Erneut muss ein Schmerzpatient wegen Cannabisanbaus ins Gefängnis. Richterin Celina Nappenbach zeigte sich von ihrer gnadenlosen Seite, so als wären Schmerzpatienten mit ihrem Leiden nicht schon genug gestraft.
Schmerzpatient baut zur Therapie Marihuana an
Gericht schickt ihn dafür ins Gefängnis
Selbstmedikation eines Schmerzpatienten mit Marihuana aus Eigenanbau, oder kalkulierter, gewinnbringender Drogenhandel? Vor dieser Frage stand gestern das Schöffengericht am Amtsgericht Neuburg bei der Beurteilung eines 54-jährigen Angeklagten. Allerdings gab die Gesetzgebung von vorneherein eine eindeutige Richtlinie vor: „Sie sind unter ärztlicher Therapie. Das ist der legale Weg“, erklärte Vorsitzende Richterin Celina Nappenbach an den Beschuldigten gewandt. „Das Gericht kann Ihnen keinen illegalen Weg eröffnen. Hier liegt kein entschuldigender Notstand vor. Sie müssen sich an geltendes Recht halten.“
Auf der Anklagebank saß ein Mann aus einer Landkreisgemeinde, in dessen Wohnung 34 Marihuana-Pflanzen gefunden worden waren, rund 100 Gramm Marihuana mit Wirkstoffen zwischen elf und 18 Prozent, Cannabis-Samen, 100 Portionstütchen und eine komplette Aufzucht-Anlage. Der schwer angeschlagene Mann machte Eigenbedarf geltend.
„Mein ganzer Körper ist vom kleinen Zeh bis oben entzündet. Ich habe Asthma, Rheuma, Polyarthritis, kaputte Hüften, Osteoporose, kaputte Bandscheiben, eine kaputte Wirbelsäule und rauche abends zwei Joints, um mit meinen chronischen Schmerzen überhaupt schlafen zu können.“ Die Ärzte seien ratlos und könnten ihm nicht helfen. Herkömmliche Schmerzmittel könne er wegen diverser Wechselwirkungen oder Unverträglichkeit nicht oder nur in geringer Dosierung nehmen.
Bei allem Verständnis für die „schwierige persönliche Situation“ des Angeklagten, setzte das Gericht im Urteil ein klares Zeichen: Ein Jahr und zehn Monate soll der Mann ins Gefängnis. Wegen unerlaubten Anbaus, Herstellung und Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Nach 18 Vorstrafen, von denen die letzte wegen genau desselben Vergehens verhängt worden war, gab es diesmal keine Bewährung mehr.
Für den Vorwurf des Handeltreibens, den Staatsanwältin Susanne Bekk erhob, sah das Gericht jedoch keine Beweise. Ein anonymer Anruf eines Unbekannten, der den 54-Jährigen bei der Polizei angeschwärzt hatte, reichte jedenfalls nicht aus. Auch Verteidiger Rechtsanwalt Martin Angermayr wertete diesen Anruf als „Hinterfotzigkeit“. – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.