Auch die Münstersche Zeitung berichtet über die Pläne der Bundesregierung, die Krankenkasse zur Kostenübernahme von Cannabinoid-Medikamenten zu verpflichten, wenn andere Therapieverfahren nicht wirksam sind.
„Der legale Konsum von Cannabis zu medizinischen Zwecken ist in Deutschland nur unter strikten Auflagen und mit einer Sondergenehmigung möglich. Circa 400 Patienten sind momentan bei der Bundesopiumstelle registriert – in Zukunft sollen noch mehr Menschen die alternative Behandlungsmethode nutzen können.
Cannabis: Wirkstoff und Einsatzgebiet
Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) sind die Wirkstoffe in Cannabis, die für medizinische Zwecke relevant sind. Den beiden Inhaltsstoffen wird ein breites medizinisches Wirkspektrum nachgesagt. Unter anderem sollen sie entzündungshemmend, krampflösend und angstlösend wirken und gegen Übelkeit helfen. Für die Behandlung von Schmerzen, Krämpfen oder Appetitlosigkeit ist Cannabis zum Beispiel in Israel längst etabliert. Über 20.000 Patienten besitzen dort eine Lizenz zum Kauf des Medikaments. Der Stoff wird vorwiegend ergänzend zu konventioneller Medizin eingesetzt. Die Vorbehalte sind jedoch in Israel die gleichen wie hierzulande: Sowohl Mediziner als auch Politiker bemängeln das Fehlen größerer Studien, die eine Wirkung zweifelsfrei bestätigen.“
Medizinisches Cannabis: Patienten können weiter hoffen
Der legale Konsum von Cannabis zu medizinischen Zwecken ist in Deutschland nur unter strikten Auflagen und mit einer Sondergenehmigung möglich. Circa 400 Patienten sind momentan bei der Bundesopiumstelle registriert – in Zukunft sollen noch mehr Menschen die alternative Behandlungsmethode nutzen können.
Cannabis: Wirkstoff und Einsatzgebiet
Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) sind die Wirkstoffe in Cannabis, die für medizinische Zwecke relevant sind. Den beiden Inhaltsstoffen wird ein breites medizinisches Wirkspektrum nachgesagt. Unter anderem sollen sie entzündungshemmend, krampflösend und angstlösend wirken und gegen Übelkeit helfen. Für die Behandlung von Schmerzen, Krämpfen oder Appetitlosigkeit ist Cannabis zum Beispiel in Israel längst etabliert. Über 20.000 Patienten besitzen dort eine Lizenz zum Kauf des Medikaments. Der Stoff wird vorwiegend ergänzend zu konventioneller Medizin eingesetzt. Die Vorbehalte sind jedoch in Israel die gleichen wie hierzulande: Sowohl Mediziner als auch Politiker bemängeln das Fehlen größerer Studien, die eine Wirkung zweifelsfrei bestätigen.
Konsum nur mit Sondergenehmigung
In Ausnahmefällen kann Cannabis auch in Deutschland legal gekauft und konsumiert werden. Im Moment bedarf es einer Sondergenehmigung nach § 3 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes, die vom behandelnden Arzt beantragt werden muss. Die sogenannte Bundesopiumstelle, eine Dienststelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), muss im Einzelfall prüfen, ob eine Bewilligung gerechtfertigt ist. Auf dem deutschen Arzneimittelmarkt können momentan Drobinol, das synthetische THC-Derivat Nabilon und der Cannabis-Extrakt Sativex von Ärzten auf Betäubungsmittelrezept verordnet werden.
Die Behandlung mit Cannabis stellt jedoch nach wie vor einen individuellen Heilversuch dar und wird nur in Einzelfällen, zum Beispiel bei fortgeschrittener Multipler Sklerose, von der Krankenkasse übernommen. Die meisten Patienten müssen das medizinische Cannabis noch aus eigener Tasche bezahlen. Bei bis zu 25 EURo pro Gramm kann sich das nicht jeder Patient leisten. Auch deshalb vertreten mittlerweile sogar konservative Politiker wie Marlene Mortler (CSU), Drogenbeauftragte der Regierung, die Position, mehr Patienten einen legalen Zugang zu Cannabis zu ermöglichen. Bei chronischen, schweren Erkrankungen und sofern eine ausdrückliche Empfehlung des behandelnden Arztes vorliegt, soll das Medikament in Apotheken erhältlich sein und von der Kasse bezahlt werden. Die Drogenbeauftragte Mortler will zeitnah eine entsprechende Regelung auf den Weg bringen.
Circa 400 Cannabis-Patienten in Deutschland
Momentan gibt es circa 400 Patienten in Deutschland, die legal Zugang zu medizinischem Cannabis haben. Wird der Wirkstoff offiziell als Medikament anerkannt, könnte diese Zahl in Zukunft rapide steigen. Schätzungen zufolge könnten ein bis zwei Prozent der Bevölkerung von einer Lockerung der Regelung profitieren. Dass die Sondergenehmigung in der Praxis noch für Verwirrung sorgt, zeigte jüngst ein Fall in Berlin. Dort geriet ein Cannabis-Patient, der eine kleine Menge medizinischen Cannabis bei sich trug, in eine Polizeikontrolle. Trotz Vorlage seiner gültigen Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle wurde das Medikament beschlagnahmt und Anzeige erstattet. Das Verfahren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde bis heute nicht eingestellt.