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Die Erfahrung einer Ärztin mit der Kostenübernahme durch die Krankenkassen

Die ACM und meine Praxis erhalten laufend Rückmeldungen von Ärzten und Patienten über ihre Erfahrungen mit dem neuen Gesetz. Meistens sind es nur Einzelerfahrungen. Ich möchte hier einen Auszug aus der E-Mail der Leiterin einer Schmerzambulanz vorstellen. Dieser Brief bestätigt den bisherigen Eindruck, dass sich die Krankenkassen vielfach nicht an die rechtlichen Vorgaben halten und die Ärzte damit mürbe gemacht werden könnten.

„(…)Ich habe jetzt für ca. 10 meiner Patienten in meiner Schmerzambulanz am Krankenhaus XY versucht, Cannabis für die Verschreibung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen zu beantragen. Trotz ausführlicher Beantwortung des standardisierten Fragenkatalogs der Antragsformulare einzelner Krankenkassen ist für so gut wie alle Patienten trotz schwerer Erkrankungen (…) die Kostenerstattung abgelehnt worden und auch bei Patienten die zum Teil schon im Besitz einer Ausnahmegenehmigung zu ärztlich überwachten Cannabis Anwendung waren.

In so gut wie allem Ablehnungsbescheiden der MDK-Gutachter, deren Namen zum Teil nicht genannt wurde oder auch im Telefonat mit einzelnen Krankenkassen nicht zu erfahren waren, war die Begründung der Ablehnung, dass allgemein zur Verfügung stehende Therapiemaßnahmen nicht ausgeschöpft worden seien. Im Fall des organtransplantierten Patienten wurde gefordert, noch Therapieoptionen wie NSAR oder Paracetamol oder Gabapentin einzusetzen (!!!). Die Ablehnung der Kostenübernahme fußte auch auf Richtlinien des so genannten § 31 Abs. 6 SGB V oder einer nicht ausreichenden Schwere der zu behandelnden Schmerzerkrankung.

Der angenommene erleichterte Zugang zu Cannabis scheint offensichtlich nicht gegeben zu sein. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir nützliche Hinweise geben könnten, wie die Krankenkassen zu einer Kostenübernahme veranlasst werden könnten. Denn nach meiner Information kann die Kostenerstattung doch eigentlich nicht mehr so leicht (also „nur in Ausnahmefällen“) abgelehnt werden. Selbst palliative Patienten mit infauster Prognose erhielten keine Kostenerstattung, wenn sie keine Anbindung an ein palliativmedizinisches Zentrum vorweisen konnten. Also irgendetwas scheint da nicht mit rechten Dingen zuzugehen. Der avisierte erleichterte Zugang zu Cannabis scheint gar nicht zu existieren.(…)“

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