Suche
Close this search box.

ACM Mitteilungen vom 11. Dezember 2021

Liebe Leserin, lieber Leser,

wir freuen uns, dass Felder Green Botanicals, der neue Importeur für Medizinalcannabisblüten, mit jedem verkauften Gramm die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin finanziell unterstützt. Wenn Sie als Patientin oder Patient, als Ärztin oder Arzt, Präparate von Felder Green verschreiben, unterstützen Sie ganz konkret unsere Arbeit. Wir haben den Geschäftsführer, Alexander Steinbrecher, interviewt.

Wir Dozent:innen für den nächsten Kurs für ACM-zertifizierte Berater für Medikamente auf Cannabis Basis haben uns ein kleines Weihnachtsgeschenk überlegt und reduzieren die Preise für den nächsten Kurs deutlich für ACM-Mitglieder und Personen mit geringem Einkommen und hoffen so, dass eine Teilnahme nicht an der Teilnahmegebühr scheitert. Der nächste Kurs ist bereits fast ausgebucht, bei entsprechendem Interesse werden wir jedoch wie beim letzten Mal auch einen Parallelkurs anbieten.

Den ersten Kurs an der Dresden International University für Ärzt:innen und Apotheker:innen haben wir am 11. Dezember 2021 abgeschlossen. Die Resonanz der Teilnehmer war durchweg sehr positiv. Wir freuen uns daher, heute den Beginn des nächsten Kurses am 24. März 2022 ankündigen zu können.

Viel Spaß beim Lesen!

Franjo Grotenhermen

Inhalt:

Verbesserte Teilnahmemöglichkeiten bei der Qualifikation zum ACM-zertifizierten Berater

Die ACM möchte, dass eine Teilnahme an der neuen
Ausbildung möglichst nicht aus finanziellen Gründen scheitert. Wir haben daher die Teilnahmegebühren noch etwas stärker gestaffelt und für Nicht-Berufstätige und ACM-Mitglieder deutlich reduziert.

NEUE Teilnahmegebühr
Nicht-ACM-Mitglieder: 500 €
Nicht-Berufstätige (Hartz IV, Studenten): 250 EUR
Preis für ACM Mitglieder: 250 EUR
Leiter von Selbsthilfegruppen der ACM: 125 EUR
Nicht-Berufstätige ACM-Mitglieder (Hartz IV, Studenten): 125 EUR

Information und Anmeldung: info@arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de

Felder Green bringt ihre erste Cannabisblüte in deutsche Apotheken – und unterstützt die ACM finanziell mit jedem Verkauf

Felder Green Botanicals GmbH ist ein seit Anfang 2020 am Markt agierender deutscher Großhändler von Medizinalcannabis-Produkten. Mit jedem Verkauf will das Unternehmen die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) ganz konkret unterstützen, denn für jedes verkaufte Gramm spendet sie der ACM 0,10 €. Dr. Franjo Grotenhermen, Geschäftsführer der ACM, sprach mit Alexander Steinbrecher, dem Geschäftsführer von Felder Green.

ACM: Wer ist Felder Green Botanicals? Was ist ihre Philosophie?

Als Unternehmen verfolgen wir ein Ziel: Die Lebensqualität von Patienten nachhaltig zu verbessern. Wir informieren uns laufend über neueste therapeutische Ansätze und Wirkstoffkombinationen.

Darüber hinaus arbeiten wir schon heute intensiv an der Gestaltung des noch jungen Medizinalcannabis-Marktes in Deutschland mit. Gemeinsam mit unserem Netzwerk forcieren wir nachhaltigen Anbau und Vertrieb von pharmazeutischem Cannabis in biologischer Qualität, mit hygienischen Standards, die eine radioaktive Bestrahlung zukünftig überflüssig macht.

