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Presseschau: Amtliches Marihuana (Zeit Online)

Die Zeit und viele andere Medien berichteten über das Inkrafttreten des Gesetzes.

Amtliches Marihuana

In diesem Monat können Patienten erstmals Cannabis auf Rezept bekommen. Das stellt Ärzte, Apotheker und die Zulassungsbehörde vor ganz neue Herausforderungen.

Ein Naturstoff kommt ins Sortiment unserer Apotheken, der ganz besonderer Aufmerksamkeit bedarf: Cannabisblüten. Wie soll man sie lagern? Wie soll man die Kunden beraten? Sollten sie den Stoff am besten rauchen oder sich daraus therapeutische Kekse backen – eine Art Glückskeks? Rika Rausch von der Deutschen Apotheker Zeitung (DAZ) gibt den Kollegen im Editorial der neuen Ausgabe Hilfestellung: Joints und Kekse seien „nach Einschalten unseres pharmazeutischen Sachverstandes“ keine Option. Tee sei auch keine Lösung, weil Cannabinoide nicht wasserlöslich seien. „Mit einem Schuss Sahne sollte es jedoch klappen.“

Solche Ratschläge sind neuerdings notwendig, weil ein neues Zeitalter im Markt für Arzneimittel anbricht. Im März nimmt die neue Cannabisagentur des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Arbeit auf. Damit kümmert sich zum ersten Mal in Deutschland eine staatliche Institution um den Import, Anbau und die Bereitstellung eines potenziell berauschenden Naturprodukts. Nach vielen Querelen um Eigenanbau von Hanf und zu teure synthetische Cannabisprodukte hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr beschlossen, dass schwer kranken Patienten der Zugang zu dem heilsamen Gewächs erleichtert werden sollte. „Der persönliche Kontakt der Entscheidungsträger zu realen Patienten hat wohl das Umdenken bewirkt“, sagt Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Internationalen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin.

Nun kann jeder Arzt Marihuana auf Kassenrezept verschreiben. Das stellt nicht nur die Apotheker vor ungewohnte Aufgaben, sondern auch das BfArM. Normalerweise überwacht diese Institution genau definierte Arzneimittel mit Risikoprofil, exakten Wirkstoff-Mengen und vielen Studiendaten. Beim Cannabis aber haben es die Kontrolleure mit einem launigen Arzneimittel zu tun. Der Wirkstoffgehalt schwankt. Plötzlich ist der Streit um die Klassifizierung der Cannabisarten, der früher vor allem wirkungsorientiert war, bedeutsam. Je nach Art oder Unterart steckt mehr oder weniger von dem berauschenden Stoff in Cannabis. Cannabis sativa gilt als psychedelisch und anregend, Cannabis indica als eher beruhigend und einschläfernd. Es kommt jeweils darauf an, wie viel Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) in den Pflanzen steckt. THC regt den Appetit an, was bei Krebserkrankungen günstig ist, CBD bremst den Hunger und hilft gegen Ängste. Franjo Grotenhermen hält diese Unwägbarkeit für nebensächlich: „In den Niederlanden werden zum Beispiel nur Stecklinge derselben Mutterpflanze benutzt.“ Unter kontrollierten Bedingungen sollten also in jeder Ernte vergleichbare Mengen der Wirkstoffe enthalten sein.

Aber wofür oder wogegen hilft Cannabis überhaupt? Mittlerweile hat sich eine bunte Materialsammlung angehäuft: Anekdoten, wissenschaftliche Studien und Erfahrungsberichte Betroffener bieten Anhaltspunkte, bei welchen Leiden Cannabis wirken könnte. Das Spektrum reicht von der Behandlung von Epilepsie, Schmerzen, einer Multiplen Sklerose bis hin zur Therapie von Appetitlosigkeit. Möglicherweise hilft es auch Alzheimer- und Parkinson-Erkrankten. Forschung mit einer ausreichenden Zahl von Patienten blieb in Deutschland lange schwierig, weil Marihuana auch für Kranke illegal war. Weil vieles noch genauer untersucht werden muss, hat der Gesetzgeber extra darauf verzichtet festzulegen, bei welchen Erkrankungen Cannabis verschrieben werden darf. Ganz pragmatisch soll Begleitforschung nun durch die Bundesopiumstelle im Laufe der Jahre die entsprechenden Erkenntnisse nachliefern.

