Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses aus dem Jahr 2012 zu Sativex wird bis 2016 verlängert

Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, seinen Beschluss vom 21. Juni 2012 zum Cannabisextrakt Sativex, der ursprünglich bis zum 21. Juni 2015 befristet war, bis zum 1. Juni 2016 zu verlängern. Der gemeinsame Bundesausschuss hat am 21. Juni entschieden, dass Sativex einen Zusatznutzen bei der Behandlung der Spastik im Rahmen einer Multiplen Sklerose besitzt und damit der Einschätzung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) widersprochen, der dem in 2011 zugelassenen Präparat keinen zusätzlichen Nutzen bescheinigt hatte.

Der BAH (Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V.) berichtete am 22. Mai 2015 über die Sitzung des G-BA. Der G-BA habe festgestellt, dass der Extrakt aus Cannabis sativa (Wirkstoffkombination Delta-9-Tetrahydrocannabinol und Cannabidiol) am 1. Juli 2011 erstmals in den Verkehr gebracht worden sei. Er wird angewendet zur Symptomverbesserung bei Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Spastik aufgrund von Multipler Sklerose, die nicht angemessen auf eine andere anti-spastische Arzneimitteltherapie angesprochen haben und die eine klinisch erhebliche Verbesserung von mit der Spastik verbundenen Symptomen während eines Anfangstherapieversuchs aufzeigen.

Der G-BA schlägt eine Verlängerung der Befristung bis zum 1. Juni 2016 vor. Bis dahin müsse der pharmazeutische Unternehmer nachweisen, dass mit einer weiteren Studie begonnen worden sei.
Der Beschluss erging einstimmig mit Zustimmung der Patientenvertreter. Der Beschluss sowie die tragenden Gründe sind unter www.g-ba.de abrufbar.

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