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ACM-Mitteilungen vom 20. April 2024

Liebe Leserin, lieber Leser,

nach Medienberichten plant die Bundesregierung einen neuen Grenzwert für THC im Blutserum für den Straßenverkehr. Bisher gilt für Autofahrer ein analytischer Grenzwert von 1 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum, oberhalb dessen der Verlust des Führerscheins droht. Diese Grenze soll, dem Vorschlag einer Expertenkommission folgend, auf einen Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml erhöht werden.

In diesem Jahr plant die ACM – wie in den vorausgegangenen Jahren – eine Online-Fortbildungsveranstaltung. Allerdings wollen wir den Charakter der Veranstaltung ändern. Ein Schwerpunkt sind juristische Fragen, denn wir erleben gerade in diesem Bereich ein großes Interesse an soliden Informationen zur Einordnung der aktuellen rechtlichen Entwicklungen.

Und eine gute Nachricht für Personen, die den Start des Cannabis-Anbaukurses am 7. April verpasst haben: Es besteht die Möglichkeit zu einem späten Einstieg in den Kurs mit der Teilnahme an einer Wiederholung der ersten Veranstaltung.

Heiter weiter

Franjo Grotenhermen

Inhalt

Anbaukurs für Cannabis

Am 7. April hat der Anbaukurs für Cannabis und Heilpflanzenkunde mit 63 Teilnehmern begonnen. An diesem Tag wurden Grundlagen zur Auswahl geeigneter Samen und zur Anzucht in Pflanzenerde vermittelt. Diese Einführung wird am Nachmittag des 4. Mai 2024 von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr wiederholt. Neben den bisherigen Teilnehmern, die ihre Kenntnisse auffrischen können, besteht die Möglichkeit, dass einigge neue Teilnehmer hinzukommen.

Die Anmeldung mittels Online-Formular ist leider nicht mehr möglich. Interessierte wenden sich bitte direkt mit dem Wunsch nach Teilnahme an die ACM (info@arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de) und erhalten dann Informationen zur Bezahlung und Teilnahme. Es kann immer nur der gesamte Kurs gebucht werden.

Der 2. Termin findet dann für alle, wie geplant, am 5. Mai 2024 statt.

Online-Fortbildungsveranstaltung am 25. Mai 2024

Auch im Jahr 2024 findet – wie in den vorausgegangenen Jahren – eine Online-Fortbildungsveranstaltung der ACM statt. Allerdings wollen wir den Charakter der Veranstaltung ändern. Das Ziel sind nicht kurze Vorträge, deren Videos dann später auch auf der Webseite angeschaut werden können, sondern vielmehr Gesprächsrunden, in denen aktuelle Themen diskutiert werden. Ein Schwerpunkt sind rechtliche Fragen, zu deren Beantwortung wir Sebastian Glathe, Fachanwalt für Verkehrsrecht, und Professor Dr. Oliver Tolmein, Fachanwalt für Medizinrecht, gewinnen konnten.

ACM-Online-Meeting

Termin: Samstag, 25. Mai 2024

Zeit: 14 bis 18:30 Uhr

Ort: Virtuell via Zoom

Teilnahmegebühr: kostenlos

Programm folgt

Presseschau: Das plant die Regierung für kiffende Autofahrer (Augsburger Allgemeine)

Im Zuge der Teillegalisierung von Cannabis sollen auch neue THC-Grenzwerte für die Teilnahme am Straßenverkehr geschaffen werden.

Das plant die Regierung für kiffende Autofahrer

Nach der Cannabis-Legalisierung soll nun ein neuer Grenzwert für THC im Blut eingeführt werden. Wer trinkt und kifft, darf gar nicht ans Steuer.

Ungeachtet aller Widerstände ist die Cannabis-Legalisierung wie von der Regierung geplant Anfang April in Kraft getreten. Nun soll ein neuer Grenzwert für das Fahren unter Einfluss von Tetrahydrocannabinol (THC) im Straßenverkehr eingeführt werden. In einem ersten Entwurf des Gesetzes, der unserer Redaktion vorliegt, heißt es, dass künftig eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3,5 ng/ml THC im Blutserum hat.

Bisher gibt es keinen THC-Grenzwert im Straßenverkehrsrecht, Fahren unter Cannabiseinfluss war komplett verboten. Die Nachweisgrenze dafür lag bei 1 ng/ml. Der neue Grenzwert beruht auf den Empfehlungen einer Expertenkommission, die davon ausgeht, dass bis zu einem Wert von 3,5 ng/ml kein allgemeines Unfallrisiko zu erwarten ist. Autofahren sei bis dahin vergleichbar sicher oder unsicher wie mit einem gesellschaftlich und politisch tolerierten Alkoholgrenzwert von 0,2 Promille.

