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Droht jedem, der Cannabis als Medizin verschrieben bekommt, eine MPU?

In einem Artikel für die Zeitschrift der Deutschen Polizeigewerkschaft (Cannabismedikation und Medikamentenprivileg des § 24 a StVG) stellt Polizeidirektor Ludwig Laub von der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg seine Position zum Umgang mit Patienten, die Cannabis oder cannabisbasierte Medikamente aus medizinischen Gründen einnehmen und am Straßenverkehr teilnehmen, dar.

Für Patienten ist insbesondere von Bedeutung, unter welchen Voraussetzungen trotz einer ärztlichen Verordnung dennoch ein Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz vorliegen kann und somit eine Blutentnahme erfolgen sollte: „Grundvoraussetzung ist zunächst einmal, dass die Polizei vor Ort Anzeichen für eine aktuelle toxische Beeinflussung am Zustand des Betroffenen feststellt.“

Neben der Frage der Ordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG (Straßenverkehrsgesetz), die mit einer Geldbuße und einem begrenzten Fahrverbot geahndet werden kann, ist die Frage der grundsätzlichen Fahreignung nach der Fahrerlaubnisverordnung von Bedeutung. In diesem Zusammenhang ist es bedenklich, dass Herr Laub der Auffassung ist, dass unabhängig von der Frage der Ordnungswidrigkeit „Polizeibeamte zur Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden“ verpflichtet seien, wenn Patienten und dem Einfluss von Cannabismedikamenten am Straßenverkehr teilnehmen.

Er bezieht sich dabei auf den § 2 Abs. 12 StVG (Straßenverkehrsgesetz). Darin heißt es:
„(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten.“

Das würde bedeuten, dass die medizinische Verwendung von Cannabis bzw. cannabisbasierten Medikamenten immer eine Tatsache darstellt, die auf Mängel hinsichtlich der Fahreignung schließen lassen. Oder anders ausgedrückt: jeder Cannabis-Patient, der im Stadtverkehr überprüft wird, müsste danach mit einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) rechnen. Ob dieses Vorgehen der Absicht des Gesetzgebers entspricht bzw. entsprach, wollen wir überprüfen lassen.

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