Nun gab das BfArM offiziell bekannt, dass das Institut Genehmigungen zum Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke erteilt hat.
BfArM erteilt erste Zuschläge für Cannabis zu medizinischen Zwecken: Anbau von 7200 kg Cannabis jetzt auf den Weg gebracht
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat heute Zuschläge im Vergabeverfahren für den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken erteilt. Die Aurora Produktions GmbH erhielt den Zuschlag für fünf Lose, die Aphria Deutschland GmbH für vier Lose. Damit kann jetzt der Anbau von Cannabis in pharmazeutischer Qualität in Deutschland unter den betäubungs- und arzneimittelrechtlichen Vorgaben umgesetzt werden.
Die Ausschreibung umfasst insgesamt 10.400 kg Cannabis, verteilt auf vier Jahre mit jeweils 2.600 kg. Sie ist aufgeteilt auf 13 Lose zu je 200 kg Jahresmenge. Für vier der insgesamt 13 ausgeschriebenen Lose kann derzeit noch kein Zuschlag erteilt werden, weil sich ein unterlegener Bieter mit einem Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer gewandt hat. Wann diese vier Zuschläge erteilt werden können, steht derzeit noch nicht fest. Damit sind jetzt Zuschläge für den Anbau und die Ernte von insgesamt 7200 kg für vier Jahre erteilt worden. Das BfArM erwartet die erste Ernte für das 4. Quartal 2020.
BfArM-Präsident Prof. Dr. Karl Broich: „Die heutige Zuschlagserteilung ist ein wichtiger Schritt für die Versorgung schwer kranker Patientinnen und Patienten mit in Deutschland angebautem Cannabis in pharmazeutischer Qualität. Gleichwohl bedauern wir, dass nun abermals wirtschaftliche Interessen eines Bieters dazu führen, dass wir nicht schon früher im vollen Umfang zur Verbesserung der Versorgungssituation beitragen können.“
Da es sich mit Blick auf diese vier Lose weiterhin um ein laufendes Verfahren handelt, darf das BfArM aus vergaberechtlichen Gründen keine Auskünfte über die Inhalte des Nachprüfungsantrages geben.
Derzeit wird Cannabis zu medizinischen Zwecken aus dem Ausland nach Deutschland importiert. Der Import wird auch künftig weiterhin möglich sein. Das BfArM hat beim Import keine zentrale Steuerungsfunktion. Anders ist das beim geplanten Anbau von Medizinalcannabis in Deutschland. Die hierfür beim BfArM angesiedelte Cannabisagentur wird das in Deutschland angebaute medizinische Cannabis nach den völkerrechtlichen Vorgaben des Einheitsübereinkommens der Vereinten Nationen über Suchtstoffe von 1961 ankaufen, in Besitz nehmen und an Hersteller von Cannabisarzneimitteln, Großhändler oder Apotheken verkaufen. Dabei wird die Ernte weder in das BfArM verbracht noch dort gelagert.