Autofahren: Wer THC als Arznei nimmt, muss keine Strafe fürchten

Häufige Nutzer von Cannabis weisen häufig einen höheren THC-Wert im Blut auf, obwohl der letzte Konsum schon länger zurückliegt. Auch sie müssten bei einem Grenzwert von 3,5 ng/ml nicht mehr fürchten, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, obwohl sie aktuell kein THC konsumiert haben. Der Grenzwert gilt allerdings nicht für Personen, die THC in Form einer vom Arzt verschriebenen Arznei zu sich nehmen.

Neu kommt ebenfalls ein Abschnitt ins Straßenverkehrsgesetz, der den gleichzeitigen Konsum von THC und Alkohol ins Visier nimmt. Wer sich ans Steuer setzt, obwohl er THC und Alkohol konsumiert hat, kann dafür künftig mit einer Geldbuße von bis zu 3500 Euro bestraft werden.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte bereits bei der Vorstellung des Expertenberichts Widerstand gegen die Gesetzesänderung angekündigt. Die bayerische Polizei werde bereits jetzt bei Verkehrskontrollen verstärkt auf Drogeneinfluss achten. Spezielle Schnelltests dafür seien in ausreichender Anzahl vorhanden, sagte er unserer Redaktion damals.

Presseschau: Bund will Cannabisgesetz nachbessern (Deutsches Ärzteblatt)

Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet, deutet sich hinsichtlich des Bußgeldkatalogs für Verstöße gegen das Cannabisgesetz ein Flickenteppich an, mit einer besonders harten Gangart in Bayern.

Bund will Cannabisgesetz nachbessern

Wenige Wochen nachdem der Bundestag die Teillegalisierung von Cannabis zum 1. April beschlossen hat, soll es Änderungen am Gesetz geben. Das zeigt eine Formulierungshilfe für die Ampel Fraktionen im Bundestag für eine Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinalcannabisgesetzes, die das Bundeskabinett verabschiedet hat.

Hintergrund ist eine Protokollerklärung, die der Bund in den Beratungen des Cannabisgesetzes im Bundesrat abgegeben hatte. Die Veränderungen sollen den Bedenken und Wünschen der Länder Rechnung tragen, heißt es in den Unterlagen, die der Formulierungshilfe beiliegen und die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen.

Demnach soll eine bisher geplante Evaluation der Folgen des Konsumcannabisgesetzes nicht nur die Aus­wirkungen der Konsumverbote auf den Kinder- und Jugendschutz im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes einbeziehen. Berücksichtigt werden sollen auch die Auswirkungen der Besitzmengen und der Weitergabemengen in Anbauvereinigungen.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bekommt den Auftrag, ein Weiterbildungsangebot für die Suchtpräventionsfachkräfte der Länder und Kommunen zu entwickeln. Ziel soll es sein, Fachkräfte zu den Inhalten des Cannabisgesetzes und zu Präventionsangeboten zu informieren und „Kenntnisse zur Risiko Kommunikation“ zu vermitteln.

Mehr Flexibilität sollen die Länder in Bezug auf die Anbauvereinigungen erhalten. Das gilt etwa bei der Kontrolle oder auch der Genehmigung von Großanbauflächen für Konsumcannabis.

Ein weiteres Thema, mit dem sich der Bundestag befassen muss und das in dem Entwurf nicht adressiert wird, ist derzeit die Frage nach einem Grenzwert für den Wirkstoff THC im Straßenverkehr. Das Parlament muss klären, wie es mit Empfehlungen einer Expertenkommission umgehen will.

Nach einem Bericht der Augsburger Allgemeinen liegt ein erster Entwurf für eine Gesetzesregelung vor. Dem­nach soll künftig jeder eine Ordnungswidrigkeit begehen, der mit 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut oder mehr am Steuer eines Kraftfahrzeugs sitzt.

Bisher gilt bei Cannabis die strikte Linie, dass schon beim bloßen Nachweis des Wirkstoffes Geldbußen oder Punkte drohen. Einen Grenzwert wie die 0,5-Promille-Marke für Alkohol gibt es nicht. In der Rechtsprechung hat sich aber ein niedriger Wert von 1 Nanogramm etabliert.

Eine Kommission des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) hatte Ende März einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm empfohlen. Dann sei „eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs nicht fernliegend“. Dies sei mit einer Alkoholkonzentration von 0,2 Promille vergleichbar.

Einen Flickenteppich könnte es unterdessen auch bei Cannabisbußgeldern geben. Erste Bundesländer berei­ten Bußgeldkataloge und weitere Vorschriften wie Verbotszonen etwa bei großen Festen vor. Kommen soll bald auch ein Grenzwert für Cannabis am Steuer, ebenfalls verbunden mit Bußgeldern bei Überschreitungen.

Zur Erinnerung: Besitz und Anbau der Droge sind nun für Volljährige zum Eigenkonsum erlaubt. Aber nur in begrenzten Mengen und mit Tabuzonen für den Konsum etwa auf Spielplätzen, in Schulen und in Sichtweite davon. Wer dagegen fahrlässig oder mit Vorsatz verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und geahndet werden kann das laut Gesetz mit Bußen von bis zu 30.000 Euro. Das heißt aber nicht, dass es gleich so teuer wird.

Als untere Grenze sieht das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten einen Mindestbetrag von fünf Euro vor, wie das Bundesjustizministerium (BMJ) grundsätzlich erläutert. Die Höchstsumme ergibt sich aus der im Cannabisgesetz genannten Obergrenze. Innerhalb dieses Rahmens bestimmt dann die zuständige Behörde die im Einzelfall angemessene Geldbuße, wie es weiter heißt. Und den Ländern stehe es auch frei, sich mit anderen interessierten Ländern zusammenzutun, um ein gemeinsames Vorgehen – etwa den Erlass eines Bußgeldkatalogs – zu erörtern.

Flickenteppich in den Ländern

Eine einheitliche Linie in ganz Deutschland zeichnet sich vorerst nicht ab. Bayern preschte vor und setzte schon einen Katalog mit Bußgeldern in Kraft – zum Beispiel 1.000 Euro für Cannabiskonsum in Gegenwart von Kindern. Zudem verbietet der Freistaat das Kiffen auf Volksfesten wie dem Oktoberfest und in Biergärten. Ziel sei, Cannabiskonsum in der Öffentlichkeit zu begrenzen, sagte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU). Das sei wichtig besonders für den Kinder- und Jugendschutz.

In Hessen laufen in der Regierung Abstimmungen zur Einrichtung von Verbotszonen etwa für Großveranstaltungen, wie Innenminister Roman Poseck (CDU) mitteilte. Sein Ziel sei auch, zeitnah einen Katalog mit konkreten Bußgeldern festzulegen. Abstandsregeln etwa zu Kindergärten und Schulen sollen von der Polizei konsequent überwacht werden.

Auch Hamburg will bald einen Bußgeldkatalog beschließen. Zu Höhen gibt es noch keine Auskunft, dem Vernehmen nach dürften sie sich aber am bayerischen Katalog orientieren. „Natürlich wäre es sinnvoll, bei einem Bundesgesetz wie dem Cannabisgesetz, einen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog festzulegen“, gab Innensenator Andy Grote (SPD) zu bedenken. In Baden-Württemberg stimmt sich die Regierung noch ab.

Beim Frühlingsfest in Stuttgart, das morgen beginnt, ist Kiffen laut Veranstalter tabu – denn das Fest ist auch für Kinder und Familien gedacht.

Presseschau: Cannabislegalisierung mit leichtem Rückgang des Cannabis-, Alkohol- und E-Zigaretten-Konsums bei Jugendlichen assoziiert (Deutsches Ärzteblatt)

Eine Studie aus den USA zeigt, dass die Legalisierung von Cannabis mit einem Anstieg des Cannabiskonsums bei Erwachsenen verbunden war, während der Konsum bei Minderjährigen zurückging. Das Ergebnis stimmt mit denen früherer Untersuchungen überein.

Cannabislegalisierung mit leichtem Rückgang des Cannabis-, Alkohol- und E-Zigaretten-Konsums bei Jugendlichen assoziiert

In den USA hat die Legalisierung des Konsums und des Verkaufs von Cannabis für den Freizeitgebrauch dazu geführt, dass Jugendliche etwas weniger Cannabis, Alkohol und E-Zigaretten konsumieren. Bestehende Nutzer greifen allerdings häufiger zu Cannabis, wie Forschende in JAMA Pediatrics berichten (2014; DOI: 10.1001/jamapediatrics.2024.0555).

Seit 2012 wurde in 24 US-Bundesstaaten sowie Washington DC der Freizeitgebrauch von Cannabis legalisiert, in 18 davon ist mittlerweile auch der Verkauf von Cannabis erlaubt. Die Legalisierung führte zu niedrigeren Preisen und einer leichteren Verfügbarkeit von Cannabis.