Unsere neue Produktlinie FG 18.01 stammt ausschließlich von ausgewählten Anbau-Betrieben, die unsere strengen pharmazeutischen Qualitätsstandards erfüllen. So tragen wir dafür Sorge, dass wir Apotheker und Patienten mit hoher Qualität beliefern können – und das innerhalb kurzer Zeit.
Die Vision von Felder Green hat vor mehr als 10 Jahren begonnen als der CO-Founder Alexander in die Niederlande gezogen ist. Aus Überzeugung an dem medizinischem und sozialen Wert von Cannabis hat Alexander begonnen als Consultant für Cultivation und Genetics zu arbeiten. Nach der Legalisierung von medizinischem Cannabis in Deutschland wollte er auch in seiner Heimat mitwirken diese wertvolle Pflanze Patienten zugänglich zu machen.

ACM: Wo werden die Cannabisblüten von Felder Green produziert?

Unser erstes Produkt kommt aus Dänemark. Wir versuchen mit Produzenten zu kooperieren, die nach Möglichkeit in Europa produzieren, um kurze Wege zu gewährleisten und um an der gesamten Produktionskette teilhaben zu können. In der näheren Zukunft werden wir schwerpunktmäßig mit Partnern aus Südeuropa arbeiten.

ACM: Wann kommt die erste Sorte in die Apotheken?

Erste Apotheken werden bereits ab Mitte Dezember 2021 mit unserem Medizinalcannabis FG-18.01 beliefert. Grundsätzlich ist das Produkt für Patienten über jede Apotheke in Deutschland beziehbar.

ACM: Können Sie uns einige Informationen zu dieser Sorte geben?

FG-18/01 ist eine White Widow-Genetik. Wir arbeiten mit einer sehr schonenden Bestrahlung in Bezug auf Terpene und Flavonoide, die unserer Meinung nach im Vergleich zur Gamma-Bestrahlung keine Rückstände und erheblich weniger oxidative Schäden an den Produkten zurücklässt.

ACM: Wie teuer ist die Sorte für Patienten?

Der Einkaufspreis für die Apotheken beträgt 6,50 € pro Gramm. Der Verkaufspreis der Produkte an Apotheken ist damit geringer als andere gängige Medizinalcannabisblüten. Mit Ausnahme der in Deutschland hergestellten Sorten, die einen festgelegten Abgabepreis an Apotheken von 4,30 € haben, ist die Sorte daher günstiger als die meisten anderen Sorten, die im Allgemeinen für 8-9 € an Apotheken verkauft werden. Dazu kommt dann der jeweilige Aufschlag durch die Apotheke.

Dieser Preis steht für unsere Zielsetzung, deutsche Patienten mit hochwertigem Cannabis zu fairen Preisen zu versorgen.

Es ist eine grundlegend notwendige Maßgabe für uns, Patienten deren Verschreibung nicht von der Kasse übernommen wird, zu versorgen da immer noch ein zu hoher Prozentsatz Patienten von den Kassen abgelehnt wird. Dafür setzen wir uns ein.

ACM: Wie sind Sie auf die Idee gekommen, der ACM für jedes verkaufte Gramm 0,10 € zu spenden?

Wir wollen die ACM unterstützen, weil hier Patienten und Ärzte schon lange unideologisch und fundiert Unterstützung finden. Der Cannabismarkt ist derzeit dominiert von einer Art Goldgräberstimmung, die teilweise eher einseitig den Gewinn der agierenden Unternehmen zum Ziel haben und dabei teilweise das Patientenwohl aus den Augen verliert. Wir wollen natürlich auch erfolgreich am Markt agieren, aber nicht um jeden Preis unseren Gewinn maximieren, sondern partnerschaftlich mit Produzenten und Handel arbeiten, und es ist unsere Intention, den Patienten das Produkt in seiner besten Form zu einem fairen Preis zur Verfügung zu stellen.

In diesem Zusammenhang haben wir uns entschlossen, die ACM aktiv zu unterstützen – und zwar mit jedem einzelnem Gramm, das wir an Apotheken abgeben. Das heißt konkret: wir spenden mit jedem verkauftem Gramm 0,10 Euro an den ACM!

ACM: Wie sehen Ihre Pläne für die Zukunft aus?