Manche Bürger könnten diese therapeutische Offenheit als Einladung missverstehen. Man gibt einfach irgendwelche Beschwerden an, behauptet, außer Cannabis helfe nichts, und berauscht sich danach auf Rezept. In den USA, wo 29 Bundesstaaten medizinischen Cannabis schon vor Jahren zugelassen haben, hat sich vor allem in Kalifornien eine rege Szene von Lifestyle-Nutzern entwickelt. „Das sehe ich in Deutschland überhaupt nicht“, sagt Grotenhermen, „da ist die Mentalität der deutschen Ärzte ganz anders.“ Der Gesetzgeber sieht außerdem Grenzen vor. Für 30 Tage werden Patienten maximal 100 Gramm Cannabisblüten erhalten können. Wie viel und welche Inhaltsstoffe in den getrockneten Pflanzenteilen stecken dürfen, ist dabei nicht festgelegt. Zunehmend stellt sich die Frage, ob eine künstliche Unterscheidung zwischen Konsument und Patient überhaupt sinnvoll ist und nicht jeder selbst darüber entscheiden können sollte, was ihm guttut. In den USA schwören immer mehr Rentner auf diese sanfte Alternative zu ihren üblichen Medikamenten, zum Beispiel gegen Arthritis.

Der gewöhnliche Kranke ist nicht experimentierfreudig. Er möchte ein sicheres Produkt und angemessene Beratung durch den Arzt oder Apotheker. In der Praxis oder Apotheke könnten sich demnächst ungewöhnliche Gespräche entspinnen, die an ein Verkaufsgespräch in einem niederländischen Coffeeshop erinnern: „Nein, rauchen würde ich die Blüten nicht, ich empfehle ihnen diesen Verdampfer.“ Wofür sich der Anwender auch entscheidet, der wichtigste Tipp ist, dass die Cannabisblüten in irgendeiner Weise erhitzt werden müssen, denn erst dadurch werden die Inhaltsstoffe aktiviert. Der Vaporisator – ein Gerät, das aus einem kompakten Erhitzer und einem großen aufblasbaren Ballon besteht – bringt eine Cannabislösung auf rund 200 Grad Celsius; wer es weniger klinisch angehen möchte, kann die Pflanzenteile auch bei 110 Grad im Backofen garen. Je geringer die Temperatur, desto länger. Ein Tee müsste schon bis zu zwei Stunden ziehen, sagt Grotenhermen, der mit Co-Autoren Arbeits- und Verordnungshilfen für Apotheker und Ärzte verfasst hat.

Zu einer Beratung gehört natürlich auch die Warnung vor Nebenwirkungen und vor medizinischen Umständen, die eine Verschreibung verbieten. Der Mund könnte sich sehr trocken anfühlen, der Blutdruck in den Keller stürzen, oder dem Patienten könnte schwindlig werden. Das alles muss den Gebrauch dieses Heilmittels nicht unmöglich machen. Wer indes eine Psychose hat, eine schwere Herz-Kreislauf-Erkrankung oder schwanger ist, sollte das Medikament nicht einnehmen.

Wer wird das alte, neue Wundermittel überhaupt liefern? Cannabis aus hiesigen Gewächshäusern wird es vorerst nicht geben. Erst Mitte des Jahres wird feststehen, wer in Deutschland Cannabis unter staatlicher Aufsicht anbauen darf. Das BfArM wird dann die Ernte vollständig aufkaufen und an die Apotheken weitergeben. Wann das erste Staatsgras über den Tresen gehen wird, ist ebenfalls noch unklar. Bis dahin hilft bewährtes Material aus dem Ausland. Die Niederlande lassen zum Beispiel schon länger unter staatlicher Aufsicht bei der Firma Bedrocan BV produzieren. Einer der kanadischen Produzenten heißt bezeichnenderweise Peace Naturals.

Cannabis ist jetzt eine sehr ernste, staatliche Angelegenheit. Für Patienten, die bisher für sehr viel Geld synthetische Cannabisprodukte kaufen mussten, scheinen bessere Zeiten anzubrechen. Doch Franjo Grotenhermen ist skeptisch. „Wir haben nun sicher eines der besten Gesetze der Welt“, sagt er, „besonders weil man den Anwendungsbereich offen gelassen hat.“ Selbst die Niederlande nähmen sich schon ein Beispiel daran. Das Problem sei nur, dass bei mehreren Hundert EURo Therapiekosten im Monat viele Ärzte Cannabis nicht verschreiben würden, weil sie befürchteten, damit ihr Budget zu sprengen. Könnten die Kranken ihr Medikament selbst anbauen? Nein, das ist mit der gesetzlichen Neuregelung strikt verboten. Trotzdem hat die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin gerade in Frankfurt einen Workshop zum Eigenanbau von Cannabis abgehalten. „Wir halten das als Druckmittel aufrecht, für den Fall, dass Patienten keinen Arzt finden, der ihnen das verschreibt“, sagt Franjo Grotenhermen. Im Notfall müsse man vor Gericht die Genehmigung für den Eigenanbau eben einklagen.

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