ACM-NEWSLetter

ACM-Mitteilungen vom 12. April 2025

Liebe Leserin, lieber Leser,

der Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU steht, und der Weg für seine Wortbrüche berüchtigte CDU-Vorsitzende Friedrich Merz ins Kanzleramt ist offen. Die Cannabisgesetzgebung wird nicht verändert, eine erfreuliche Tatsache, die auch auf dem Engagement vieler Initiativen für eine rationale Cannabispolitik beruht. Folglich wurde der voraussichtliche Leiter des Kanzleramts und Vertrauter von Friedrich Merz, Thorsten Frei (CDU), bereits am 3. März mit den Worten zitiert, dass Cannabis für die CDU „kein Schwerpunkt-Thema“ mehr sei. Allerdings weisen Mahner darauf hin, dass der designierte Gesundheitsminister Tino Sorge (CDU) ein prominenter Kritiker der Cannabislegalisierung sei, den er als „gefährlichen Irrweg“ bezeichnet hatte. Daher müsse die Legalisierung rückgängig gemacht werden.

Die geplante Evaluierung der Gesetzgebung im Herbst dieses Jahres wird die Diskussion daher möglicherweise erneut entflammen. Solche (zu) früheren Evaluierungen neuer Gesetze bieten meistens reichlich Spielraum für Interpretationen. Es bestehen allerdings Zweifel daran, ob angesichts wichtiger innen- und außenpolitischer Themen wie die Kriegsgefahr, die Wohnungsnot und die Wirtschaftspolitik das Thema Cannabis erneut hochgekocht wird, so als hätte die neue Regierung nichts Besseres zu tun.

Es bleibt spannend.

Heiter weiter!

Franjo Grotenhermen

 

Presseschau: Cannabis im Koalitionsvertrag – Ein Punkt sticht sofort ins Auge (DerWesten)

Der Westen meist in einem Beitrag darauf hin, dass die Cannabislegalisierung „vorerst“ bleibt. Eine „ergebnisoffene“ Evaluierung des Gesetzes im Herbst bietet jedoch den Kritikern vermutlich Chancen, das Gesetz wieder infrage zu stellen.

Cannabis im Koalitionsvertrag – Ein Punkt sticht sofort ins Auge

Die Teil-Legalisierung von Cannabis bleibt vorerst bestehen – im neuen Koalitionsvertrag ist jedoch eine Evaluierung im Herbst geplant.

Die zukünftige Schwarz-Rot-Koalition hat den neuen Koalitionsvertrag auf den Tisch gelegt. Auch das Thema Cannabis taucht in dem Papier auf. Lange war unklar, ob die Teil-Legalisierung durch die Union womöglich wieder abgeschafft wird. Jetzt steht fest: Sie bleibt vorerst bestehen – im Herbst soll jedoch eine Evaluierung folgen.

Cannabis: Gesetz bleibt vorerst

Die von der Ampel-Koalition eingeführte Teil-Legalisierung von Cannabis bleibt vorerst in Kraft. Union und SPD einigten sich im am Mittwoch (9. April) veröffentlichten Koalitionsvertrag darauf, dass im Herbst „eine ergebnisoffene Evaluierung“ des Gesetzes stattfinden soll. CDU und CSU hatten zuvor in ihren Wahlprogrammen angekündigt, die Legalisierung wieder rückgängig machen zu wollen.

Mit der Evaluierung sollen die Auswirkungen der Teil-Legalisierung wissenschaftlich untersucht werden. Ziel ist es, belastbare Daten zu erheben, um auf dieser Grundlage über mögliche Änderungen am Cannabis-Gesetz zu entscheiden – insbesondere mit Blick auf den Kinder- und Jugendschutz.

Zuvor hatte die CSU eine Rücknahme des Gesetzes gefordert. „Wir wollen den Fehler der Ampel rückgängig machen und Cannabis wieder verbieten“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann der „Augsburger Allgemeinen“ wenige Tage vor Abschluss der Verhandlungen.

„Guter Tag für Millionen Konsumenten“

Befürworter der Teil-Legalisierung sehen in der Beibehaltung einen wichtigen Erfolg. „Heute ist ein guter Tag für Millionen deutscher Cannabiskonsumenten, die nicht mehr befürchten müssen, bald erneut strafrechtlich verfolgt zu werden“, sagte Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbands, in einer Pressemitteilung.

Das Gesetz zur Teil-Legalisierung war am 1. April 2024 in Kraft getreten. Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch sind seither erlaubt – allerdings mit Einschränkungen. Der Konsum im öffentlichen Raum ist grundsätzlich erlaubt, jedoch untersagt in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen sowie an Orten wie Schulen, Kitas und Sportstätten. (mit AFP)

Presseschau: Drogenpolitik: Drogenbeauftragter verteidigt Cannabis-Legalisierung (Zeit Online)

Burkhard Blienert (SPD), der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, verteidigt wie viele andere Experten die Cannabislegalisierung gegen Kritik vor allem aus der CSU. Zeit Online skizziert die gegensätzlichen Positionen in der Öffentlichkeit. Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, vertritt in dieser Frage schon lange nur noch einen Bruchteil der deutschen Ärzteschaft.

Drogenpolitik: Drogenbeauftragter verteidigt Cannabis-Legalisierung

Die CSU will die Teillegalisierung von Cannabis wieder zurücknehmen – der Bundesdrogenbeauftragte verteidigt sie. Stattdessen müssten härtere Drogen bekämpft werden. Burkhard Blienert (SPD), der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, hat die Teillegalisierung von Cannabis gegen Kritik vor allem aus der Union verteidigt. “Das Cannabisgesetz hat für einen ehrlicheren und entkriminalisierten Umgang mit Drogen einen wichtigen Beitrag geleistet”, sagte Blienert den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. “Die Entstigmatisierung hilft, um über die Auswirkungen des Drogenkonsums zu reden”, sagte Blienert.

Die CSU forderte zuletzt im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD, die Cannabisgesetze wieder zu verschärfen. Blienert hielt dagegen: Der Drogenbeauftragte rief dazu auf, die für den Herbst geplante Evaluierung der derzeitigen Gesetzeslage abzuwarten. Schon jetzt zeige sich aber, “dass gerade von Menschen, die seit vielen Jahren mit Cannabis ein Problem haben, mehr Beratungs- und Behandlungsangebote abgefragt werden, was ein gutes Zeichen ist”. Zugleich müsse aber die Aufklärung an Schulen intensiviert werden: Sie solle sowohl früher beginnen als auch häufiger angeboten werden, forderte Blienert.  

Kokain ist “die klare Nummer eins”

Cannabis den Kampf anzusagen, sei zudem angesichts der zunehmenden Verbreitung härterer Drogen nicht zielführend. “Was uns zurzeit beunruhigen sollte: Immer mehr vor allem auch junge Menschen greifen zu viel stärkeren Mitteln wie synthetischen Opioiden wie Tilidin bis Fentanyl“, warnte der Drogenbeauftragte. “Nicht wenige probieren alles, meist zeitgleich, was der Markt hergibt und billig ist. Allein Kokain konsumieren mehr als doppelt so viele Menschen wie vor wenigen Jahren.” Kokain sei derzeit “die klare Nummer eins der illegalen Drogen in Deutschland”.

Auch bei der Zahl der Drogentoten gebe es einen negativen Trend. Um diesen Entwicklungen entgegenzutreten, forderte Blienert “eine Suchtpolitik, die schützt, hilft und unterstützt” und die “nicht auf Vermutungen und Vorurteilen beruht, sondern auf Evidenz”. 

Die Teillegalisierung von Cannabis war von der Ampelregierung beschlossen worden und trat am 1. April 2024 in Kraft. Seitdem sind Besitz und kontrollierter Anbau von Cannabis zum privaten Gebrauch erlaubt – allerdings mit zahlreichen Einschränkungen. So ist der Konsum in weiten Teilen des öffentlichen Raums weiterhin verboten. Der käufliche Erwerb ist lediglich über spezialisierte Vereine legal, deren Zahl den Bedarf nicht decken kann – wodurch zahlreiche Konsumentinnen und Konsumenten sich weiterhin über den Schwarzmarkt versorgen.

Hanfverband fordert “richtige Legalisierung”, Richter und Ärzte ein Verbot

Nicht nur die CSU fordert derzeit Nachschärfungen bei dem Gesetz oder gar wieder ein Verbot von Cannabis. So kritisierte zuletzt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) das Gesetz als zu ungenau. So fehlten Kontroll- und Nachweismöglichkeiten, kritisierte die GdP, ohne konkrete Beispiele zu nennen. Härter fielen im vergangenen Winter die Forderungen der Bundesärztekammer aus: Die Teillegalisierung führe zu einer Verharmlosung der Droge, Schwarzhändler seien weiterhin aktiv und Jugendliche “großen Risiken ausgesetzt”.

Eine Überarbeitung des Gesetzes forderten Anfang des Jahres auch der Richterbund und der Hanfverband – wenngleich in unterschiedliche Richtungen. So forderte der Richterbund ein härteres Vorgehen gegen Dealer, die “im großen Stil gegen Strafgesetze verstoßen”. Der Hanfverband forderte hingegen eine “richtige Legalisierung”: Konsumenten müssten derzeit schon bei geringfügigen Überschreitungen der legalen Besitzmengen mit Gefängnisstrafen rechnen.

Weitere Meldungen der vergangenen Tage

Cannabis-Bilanz: RLP ein Jahr nach der Teillegalisierung (SWR Aktuell)

Die Cannabis-Bilanz (Phoenix)

CSU erhöht Druck zu Abschaffung der Teillegalisierung von Cannabis (Deutsches Ärzteblatt)

Ein Jahr legal Kiffen – was hat sich im Land verändert? (Zeit Online)

Ein Jahr Cannabis-Legalisierung in Deutschland (Prisma)

“ARD Wissen: Die Cannabis-Bilanz”: So läuft es einem Jahr nach der Legalisierung (ARD)

SYNBIOTIC stellt erstmals Medizinalcannabis als Lutschpastille für den deutschen Markt vor (Börse-Zeitung)

Legal kiffen: Warum niemand wissen kann, ob das Cannabisgesetz schadet oder nützt (WELT)

Cannabis: Ärzte fordern Verbot, Apotheker warnen vor Anstieg Medizinalcannabis (RP-Online)

Cannabis-Mythen im Check: Harmlos oder riskant? (WDR)

Lauterbach zu Cannabis: „Legalisierung grundsätzlich richtig“ (Rheinische Post)

Cannabis: Ein Jahr Teillegalisierung – das ist die Bilanz (Handelsblatt)

Cannabisfreigabe trägt offenbar zu höherer Verordnungsbereitschaft bei (ÄrzteZeitung)

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