An die drogenpolitischen Sprecher/Sprecherinnen von CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis90/Die Grünen, Die Linke
- stephan.pilsinger@bundestag.de
- kirsten.kappert-gonther@bundestag.de
- niema.movassat@bundestag.de
- wieland.schinnenburg@bundestag.de
- dirk.heidenblut@bundestag.de
an die gesundheitspolitischen Sprecher/Sprecherinnen von CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis90/Die Grünen, Die Linke
- karin.maag@bundestag.de
- sabine.dittmar@bundestag.de
- christine.aschenberg-dugnus.wk@bundestag.de
- maria.klein-schmeink@bundestag.de
- harald.weinberg@wk.bundestag.de
Nachrichtlich:
an den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses
an den Vorsitzenden des Petitionsausschusses
- Erwin.Rueddel@bundestag.de
- marian.wendt@bundestag.de
E-Mail vom 27. 10. 2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
(…)
Bereits in den vergangenen Legislaturperioden konnten wir einen guten Kontakt zu den drogenpolitischen Sprechern bzw. Sprecherinnen von CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken aufbauen und standen in einem regen und überaus konstruktiven Austausch. Diese Personen sind nun aus dem Bundestag ausgeschieden und daher wenden wir uns heute an Sie.
Worum geht es aktuell? Am 19. Januar 2017 wurde im deutschen Bundestag einstimmig das Gesetz zu Cannabis als Medizin verabschiedet. Das Gesetz war ohne jeden Zweifel ein Meilenstein auf dem Weg zu einer besseren Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten auf Cannabisbasis. Wir sind daher sowohl Ihren Vorgängern im Amt der drogenpolitischen Sprecher, als auch dem Petitionsausschuss und den Vertretern des Bundesgesundheitsministeriums dankbar für ihren Einsatz.
Heute, gut 1,5 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, ist allerdings leider eine gewisse Ernüchterung eingetreten. So entscheiden die Krankenkassen (und nicht etwa die Ärzte und Ärztinnen), wer eine Therapie mit Cannabis erhält und wer nicht, da sie eine Kostenübernahme leider häufig und nicht nur „in begründeten Ausnahmefällen“ ablehnen, wie es der § 31 Abs. 6 SGB V vorsieht. Begüterte Patienten haben diese Probleme nicht, weil Ärztinnen und Ärzte ihnen nach § 13 BtMG Privatrezepte ausstellen dürfen, deren Kosten von den Patienten selbst getragen werden müssen. Dies führt weiterhin zu einer Zweiklassenmedizin, die viele verzweifelte Patienten und viele frustrierte Ärzte geschaffen hat. Es ist mehr als nur ein Wermutstropfen.
Was tut die ACM? Um die Situation für Patienten weiter zu verbessern, haben wir erneut eine Petition auf den Weg gebracht. Wir unterstützen zudem den Antrag eines Patienten mit Clusterkopfschmerzen auf den Eigenanbau von Cannabis an die Bundesopiumstelle. Dieser Patient war vor Inkrafttreten des Gesetzes Erlaubnisinhaber nach § 3 Abs. 2 BtMG. Sein Kostenübernahmeantrag wurde aber von seiner Krankenkasse abgelehnt mit Verweis auf die unzureichende klinische Datenlage. Das Bundesverfassungsgericht hat die Urteile der Sozialgerichte zugunsten seiner Krankenkasse als korrekt bestätigt. Der Betroffene ist aufgrund seiner schweren Erkrankung mittellos. Somit ist dieser Patient heute schlechter gestellt als vor Inkrafttreten des Gesetzes. Eine Situation, die nach dem Willen der vorherigen Bundesregierung keinesfalls eintreten sollte.
Wir sind der Auffassung, dass die strafrechtliche Verfolgung von Patientinnen und Patienten, die aufgrund einer ärztlichen Empfehlung eine Therapie mit Cannabis oder Cannabinoiden benötigen, beendet werden muss. Viele Patientinnen und Patienten leben weiterhin in Angst vor strafrechtlicher Verfolgung, weil sie keine Alternative zur illegalen Selbsttherapie mit Cannabis haben.
(…)
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Franjo Grotenhermen
1. Vorsitzender
Professorin Dr. med. Kirsten Müller-Vahl
2. Vorsitzende