Wir arbeiten seit unserer Gründung daran, eigene Sorten, also unsere eigenen Genetiken auf den Markt zu bringen. Das ist ein langwieriges und schwieriges Unterfangen.
Vor kurzem haben wir »PlantMill« gegründet, eine auf Cannabis Tissue Culture spezialisierte Firma in den Niederlanden. Derzeit warten wir auf unsere Forschungslizenz die uns erlaubt eine auf Cannabis spezialisierte Tissue Culture Technologie zu entwickeln.
Wir sind davon überzeugt das Tissue Culture der Goldstandard der Cannabis Horticutlure sein wird. Wir sehen noch viel Spielraum für spezifische Varietäten. Mit unseren südeuropäischen Partnern planen wir zukünftig für mehr Vielfalt im nationalen und internationalen Cannabismarkt zu sorgen.

In den nächsten Monaten planen wir, ein Vollspektrum- Cannabisöl auf den den deutschen Markt zu bringen. Bei allen Produkten gilt für uns das gleiche: der Preis soll attraktiv für Selbstzahler sein!

Presseschau: Abgabe von Cannabis: Droge der Gutverdiener (Frankfurter Allgemeine Zeitung)

Rechtsanwalt Professor Dr. Oliver Tolmein hat in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung darauf hingewiesen, dass die bisherigen Legalisierungspläne der Ampel-Koalition die Probleme von Patienten, die Cannabis aus medizinischen Gründen benötigen, bisher mit keinem Wort erwähnt hat. Während in Israel etwa 1,3 % der Bevölkerung Cannabis aus medizinischen Gründen verwenden darf – im Oktober 2021 waren es 104.000 bei einer Bevölkerungszahl von 8 Millionen –, ist es in Deutschland weniger als 0,1 %, selbst in absoluten Zahlen weniger als in Israel. Das liegt vor allem an den überstrengen rechtlichen Vorgaben, die viele Patientinnen und Patienten außen vor lässt.

Abgabe von Cannabis: Droge der Gutverdiener

Zu Risiken fragen Sie Ihren Staatsanwalt: Die geplante Abgabe zu Genusszwecken hilft denen nichts, die Cannabis aus medizinischen Gründen brauchen.

Koalitionsvereinbarungen folgen keiner Logik, sondern versuchen einen Interessenausgleich zwischen zukünftigen Regierungsparteien zu schaffen. Wer sie als Arbeitsprogramm liest, tut ihnen unrecht. Am Ende der Legislaturperiode werden diese Vereinbarungen nicht evaluiert, sondern im Archiv gespeichert. Die Verhandlungspartner bemühen sich, mit ihnen Akzente zu setzen – und sorgen sich auch darum, ausreichend Punkte aus ihren Wahlprogrammen in die neue gemeinsame Darstellung einzubringen. So mag es gekommen sein, dass sich, im Koalitionsvertrag der nächsten Regierung, zwischen den Abschnitten „Versorgung mit Arzneimitteln und Impfstoffen“ und „Gesundheitsfinanzierung“ ein knapper Abschnitt „Drogenpolitik“ findet, in dem es vor allem um Cannabis geht. Zuletzt war Cannabis 2002 von der zweiten rot-grünen Koalition erwähnt worden: „Die Verschreibungsmöglichkeiten von Cannabisarzneimitteln werden in wissenschaftlich anerkannten Fällen weiterentwickelt.“

Der Ansatz der Ampelkoalition ist ein gänzlich anderer. Cannabis soll an Erwachsene künftig in lizenzierten Geschäften „zu Genusszwecken“ kontrolliert abgegeben werden. Das klingt nach einer Runde gut situierter Kiffer, die sich bei knisterndem Feuer im Kamin über ihre erste Seyfried-Lektüre austauschen, die fruchtigen Geschmacksaromen von Purplematic CBD loben und debattieren, ob Royal Gorilla eher erdig daherkommt oder an Kiefer erinnert. Kein Wunder, dass die FDP sich in ihrem Wahlprogramm an der Vorstellung berauschte, dass Cannabis, würde es besteuert wie Zigaretten, den Staat um eine Milliarde Euro bereichern könnte.

