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ACM Weihnachtsspendenaktion 2024

Weihnachtsspendenaktion 2024

In diesem Jahr führen wir zum 1. Mal eine Weihnachtsspendenaktion durch und hoffen auf rege Teilnahme. Vielleicht wollen Sie mit einem kleinen oder größeren Beitrag wirklich gute Aktivitäten, die auch Ihnen zugute kommen könnte, im kommenden Jahr unterstützen.

Mit dem eingenommenen Geld wollen wir vor allem zwei Projekte finanzieren:

Wir haben Rechtsanwalt Professor Dr. Oliver Tolmein, der in Deutschland erfahrenste Rechtsanwalt zum Thema Cannabis als Medizin, beauftragt, ein Gutachten zur Regressgefahr für Ärzte nach einer möglicherweise strittigen Verschreibung von cannabisbasierten Medikamenten abzufassen.

Zur Erinnerung: Ein Regress ist eine Strafzahlung, die ein Arzt oder eine Ärztin an die Krankenkasse leisten muss, wenn er oder sie nicht wirtschaftlich gearbeitet hat.

Konkret geht es dabei um die Frage, was passiert, wenn ein Arzt Cannabis ohne einen vorherigen Antrag auf eine Kostenübernahme verschrieben hat, und die Krankenkasse bei einer Prüfung nach ein oder zwei Jahren der Auffassung ist, dass diese Verschreibung nicht erforderlich war.

Dann muss der Arzt die Kosten der verschriebenen Medikamente aus eigener Tasche an die Krankenkasse zurückzahlen. Das Gutachten soll von Professor Tolmein zusammen mit einem Experten auf dem juristischen Gebiet der Regresse erstellt werden. Wir wünschen uns nicht nur ein Gutachten, sondern – darauf aufbauend – zudem einen Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte, der die Regressgefahr minimieren soll.

Der ungerechtfertigte Verlust des Führerscheins ist eine der größten Sorgen von Patienten, die Cannabis aus medizinischen Gründen verschrieben bekommen.

Insbesondere Patienten, die keine Kostenübernahme besitzen, haben bei vielen Begutachtungsstellen – allen voran dem TÜV Süd – schlechte Karten. Häufig wird den Patienten unter fadenscheinigen Gründen die Fahreignung abgesprochen.

So heißt es in einem Gutachten der PIMA MPU als einziger Grund für das Nichtbestehen der Begutachtung und damit den Verlust des Führerscheins: „Belege der Beigebrauchsfreiheit wurden nicht vorgelegt.“

Ich habe den Betroffenen und seinem Anwalt dazu folgende Zeilen geschrieben:

„Es ist unmöglich, Beigebrauchfreiheit zu belegen. Die Pima MPU verlangt von Herrn XY für das Bestehen der Begutachtung einen Beleg, der weder praktisch noch theoretisch vorgelegt werden kann, selbst wenn umfangreiche Untersuchungen vorgenommen würden. Ihm wurde nicht einmal die Möglichkeit eingeräumt, einen solchen Beleg beizubringen oder zu begründen, warum die Pima MPU etwas Unmögliches verlangt.“ Die Begutachtungsstellen sollen im nächsten Jahr wissen, dass wir ihnen solche dreisten Unverfrorenheiten, die häufig nicht nur zum Führerscheinverlust, sondern auch zum Verlust des Arbeitsplatzes führen können, nicht mehr durchgehen lassen. Die betroffenen Patienten sollen wissen, dass wir in krassen Fällen Anwälte unterstützen und finanzieren, die ihnen helfen, sich gegen solche Ungerechtigkeiten zu wehren. Ohne eine entschlossene Aktion wird sich daran vermutlich nichts ändern. Hier gelangen Sie zu Spendenseite der ACM. Hier geht es direkt zum PayPal-Spenden-Button. Als Betreff können Sie gern schreiben „Weihnachtsspendenaktion 2024“.

Da wir ein gemeinnütziger Verein sind, können Sie die Spenden steuerlich geltend machen, und so ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren

PayPal, Kreditkarte oder Debitkarte

Sie können steuerlich absetzbare einmalige Spenden und steuerlich absetzbare wiederkehrende Spenden tätigen mit ‘PayPal’ und jeder Kreditkarte oder jeder Debitkarte, die mit ‘Visa‘, ‘Mastercard’ oder ‘American Express’ als Marke gekennzeichnet ist.

Banküberweisung

Sie können steuerlich absetzbare Einmalspenden mit internationalen Banküberweisungen über SEPA-Überweisungen (aus jedem Land der SEPA-Zone) oder SWIFT-Überweisungen (aus jedem anderen Land) mit Hilfe der folgenden Informationen vornehmen:

Kontoinhaber
Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin

Bank
Postbank Köln

IBAN
DE35 3701 0050 0121 8795 04

BIC
PBNKDEFF

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