzungen es künftig ohne vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse verordnet werden kann. Acht Cannabis-Fachverbände fordern nun, den Genehmigungsvorbehalt gänzlich zu streichen.

Bei der ersten Verordnung von Cannabisprodukten bedarf es in der Regel einer Genehmigung der Krankenkasse. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, darf die Kasse die Kostenübernahme nur in begründeten Ausnahmefällen ablehnen.

Das Nähere rund um die seit März 2017 mögliche Verordnung von Medizinalcannabis auf GKV-Kosten hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erst im vergangenen Jahr geregelt. Doch im vergangenen Sommer legte der Gesetzgeber nochmal nach, um die Versorgung der Patient:innen weiter zu vereinfachen: Mit dem Arzneimittellieferengpass- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) hat er die Genehmigungsfrist auf zwei Wochen verkürzt. Ist eine gutachtliche Stellungnahme erforderlich, beträgt sie vier Wochen.

Überdies wurde der G-BA beauftragt, bis zum 1. Oktober 2023 in seiner Arzneimittel-Richtlinie „das Nähere zu einzelnen Facharztgruppen und den erforderlichen ärztlichen Qualifikationen, bei denen der Genehmigungsvorbehalt (…) entfällt“ zu regeln. Es hat ein bisschen länger gedauert – doch Anfang November vergangenen Jahres legte der G-BA einen Beschlussvorschlag vor. Hierin sind für vier Leitindikationen (z. B. Neurologische/Psychiatirische oder Onkologische Erkrankungen) verschiedene Facharztgruppen sowie Zusatzweiterbildungen aufgeführt. Wer diese Qualifikation aufweisen kann, soll künftig auch ohne Kassen-Genehmigung Medizinalcannabis verordnen dürfen.

Anfang November startete auch das Stellungnahmeverfahren, das mittlerweile beendet ist. Acht verschiedene Fachverbände aus der Cannabisbranche, darunter der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA), hatten sich zu diesem Anlass in bereits bewährter Manier zusammengetan. Gemeinsam setzen sie sich dafür ein, Patienten den Zugang zu Medizinalcannabis zu erleichtern.

In einer gemeinsamen Pressemitteilung von diesem Mittwoch weisen sie darauf hin, dass für 30 bis 40 Prozent der ausgestellten Rezepte eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen abgelehnt werde. Ohnehin sei der hohe bürokratische Aufwand für Ärzt:innen und Patient:innen oft abschreckend. Viele Patient:innen zögen deshalb die illegale Beschaffung vor. Eine flächendeckende Versorgung mit Medizinalcannabis sei derzeit aufgrund der bürokratischen Hürden nicht möglich.

Auch Allgemeinmediziner:innen einbeziehen!

Daher befürworten die Verbände ausdrücklich jeden Schritt, der die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen erleichtert. Besonders wichtig sei dabei aus fachlicher Sicht, den vorgeschlagenen Facharztkreis auf die Fachgebiete zu erweitern, in denen sich Medizinalcannabis bereits bewährt hat.

Zudem müssten insbesondere Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin bei der Aufhebung des Genehmigungsvorbehalts berücksichtigt werden. Als zweitgrößte Verordnergruppe stellten sie nämlich einen Großteil der derzeitigen Patientenversorgung mit Cannabisarzneimitteln – auch im ländlichen Raum und im Hinblick auf den wachsenden Fachärztemangel – sicher.

Aber eigentlich wollen die Fachverbände es noch viel einfacher: Um wirklich eine flächendeckende Versorgung von Patien:innen sicherzustellen, fordern sie eine vollständige Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts der Krankenkassen.

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