Patienten verzweifeln

Davon ist im Koalitionsvertrag nichts mehr zu lesen, stattdessen wird angekündigt, dass man die kontrollierte Abgabe von Cannabis auch nutzen wird, um die Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol und Nikotin zu verschärfen.

Das klingt safe. Es ist aber auch irritierend. Dazu lohnt ein Blick ins Wahlprogramm der Grünen und auf die Terminrollen der Straf- und Sozialgerichte in der Republik: Dort spielt Cannabis eine beachtliche Rolle. Es geht aber nicht um Qualität und Genuss, sondern einerseits um die Gefahren des Schwarzmarktes, Suchtprävention und aufsuchende Sozialarbeit, andererseits um das verzweifelte Bemühen von Patientinnen und Patienten, sich den Zugang zu Cannabis als Medizin zu erstreiten.

Seit 2017 ist Cannabis – als Arzneimittel, aber auch in Form von Blüten und Extrakten – verschreibungsfähig. Auch die Möglichkeit, es zulasten der Krankenkassen zu verordnen, ist gesetzlich geregelt – und für die Vertragsärzte außerordentlich aufwendig umzusetzen. Im vergangenen Jahr wurden nach einer Statistik der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) etwa 340 000 Rezepte für cannabinoidhaltige Medikamente abgerechnet. Der Bruttoumsatz betrug knapp 165 Millionen Euro, bei Gesamtausgaben der GKV für Arzneimittel in Höhe von etwa 50 Milliarden Euro. Der Bedarf aller schwer kranken Menschen, die unter Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS, chronischen Schmerzen oder Krebserkrankungen leiden, ist aber größer. Etwa ein Drittel der Anträge auf Genehmigung von Verordnungen, die die Krankenkassen erreichen, werden gleichwohl abgelehnt. Und viele Patienten finden erst gar keinen Arzt, der ihnen das Medikament Cannabis verordnet.

Patienten sind keine Dealer

Noch immer haftet Cannabis das Stigma der gefährlichen Einstiegsdroge an. Und auch die Datenlage für die Wirkung von Cannabis ist noch eher dürftig: Für klinische Studien fehlt das Geld. Immer wieder stehen deshalb Patienten vor Gericht, weil sie, nachdem die Krankenkasse die Kostenübernahme verweigert hat und sie sich die teuren Blüten aus der Apotheke nicht leisten konnten, die Cannabispflanzen selbst angebaut haben. Das Betäubungsmittelgesetz unterscheidet aber nicht, ob jemand eine „nicht geringe Menge“ Cannabis zu Hause hat, weil er unter schwerem Cluster-Kopfschmerz leidet oder weil er es auf dem Schwarzmarkt verkaufen will. Patient wie Dealer werden bestraft, weil sie eine Straftat begangen haben.

Die kontrollierte Legalisierung von Cannabis „zu Genusszwecken“ wird die Lage der zahlreichen Patienten, die keinen Zugang zu Cannabis als Medizin haben, nicht verbessern: Das „Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ rückt die Freiheit, konsumieren zu dürfen, ins Licht. Die Not der schlecht oder gar nicht versorgten Kranken, denen die Inhaltsstoffe von Cannabis helfen könnten, bleibt im Dunkeln. Cannabis wird so bestenfalls zum Genussmittel derer, die es sich leisten können, es anstelle des abendlichen Glases Rotwein zu sich zu nehmen. Dem Patienten, dem es, warum auch immer, nicht gelingt, eine Cannabisverordnung zu erhalten oder, sollte er sie erhalten haben, sie auch genehmigt zu bekommen, bleibt dann nur noch, kontrollierter Konsument zu werden. Hat er als Schmerzpatient mit Grundsicherung dafür nicht das Geld, dann hat er nur die Freiheit, mit Schmerzen zu leben oder illegalen Eigenanbau zu betreiben. Zu Risiken und Nebenwirkungen berät dann die zuständige Staatsanwaltschaft.