„Bei Erwachsenen war dies mit einem Anstieg des Cannabiskonsums sowie mehr cannabisbedingten Hospitalisierungen assoziiert, berichten Rebekah Levine Coley von der Lynch School of Education and Human Develop­ment am Boston College in Chestnut Hill und ihre Kollegen.

Die Auswirkungen der Cannabislegalisierung auf Minderjährige scheinen sich davon zu unterscheiden, wie die Forschungsgruppe in einer großen Gruppe von 898.271 US-Jugendlichen aufzeigt. Levine Coley und ihr Team analysierten Datensätze der alle 2 Jahre stattfindenden Youth Risk Behavior Surveys aus den Jahren 2011-2021.

Schülerinnen und Schüler aus den Jahrgangsstufen 9-12 machen dabei Angaben zum Konsum von Cannabis, Alkohol, Zigaretten und E-Zigaretten im Vormonat.

Positiver Effekt von Cannabislegalisierung steigt von Jahr zu Jahr an

Die Legalisierung des Konsums von Cannabis für den Freizeitgebrauch war weder mit der Wahrscheinlichkeit noch mit der Häufigkeit von Cannabiskonsum assoziiert. Aber negative Schätzungen des Gesamteffekts deuten auf einen signifikant reduzierten Konsum nach der Cannabislegalisierung hin.

Jedes zusätzliche Jahr mit legalem Cannabiskonsum ließ die Wahrscheinlichkeit, dass die befragten Jugendlichen im Monat zuvor kein einziges Mal Cannabis konsumiert hatten, um 8 % steigen. Die Schätzungen des Gesamteffekts waren nicht signifikant.

Bestehende Konsumenten konsumieren häufiger

Die Legalisierung des Verkaufs von Cannabis für den Freizeitgebrauch war mit einer um 28 % höheren Wahrscheinlichkeit für keinen Cannabiskonsum im Vormonat assoziiert. Aber bei Jugendlichen, die bereits vor der Legalisierung Cannabis konsumiert hatten, stieg die Konsumhäufigkeit um 26 % an – wodurch der geschätzte Gesamteffekt der Legalisierung nicht signifikant war.

Mit jedem zusätzlichen Jahr des legalen Verkaufs von Cannabis stieg die Wahrscheinlichkeit des Nichtkonsums von Cannabis um 8 %, aber auch die Konsumhäufigkeit bei etablierten Konsumenten um 8 %, was wiederum insgesamt zu einem nicht signifikanten Effekt führte.

Bei Berücksichtigung anderer Substanzen hatte die Legalisierung des Cannabiskonsums einen negativen geschätzten Gesamteffekt auf den Konsum von Alkohol. Im Hinblick auf Zigaretten gab es keinen signifikanten Effekt. Aber jedes zusätzliche Jahr Exposition gegenüber legalem Cannabis war mit einer um 16 % erhöhten Wahrscheinlichkeit für keinerlei E-Zigarettenkonsum im Vormonat assoziiert – mit einem negativen geschätzten Gesamteffekt.

Die Legalisierung des Verkaufs von Cannabis erhöhte die Wahrscheinlichkeit für den Nichtkonsum von E-Zigaretten um 42 %. Mit jedem zusätzlichen Jahr legalen Verkaufs stieg die Wahrscheinlichkeit für keinen E-Zigaretten-Konsum um 20 % – beide zeigten signifikante negative geschätzte Gesamteffekte.

Cannabislegalisierung begünstigt Einstieg in den Konsum nicht

„Unsere Ergebnisse zeigen nach der rapiden Zunahme von Cannabislegalisierungen in den USA netto keinen Anstieg des Konsums von Cannabis oder als Nebenwirkung Alkohol oder Tabak unter Jugendlichen“, schreiben die Forschenden um Levine Coley. „Die Legalisierung von Cannabis hat den Einstieg von Jugendlichen in den Substanzkonsum nicht begünstigt.“

Dennoch mahnen sie zur Vorsicht, da der frühe und starke Konsum dieser Substanzen negative gesundheitliche Auswirkungen haben könne. Und die Ergebnisse zeigten auch, dass Jugendliche, die bereits vor der Legalisierung Cannabis konsumierten, offenbar ihre Konsumhäufigkeit erhöhten.

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Cannabis: Kiffer müssen plötzlich aufs Revier und aussagen – Polizei-Vorgehen „total abstrus“ (Der Westen)

So halten es beliebte Reiseländer mit dem Cannabis-Konsum (Rheinische Post)

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Etwa 4000 Menschen feiern Cannabislegalisierung (Zeit Online)

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