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ACM-Mitteilungen vom 27.6.2020

Liebe Leserin, lieber Leser,

am heutigen Samstag fand die ACM-Mitgliederversammlung statt, mit einer Neuwahl des Vorstands, die turnusmäßig alle zwei Jahre stattfindet. Wir begrüßen ein neues Vorstandsmitglied, Dr. Thorsten Tuschy, Apotheker aus Hürth. Die übrigen Vorstandsmitglieder wurden bestätigt.

Am 26. Juni fand das erste Basisseminar im Rahmen der Ausbildung zum ACM-zertifizierten Berater statt. Das gewählte Format können wir bereits heute als gelungen betrachten. Die ersten Rückmeldungen der Teilnehmer in einem Evaluationsbogen sind äußerst positiv.

Die Petition zur Beendigung der Strahlverfolgung von Cannabis-Patientin geht in die entscheidende Runde. Die Petition kann noch bis zum 9. Juli online auf der Seite des Deutschen Bundestags gezeichnet werden.

Jetzt gilt es, bei der Werbung für die Petition nicht nachzulassen, online und offline.

An der Umfrage zur Wirkung von Cannabisblüten bei verschiedenen Erkrankungen haben bereits nahezu 600 Teilnehmer teilgenommen. Sie läuft noch bis Ende August.

Viel Spaß beim Lesen!

Franjo Grotenhermen

Inhalt:

Ausbildung zum ACM-zertifizierten Berater

Am Freitag den 26. Juni fand von 14:00 Uhr bis 19:15 Uhr mit 19 Teilnehmern das Basisseminar im Rahmen der Ausbildung zum ACM-zertifizierten Berater statt. Die Referenten waren Professorin Dr. Kirsten Müller-Vahl, Dr. Franjo Grotenhermen und Rainer Thewes.

Es zeigte sich, dass das Format für diese Form der Ausbildung sehr gut geeignet ist. Die Anzahl der Teilnehmer ermöglichte eine gute Arbeitsatmosphäre. Die 5 Stunden teilten sich auf in etwa 2,5 Stunden Vorträge, 2 Stunden Diskussion und Fragen sowie 30 Minuten Pausen. Alle Teilnehmer hatten bereits Grundkenntnisse. Insgesamt konnten die meisten grundlegenden Informationen vermittelt und diskutiert werden, sodass die Teilnehmer unter Zuhilfenahme der bereitgestellten Materialien in der Lage sein sollten, erste Beratungen von Patienten durchzuführen.

Die erste Supervision im Rahmen der Ausbildung ist in etwa sechs Wochen geplant und danach in 4-wöchigen Abständen. Im Rahmen der Supervision sollen weitere Inhalte zur Beratungspraxis vermittelt sowie exemplarisch einzelne konkrete Fälle durchgesprochen werden. In einem Aufbauseminar sollen weitere Themen vorgestellt werden und Vertiefungen des Wissens erfolgen.

In einer Nachbetrachtung haben die drei Referenten, Professorin Kirsten Müller-Vahl, Rainer Thewes und Dr. Franjo Grotenhermen beschlossen, ein zweites Seminar anzubieten. Wir haben nach einer ersten Auswertung einige Verbesserungen verabredet. Da bereits 13 Personen auf der Warteliste stehen, können sich noch weitere fünf Personen anmelden, möglicherweise auch mehr, falls Personen, die gegenwärtig auf der Warteliste stehen, aus unterschiedlichen Gründen abspringen sollten.

Nächste Ausbildungen

Die nächste Ausbildung zum ACM-zertifizierten Berater beginnt mit dem Basisseminar am Samstag, den 25. Juli 2020, wieder zwischen 14:00 und 19:00 Uhr. Die Teilnahmebedingungen sind die gleichen wie beim ersten Seminar.

Die Zielgruppe sind – wie bisher – Personen, die primär Patienten und gegebenenfalls zum Teil auch Personen aus dem Gesundheitswesen zum Thema Cannabis als Medizin beraten möchten.

Vorrangig werden Personen berücksichtigt, die sich bereits für das erste Seminar angemeldet hatten und auf einer Warteliste stehen. Die maximale Teilnehmerzahl sind wie bei der ersten Ausbildung 18 Personen. Es sind noch Plätze frei. Diese werden nach dem Eingang der Anmeldungen berücksichtigt.

In der Nachbereitung haben wir Referenten auch diskutiert, ob wir in der Zukunft Seminare für weitere Zielgruppen entwickeln wollen, insbesondere für Ärzte, Apotheker und Mitarbeiter pharmazeutischer Unternehmen. Wir werden berichten, wenn sich diese Überlegungen konkretisiert haben sollten.

Bericht von der Mitgliederverdammung der ACM

Die Mittlerversammlung der ACM fand in diesem Jahr aufgrund der Corona-Beschränkungen virtuell als Zoom-Meeting statt.

Vorstandswahlen

Als Mitglieder des Vorstands wurden bestätigt: Carsten Elfering, Prof. Kirsten Müller-Vahl, Rainer Thewes, Gabriele Gebhardt, Dr. Sylvia Mieke und Dr. Franjo Grotenhermen. Neu in den Vorstand wurde Apotheker Dr. Thorsten Tuschy gewählt. Er arbeitet in einer Apotheke in Hürth. In ihren Ämtern wurden bestätigt Professorin Dr. Kirsten Müller-Vahl als Vorstandsvorsitzende, Dr. Franjo Grotenhermen als 2. Vorsitzender und Gabriele Gebhardt als 3. Mitglied des geschäftsführenden Vorstands.

Petition 2018-2020

Die Mitgliederversammlung stand ganz im Zeichen der aktuellen Petition, die noch bis zum 9. Juli 2020 gezeichnet werden kann. Wir waren uns darin einig, dass wir weiter versuchen, die 50.000 Unterschriften für die Petition zu erreichen. Insbesondere wurden Strategien besprochen, mit denen über die sozialen Medien weitere Unterstützer gewonnen werden können.

Übrigens: An der Petition können alle teilnehmen. Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich Alter oder Nationalität. Das bedeutet, dass auch Jugendliche und Ausländer teilnehmen können.

Service: Cannabisausweise, Patiententelefon

Insgesamt konnten wir im vergangenen Jahr das Service-Angebot weiter verbessern. Insbesondere konnten wir feststellen, dass täglich mehrere kostenlose Cannabisausweise der ACM von Apothekern, Ärzten und Patienten angefordert wurden, und dass das Patiententelefon sich einer großen Akzeptanz erfreut.

Die Patientenhilfe der ACM konnte im vergangenen Jahr eine Anzahl weiterer Selbsthilfegruppen bei ihrer Gründung unterstützen.

Presseschau: Cannabis-Konsumenten regulieren ihren Konsum selbst (Forschung und Wissen)

Eine aktuelle Studie aus der Schweiz zeigt, dass Cannabis-Konsumenten ihren Konsum selbst regulieren.

Cannabis-Konsumenten regulieren ihren Konsum selbst

Eine aktuelle Schweizer Studie der Universität Bern zeigt, dass die meisten Cannabis-Konsumenten ihren illegalen Konsum selbst regulieren und das beliebte und in vielen Ländern legale Rauschmittel ganz gezielt genießen.

Während der Konsum von Cannabis in immer mehr Ländern und US-Bundesstaaten legalisiert wird, so steht man dem gesetzlich erlaubten Konsum der pflanzlichen Droge in Europa meist noch kritisch gegenüber. Eine ganz interessante Studie zu diesem Thema wurde jetzt in der Schweiz veröffentlich. Hier ist Cannabis offiziell immer noch illegal, jedoch zeigt eine kürzlich veröffentlichte Untersuchung des Instituts für Kriminologie der Universität Lausanne, dass in der Schweiz jährlich mindestens zwischen 40 und 60 Tonnen Cannabis konsumiert werden. Damit ist Cannabis die mit Abstand meist verbreitete illegale Droge in der Schweiz.

Dies legt auch eine ganz aktuelle Studie der Universität Bern nahe, deren inhaltlicher Schwerpunkt vor allem auf dem Umgang mit dem Konsum von Cannabis lag. Demnach begrenzt die große Mehrheit den Cannabis-Konsum ganz bewusst und gezielt. So vermeiden beispielsweise die meisten Konsumenten den Konsum vor wichtigen Aufgaben, vor dem Autofahren und auch vor der Arbeit. Dieses für die Forscher überraschende Ergebnis deutet darauf hin, dass Cannabis für die meisten Konsumenten einen ähnlichen Stellenwert wie Alkohol besitzt. Du Studie deckt sich zudem mit vielen Untersuchungen aus dem Rest Europas: Das generelle Verbot der Droge verliert immer weiter an Rückhalt – selbst bei Nichtkonsumenten.

Vom Joint bis zum Cannabis-Kakao

Cannabis wird klassisch in einem Joint geraucht. Dafür braucht es nicht viel: Ein längeres Blättchen, ein Tip (also ein selbstgedrehter Filter aus Pappe oder Papier), ein Grinder der das Gras gleichmäßig zerkleinert (hier gibt es diverse Geräte aus Metall oder Holz) und natürlich Feuer. Eine weitere Möglichkeit Cannabis zu rauchen bietet die Wasserpfeife, die umgangssprachlich auch als Bong bezeichnet wird. Die berauschende Droge lässt sich aber auch konsumieren, ohne sie zu rauchen. Beliebt sind hier besonders: THC-haltige Süßigkeiten, Hasch-Kekse, THC-haltige Öle für die Haut, Cannabis-Tinkturen, THC-Sirup und Cannabis-Kakao

Welche dieser Konsumformen in der Schweiz besonders beliebt sind, hat die Studie nicht untersucht. Jedoch ist anzunehmen, dass der klassische Joint die weitverbreitetste Form ist – und das nicht nur in der Schweiz.

Funktionierende Selbstregulierung

Die Forscher haben für ihre Cannabis-Studie rund 1.100 Personen befragt, von denen 80 Prozent mindestens schon einmal in ihrem Leben und 46 Prozent in den letzten zwölf Monaten Cannabis konsumiert haben. Die große Mehrheit der Befragten gab an, zur Begrenzung ihres Konsums Strategien zur Selbstregulation einzusetzen – und zwar völlig unabhängig von Alter, Bildung und Geschlecht.

Neben dem bewussten Verzicht vor wichtigen Aufgaben oder Terminen, wie Autofahrten, Arztbesuche oder der Arbeit, gaben die Konsumenten an, Cannabis nur in bestimmten Gemütszuständen zu konsumieren. Zwar relativiert die kleine Zahl an Probanden die Aussagekraft der Studie etwas, dennoch deutet sie darauf hin, dass die Selbstregulation Wirkung hat. So sagen die Studienautoren, wer Cannabis ganz bewusst genießt, der konsumiert kleinere Mengen, ist nach eigener Einschätzung weniger abhängig und lebt gesünder. Die Studienautoren bezeichnen diese Zusammenhänge als mittel bis groß.

Immer weniger Menschen sind gegen ein generelles Cannabis-Verbot In Bezug auf die Auswertung der Selbstregulierung ist es nicht verwunderlich, dass die Konsumenten die Legalisierung von Cannabis befürworten. So gab nur eine kleine Gruppe (44 von 398 Befragten) an, im Falle einer Legalisierung wahrscheinlich mehr zu konsumieren. Äußerst interessant ist aber, dass auch eine große Mehrheit der Nichtkonsumenten gegen ein generelles Cannabis-Verbot ist und der Zustimmungswert fällt bei Konsumenten und Nichtkonsumenten sogar ähnlich tief aus.

Beide Gruppen halten jedoch strenge Vorschriften wie etwa Altersbeschränkungen und Werbeverbote für sinnig. Laut der Befragung würde die Gruppe der Nichtkonsumenten nicht nennenswert stärker zum Konsum neigen, wäre Cannabis legal.

In der Schweiz streitet mal schon länger über die Legalisierung von Cannabis. Ob und wann Cannabis in der Schweiz legal sein wird, ist fraglich. Jedoch wird die Gruppe, welche die Legalisierung fordert, immer größer und immer mehr Städte würden gerne einen Test zur Legalisierung machen, jedoch fehlt ihnen dazu bisher die Gesetzesgrundlage.

Presseschau: Cannabis-Engpässe: Wichtigster Lieferant fällt aus (Apotheke Adhoc)

Lieferengpässe bei Cannabisblüten aus der Apotheke waren im vergangenen Jahr eher die Ausnahme. Jetzt könnte es erneut Lieferengpässe durch den Ausfall von Lieferungen des niederländischen Unternehmens Bedrocan geben.

Cannabis-Engpässe: Wichtigster Lieferant fällt aus

Das Niederländische Cannabisbüro hat nichts mehr auf Lager. Das teilte es Ende vergangener Woche seinen Kunden, den deutschen Großhändlern, in einer E-Mail mit, die APOTHEKE ADHOC vorliegt. „Aufgrund zusätzlich benötigter Tests, die benötigt werden, um die Chargen für den Export freizugeben, haben wir derzeit keine Ware am Lager“, heißt es darin. Man hoffe, das Problem in den nächsten beiden Wochen lösen zu können. „Das heißt, dass wir in den kommenden Wochen nicht in der Lage sein werden, Ware zu verschicken. Es wird voraussichtlich zwei bis sechs Wochen dauern, bis wir das wieder tun können.“ Anscheinend ist bei den Analysen der Ware ein Fehler unterlaufen. Laut Cannabisbüro waren sie unvollständig und müssen deshalb vollständig von vorn durchgeführt werden. Betroffen ist davon bereits die Juni-Lieferung.

Das Niederländische Cannabisbüro kauft seit 2003 die Ware des Herstellers Bedrocan auf, lässt sie bestrahlen und analysieren, um sie dann zu exportieren. Deutschland macht dabei rund drei Viertel des europäischen Marktes aus. Umgekehrt ist die Abhängigkeit etwas geringer, aber immer noch sehr hoch: Von den rund 6500 Kilogramm medizinischen Cannabis, die 2019 nach Deutschland importiert wurden, entfielen 2500 allein auf Bedrocan, also knapp 40 Prozent. Die fallen nun mindestens diesen Monat weg – wenn nicht noch länger.

„Wir gehen aktuell davon aus, dass Bedrocan Produkte für circa 8 Wochen nicht auf dem deutschen Markt verfügbar sein werden“, sagt David Henn, Geschäftsführer des Importeurs Cannamedical. Er gibt sich gelassen und verweist auf andere Bezugsquellen seines Unternehmens. „Tatsächlich ist bereits in den letzten Monaten eine stetig steigende Zahl an Patienten auf das beständig verfügbare Cannamedical Hybrid, einer Sativa-reichen Sorte mit vergleichbarem Profil, gewechselt – und berichten sogar von besseren Therapie-Erfolgen als mit dem ursprünglichen Präparat.“

Erleichternd hinzu kommt der europaweite Aufbau von Kapazitäten, insbesondere in Portugal und Dänemark, und dadurch eine stetig wachsende Diversifizierung der möglichen Lieferanten. Entsprechend gibt man sich auch beim Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) recht entspannt. „Wenn es bei sechs Wochen bleibt, denke ich, dass das gehen sollte, weil wir mittlerweile auf dem Markt auch andere Ware haben. Das wäre vor nicht allzu langer Zeit noch ein größeres Problem gewesen“, sagt die stellvertretende Vorsitzende Astrid Staffeldt.

Es komme dabei jedoch stark darauf an, wie die jeweilige Apotheke bei dem Thema aufgestellt ist: Ihre eigene, die Falken-Apotheke in Hannover, ist schon seit Jahren auf medizinisches Cannabis spezialisiert und hat nicht nur eine entsprechende Lagerhaltung, sondern auch entsprechend viele Bezugsquellen. „Für uns ist das kein Problem, weil wir erst kurz davor eine große Bestellrunde absolviert haben“, sagt sie. Auch wer nicht auf Cannabis spezialisiert ist, aber Patienten betreut, die konstant dieselbe Sorte erhalten, und entsprechend gelagert hat, den dürfte der Engpass ebenfalls weniger betreffen, vermutet Staffeldt: „Ich kann mir aber vorstellen, dass es für Apotheken, die ad hoc etwas bestellen wollen, schwierig wird. Ich würde die jetzige Situation als Stresstest bezeichnen, der eine oder andere wird durchaus Probleme haben.“

Noch größere Probleme könnten hingegen auf manche Großhändler zukommen. Denn seit der Cannabis-Reform im März 2017 haben viele die Versorgung mit Blüten & Co. als Geschäftsfeld entdeckt. Entsprechend ist die Zahl der Großhändler in die Höhe geschnellt, mittlerweile sind rund 41 am Markt, die Zahl der lizensierten ist sogar noch höher. Und nicht wenige von ihnen beziehen größtenteils von Bedrocan – bei gleichbleibender Importmenge. „Ausgehend von einer konstant importierten Menge von 2500 Kilogramm pro Jahr bleiben deshalb bei 41 beziehenden Unternehmen gerade einmal 5 Kilogramm pro Firma“, rechnet Henn vor und prognostiziert eine Pleitewelle bei der Konkurrenz. „Bei einem durchschnittlichen Verkaufspreis von 9 Euro pro Gramm und einem Bezugspreis von 5,60 Euro bedeutet das eine Marge von lediglich 17.000 Euro“, sagt er. „Damit ist es unmöglich, eine positive Wachstums- oder Überlebensprognose abzugeben. Der jetzige Totalausfall kommt damit zu einer denkbar schlechten Zeit. Für viele Unternehmen könnte es durchaus eng werden, erwartet auch Staffeldt: „Großhändler, die ausschließlich von Bedrocan-Ware leben, verdienen sechs Wochen lang überhaupt kein Geld.“

Presseschau: Köln verbietet Verkauf von CBD-Produkten als Lebensmittel (Deutsche Apotheker Zeitung)

Was sich in den letzten Monaten andeutete, wird jetzt verstärkt durchgesetzt. Hanfextrakte mit CBD werden von der Bundesregierung als neuartige Lebensmittel (Novel Food) nach einer entsprechenden Verordnung der Europäischen Union betrachtet und dürfen daher nicht mehr verkauft werden. Jetzt wird das Verbot verstärkt durchgesetzt.

Köln verbietet Verkauf von CBD-Produkten als Lebensmittel

Dennoch tummeln sich zahlreiche CBD-Produkte auf dem Markt, deren Verkehrsfähigkeit man anzweifeln kann. Letztlich sind es aber die Aufsichtsbehörden vor Ort die entscheiden müssen, ob ein solches Produkt vertrieben werden darf oder nicht. Und diese Landesbehörden tun sich offensichtlich zuweilen schwer oder haben zumindest bislang keine gemeinsame Linie.

Verkaufsverbot im stationären und im Versandhandel

Die Stadt Köln hat nun durchgegriffen und am 17.Juni 2020 im Amtsblatt eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die den Verkauf von Lebensmitteln, die Cannabidiol (als „CBD-Isolate“ oder „mit CBD angereicherte Hanfextrakte“) enthalten, untersagt. Diese Untersagung umfasst sowohl den stationären Handel als auch den Versandhandel und den Verkauf im Internet.

Hier ist man ebenfalls überzeugt: CBD und CBD-Extrakte sind als Novel Food anzusehen und brauchen daher eine Zulassung. In einer Presseerklärung der Stadt Köln heißt es: „Da für CBD keine Zulassung vorliegt, dürfen solche Extrakte nicht als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden. Das gilt auch, wenn diese Extrakte Lebensmitteln zugesetzt werden. Die städtische Allgemeinverfügung setzt damit die ohnehin in der Europäischen Union geltenden Regelungen um, die sich aus der erwähnten EU-Verordnung über neuartige Lebensmittel ergeben.“

Nicht erlaubt sind damit insbesondere sogenannte CBD-Öle, sofern sie als Lebensmittel (zu denen auch Nahrungsergänzungsmittel zählen) in den Verkehr gebracht werden. Zuwiderhandlungen können nach den Vorgaben des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) als Straftat oder Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Welche Produkte bleiben erlaubt?

Nicht vom Verkaufsverbot betroffen sind hingegen beispielsweise Hanfsamenöl, Hanfsamenmehl oder Hanfsamenprotein, die aus Nutzhanfpflanzen gewonnen werden. Sie gelten nicht als „neuartig“ im Sinne der EU-Verordnung. Produkte, die keine Lebensmittel sind, sind von der Allgemeinverfügung ebenfalls nicht betroffen. Dazu zählen beispielsweise Produkte, die von Tier-Heilpraktikern eingesetzt werden.

Zusätzlich zur Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln informiert die Stadt Köln laut Pressemitteilung aktiv jene Betriebe, die nach Kenntnis der städtischen Lebensmittelüberwachung mit solchen Produkten handeln.

Einige Pressemeldungen und Informationen der vergangenen Tage

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