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Presseschau: Bitter – offenbar kranker Cannabis-Benutzer hatte keine Bescheinigung (Wochenblatt)

Für die Mitnahme von Betäubungsmitteln ins Ausland benötigen Patienten ein ausgefülltes Formular, das vom behandelnden Arzt und dem Gesundheitsamt unterschrieben wird. Damit darf eine max. 30-tägige Dosis mitgeführt werden. Wer dies nicht beachtet, muss mit einer Strafe rechnen.

Bitter – offenbar kranker Cannabis-Benutzer hatte keine Bescheinigung

Ein Mann, dem sein Arzt medizinisches Cannabis verschrieben hat, wurde bei einer Kontrolle der Polizei Dingfest gemacht. Zwar wurden ihm die Betäubungsmittel verschrieben, aber ihm fehlte das Stück Papier vom Amt.

Ebenfalls am Montag kontrollierten die Schleierfahnder einen BMW, der zuvor aus der Tschechischen Republik ins Bundesgebiet eingereist war. Einer der Fahrzeuginsassen, ein 30-jähriger Deutscher, händigte den Beamten ca. 10 Gramm medizinisches Cannabis aus. Wie eine Rücksprache mit dem behandelnden Arzt des Mannes ergab, besitzt dieser das Cannabis legal zu medizinischen Zwecken. Was ihm jedoch nun zum Verhängnis wurde: Er konnte keine Bescheinigung des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte vorweisen, die er für das Verbringen der Betäubungsmittel außer Landes und die anschließende Einfuhr gebraucht hätte. Somit mussten die Beamten den Mann wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz anzeigen.

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