Presseschau: Cannabinoid-Unternehmen wehren sich gegen Rabattverträge (Deutsche Apotheker Zeitung)

Erstmals gibt es in Deutschland einen Rabattvertrag für Cannabisextrakte und -blüten: Ein entsprechendes Abkommen hat das Unternehmen Adrexpharm nach eigenen Angaben gleich mit mehreren Kassen geschlossen. Der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC) hält das für verfehlt: Denn Naturprodukte beziehungsweise daraus angefertigte Extrakte seien nicht gegeneinander austauschbar, betont der Verband in einem Positionspapier.

Cannabinoid-Unternehmen wehren sich gegen Rabattverträge

Adrexpharma informierte kürzlich, dass es als erstes deutsches Pharmaunternehmen Rabattverträge für Cannabisextrakte und -blüten mit mehreren Krankenkassen abgeschlossen hat und zudem mit weiteren Kassen darüber verhandelt. Zu den derzeitigen Vertragspartnern gehören laut einer Pressemitteilung des Unternehmens die AOK Nordost, die IKK classic, die KKH und die angeschlossenen Krankenkassen der GWQ Plus Service AG.

Eine Ausschreibung gab es nicht – Adrexpharma sei vielmehr proaktiv auf die Kassen zugegangen, sagte Mario Eimuth, Gründer von Adrexpharma, im Gespräch mit der DAZ. Das Unternehmen erhofft sich, mit den Verträgen die Akzeptanz der Cannabis-Therapie zu steigern und Patienten ohne weitere Therapieoptionen den Zugang dazu zu erleichtern. Die gesetzliche Regelung habe bislang vielfach Hürden aufgeworfen, die eine patientenorientierte Zusammenarbeit beteiligter Interessensgruppen erschwert hätten, so Eimuth.

Wie hoch genau die Rabatte sind, verrät er natürlich nicht. Aber Eimuth betont: „Unsere Rabattverträge entlasten die GKV substanziell. Als entscheidendes Puzzleteil im Gesamtbild der Cannabis-Therapie ermöglichen sie Ärzten zudem eine wirtschaftliche und bestmögliche Patienten-Versorgung. Diese Verträge werden stark dazu beitragen, die Kostenübernahme-Prozesse zu erleichtern.“ Jedenfalls bei den Extrakten ist laut Eimuth auch ein Austausch in der Apotheke möglich.

BPC: Rabattverträge erhöhen Lieferengpass-Risiko
Der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC) hält es allerdings für gar keine gute Idee, das Konzept der Rabattverträge auch auf Cannabisprodukte zu übertragen. „Patentfreie Arzneimittel, speziell Generika, unterliegen einem enormen Wettbewerbs- und Preisdruck“, schreibt der Verband in einem jetzt veröffentlichten Positionspapier. Im Bereich der Rezepturarzneimittel seien Rabattverträge bisher unüblich. Aus Sicht des BPC erhöhen solche die Lieferengpass-Gefahr. „Krankenkassen nutzen verschiedene Modelle bei Rabattausschreibungen, darunter sehr häufig Ein-Partner-Modelle mit Exklusivverträgen. Hierbei besteht zum einen das Risiko, dass die Patient:innen nicht das Präparat bekommen, auf welches sie gut eingestellt sind. Zum anderen bergen Exklusivverträge das Risiko, dass das bezuschlagte pharmazeutische Unternehmen nicht (rechtzeitig) lieferfähig ist. Diese bekannten Risiken von Rabattverträgen können im Wesentlichen auch für Cannabis-Arzneimittel zutreffen, insbesondere die Gefahr von Lieferengpässen.“

Hier weiterlesen.

Einige weitere Pressemeldungen der vergangenen Tage

Ampel macht Weg für Cannabis-Legalisierung frei: Welche Firmen von der Freigabe profitieren könnten (Merkur)

Verfassungsbeschwerde gegen Cannabisprohibition in Österreich (Deutscher Hanfverband)

Starker Impuls für Nutzhanf in Europa: THC-Höchstgehalt auf dem Feld wieder bei 0,3 % (Presseportal)

Share the Post: